Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • »_Icedragon_« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 917

Wohnort: Seehausen am Staffelsee

Beruf: Statistiker

  • Nachricht senden

1

14.12.2009, 17:10

Mietrecht

Ich habe eine sehr nervige Vermieterin, die wegen allem Probleme macht.
Folgendes Problem:
Wir haben eine Waschmaschine an einen Anschluss festgemacht. Nun beklagt sich die Vermieterin, dass man angeblich Wasserschäden außerhalb der Wohnung sehen kann, die ich aber nicht sehen konnte. Sie meint jetzt, dass wir einen Klempner kommen lassen müssen, um ihr zu zeigen, dass die Waschmaschine korrekt angeschlossen wurde, ansonsten meldet sie Ersatzanspruch an.
Müssen wir das machen?
live is live, nana nanana :D

Zitat

Original von -=)GWC(RaMsEs
von 50k könnte ich in münchen nicht mehr leben.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_Icedragon_« (14.12.2009, 17:14)


2

14.12.2009, 17:30

Wie willst du denn einen Schaden außen verursachen, wenn du innen eine Waschmaschine anschließt? Da kann man doch garnix falsch machen eigentlich -.-

Ansonsten hast du keine Mietrechtsschutz? Da würd ich einfach mal anrufen - sofern vorhanden ;)

3

14.12.2009, 17:43

lol, die hat ja ein Rad ab.

Ich würde meinen, Sie müsse zunächst jemand kommen lassen, der feststellt, dass die Feuchtigkeit aus Eurer Wohnung kommt. Bzw. sie wird das Recht haben, als Vermieter die Wohnung nach Terminvereinbarung zu besichtigen, möglicherweise in Begleitung eines Sachverständigen bzw. Klempners, dann aber auf eigene Kosten, bis nachgewiesen ist, dass es Euer Verschulden war.
Sollte der Klempner feststellen, dass da etwas undicht ist, wird's teuer. Eine Privathaftpflicht könnte eventuell helfen.

4

14.12.2009, 19:45

Kennste niemanden, der Klempner ist? Kann ja einen auf wichtig machen und sie vom erwarteten Gegenteil überzeugen. :bounce:

5

14.12.2009, 22:44

müssen must du garnix !
du solltest allerdings selber am besten wissen,ob wasser rausgelaufen ist oder nicht....sollte das der fall sein..musst halt dafür gerade stehen.
ist dem absolut nicht so ?!...versteh ich die aufregung nicht....wenn kein schaden vorhanden ist..kann sie das auch dem bundeskanzler melden .

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (14.12.2009, 22:46)


6

15.12.2009, 03:04

Wenn das nicht an der Waschmaschine liegt sondern an irgendnem undichten Rohr muss afaik die Hausverwaltung für den Schaden aufkommen.

Yen Si

Erleuchteter

Beiträge: 5 884

Wohnort: Boizenburg/Elbe

Beruf: GER

  • Nachricht senden

7

15.12.2009, 07:56

...steht im Mietvertrag, dass ihr Waschmaschiene o.ä. von einer Fachfirma anschließen lassen müsst?

8

15.12.2009, 08:11

Zitat

Original von Invader
Wenn das nicht an der Waschmaschine liegt sondern an irgendnem undichten Rohr muss afaik die Hausverwaltung für den Schaden aufkommen.


Eine Hausverwaltung - sofern vorhanden - ist mit der Verwaltung beauftragt und kommt im Zweifel für gar nichts auf. Rohrbrüche zahlt der Eigentümer bzw. - bei mehreren - die Eigentümergemeinschaft.

Ergänzend zu Yen Si: Steht im Mietvertrag, dass in der Wohnung keine Waschmaschine angeschlossen werden darf (sondern beispielsweise nur im dafür vorgesehenen Waschkeller)?

9

15.12.2009, 08:12

Zitat

Original von E_Mielke
..kann sie das auch dem bundeskanzler melden .


Kanzlerin. Auch Du solltest inzwischen bemerkt haben: wir haben eine Bundeskanzlerin, schon in der zweiten Amtszeit. ;)

CoK_a_cola

Erleuchteter

Beiträge: 4 016

Wohnort: Arnsberg

Beruf: Immobilienkaufmann

  • Nachricht senden

10

15.12.2009, 08:23

Zitat

Original von disaster
Kanzlerin. Auch Du solltest inzwischen bemerkt haben: wir haben eine Bundeskanzlerin, schon in der zweiten Amtszeit. ;)


was zu beweisen wäre!! ^^

zum thema, wasserschäden egal welcher ursache sind in der regel versichert. zunächst tritt an sämtlichen gebäudeschäden die wohngebäudeversicherung ein, diese holt, falls ein verschulden vorliegt, sich die kohle von der haftpflichtversicherung wieder... hast du eine haftpflichtversicherung? die ursache des schadens muss natürlich als erstes mal gefunden werden auch das bezahlt fast immer der gebäudeversicherer.

Attila

Erleuchteter

Beiträge: 7 575

Wohnort: Hamburg

Beruf: GER

  • Nachricht senden

11

15.12.2009, 10:12

Zitat

Original von CoK_a_cola

Zitat

Original von disaster
Kanzlerin. Auch Du solltest inzwischen bemerkt haben: wir haben eine Bundeskanzlerin, schon in der zweiten Amtszeit. ;)


was zu beweisen wäre!! ^^


Also ne, jetzt wirds ekelhaft - ich bin raus :D

  • »_Icedragon_« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 917

Wohnort: Seehausen am Staffelsee

Beruf: Statistiker

  • Nachricht senden

12

15.12.2009, 19:40

danke für die tipps, ich bin jetzt nach disas methode vorgegangen, mal sehen was jetzt noch kommt. Die alte Frau hat ja den ganzen Tag nichts zu tun...

Im Mietvertrag steht nichts zu einer Waschmaschine.

ich halt euch auf dem Laufenden...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_Icedragon_« (15.12.2009, 19:52)


13

15.12.2009, 20:01

würd mich auf interessieren!
hab dieses jahr auch stress mit jeweils einem mieter und einem hausverwalter gehabt. bei beiden ging es gut aus, aber auch nur weil ich jemanden kannte, der schon einmal das selbe problem hatte.

15

16.12.2009, 00:28

wo wir grad schon bei mietrecht sind:

geht das mit rechten dingen zu, dass meine heizung um 12 uhr nachts schon nicht mehr ordentlich warm wird ? X( hab ne gasheizung, die scheinbar irgendwie zentral beheizt wird oder so, hab keine ahnung davon. auf jeden fall wird die immer nur tagsüber warm, obwohl ich sie ausschließlich abends, kurz vorm ins-bett-gehen anmachen möchte. X(

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »jens« (16.12.2009, 00:28)


SIM_Hexe_S

Erleuchteter

Beiträge: 6 255

Wohnort: Taunusstein

Beruf: GER

  • Nachricht senden

16

16.12.2009, 00:45

Geht mir ähnlich. Hier wirds ab Mitternacht saukalt. Dabei bin ich dan meist noch so drei bis vier Stunden wach. Hätte es genre etwas kuschliger.... ?(

17

16.12.2009, 01:05

ist doch normal, dass die heizung nachts runterfährt um energie zu sparen?!

18

16.12.2009, 01:06

Wenn die Heizung zentral gesteuert wird, kann sie zu bestimmten Zeiten ausgeschaltet werden. Das ist aber nur die technische Seite, wie das Mietrechtlich aussieht, weiß ich nicht.

Meine Heizung funktioniert immer.  8)

DRDK_Fragman

Fortgeschrittener

Beiträge: 526

Wohnort: Düsseldorf

Beruf: GER

  • Nachricht senden

19

16.12.2009, 02:35

Kollege hat das auch - ziemlich nervig.
Bei mir ist es quasi anders herum: Meine Heizung kann nur aus der Wohnung über mir gesteuert werden, und die haben die immer voll am brummen. Ich habe bei -30 Grad draußen ständig das Fenster auf und trage nur T-Shirt damit erträglich wird. Aber schon mit den Leuten von über mir und dem Vermieter gesprochen, die meinten könnte man nichts machen oben wär net so dolle isoliert und ich solls Fenster halt auflassen. Naja, sind ja nur noch 4 Monate :-P

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DRDK_Fragman« (16.12.2009, 02:36)


20

16.12.2009, 03:58

Zitat

Original von DRDK_Fragman
Kollege hat das auch - ziemlich nervig.
Bei mir ist es quasi anders herum: Meine Heizung kann nur aus der Wohnung über mir gesteuert werden, und die haben die immer voll am brummen. Ich habe bei -30 Grad draußen ständig das Fenster auf und trage nur T-Shirt damit erträglich wird. Aber schon mit den Leuten von über mir und dem Vermieter gesprochen, die meinten könnte man nichts machen oben wär net so dolle isoliert und ich solls Fenster halt auflassen. Naja, sind ja nur noch 4 Monate :-P

Musst du es bezahlen? Ansonsten ist es doch ideal.

Als ich noch im Studentenwohnheim gewohnt hatte und die Heizkosten alle inklusive waren, habe ich auch konstant die Heizung auf 5 gehabt und das Fenster auf. Ist einfach am angenehmsten in einem kleinen Zimmer, ständig frische Luft zu bekommen.

btw das erinnert mich an eine Begebenheit in der Mensa. Ein Kommilitone meint zu mir: Ich habe gehört, Thunfisch stirbt bald aus.
Ich: Oh, da muss ich ja schnell noch mal einen essen gehen.
;)

21

16.12.2009, 05:15

Zitat

Original von GWC|lazy
ist doch normal, dass die heizung nachts runterfährt um energie zu sparen?!
Jo nennt man Nachtabsenkung.

http://www.ahok.de/dt/Nachtabsenkung.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Nachtabsenkung

22

16.12.2009, 08:11

Mietrechtlich geht die Nachtabsenkung aber wahrscheinlich nicht in Ordnung. Genau wie man auch nachst Duschen darf (und dann erwarte ich ein warmes Bad sowie warmes Wasser).

Es gibt ja Leute, die haben Schichtarbeit und die kann man ja nicht zwingen, zu bestimmten Zeiten, wo sie vielleicht wach sind, einfach zu frieren.

Aber Mietrecht ist immer so eine Sache, sobald man was durchboxt als Mieter biste immer auf dem Radar des vermieters und darfst dir keinen Fehler mehr erlauben.

CoK_a_cola

Erleuchteter

Beiträge: 4 016

Wohnort: Arnsberg

Beruf: Immobilienkaufmann

  • Nachricht senden

23

16.12.2009, 08:30

so jetzt werfen wir mal wieder zwei dinge durcheinander...

nachtabsenkung /= warmwasserversorgung

warmwasser muss durchgehend funktionieren, egal zu welcher uhrzeit. jeder mensch darf duschen gehen wann er will! eine nachtabsenkung bezieht sich nur auf die heizungsanlage und ist bei neuen heizungen im übrigen zwingend vorgeschrieben sie einzubauen.

bei alten unisolierten gebäuden ist eine nachtabsenkung grenzwertig, je nachdem wie schnell eine wohnung auskühlt. was nicht so prall ist, die heizungen dann erst abend irgendwann anzustellen, gerade an neueren heizungsanlagen (niederbrennwert-technologie) soll man eine gleichmäßige beheizung der wohnung durchführen, sonst kriegt man sie abends nicht mehr warm, bis sie in die nachtabsenkung abfällt. also tagsüber auf 18 grad laufen lassen und früher am abend hoch drehen, dann ist nachts auch nicht mehr so kalt ;)

24

16.12.2009, 08:31

@maxpower dein erster absatz war ok..das mit dem radar ist völliger blödsinn...

ich hatte dieses jahr meinen vermieter vor gericht,weil es mir einfach gereicht hat hab ich ne klage eingereicht und er hat ne gegenklage gemacht weil ich ihm seit jahren die miete angeblich unberechtigt gekürzt habe und mich dabei gar noch unberechtigt fristlos gekündigt(24 mal miete gekürzt=2monatsmieten rückstand als argument) (rofl).. und der hat schön uffn sack bekommen!!!!....und sein radar interessiert mich net die bohne..mich interessiert mein recht...deshalb

wer lieber frieren möchte ,kann das mit der nachtabsenkung hinnehmen..ansonsten ist das nicht hinnehmbar

dabei ist noch zu sagen,es gibt solche und solche vermieter..mit einigen kann man ganz normal über alles reden und einige bei denen geht garnix..da muss man halt farbe bekennen und dem zeigen wo der hammer hängt..wenn man selber seinen pflichten nachkommt..hat man als mieter schon ne menge rechte !

hat man öfters probleme mit den köötern ,sollte man in den mieterbund gehen(bin seit 1992)..zu köstlich was die immer für nette briefe aufsetzen..vom feinsten !
falls es nicht ohne anwalt geht..immer einen fachanwalt für mietrecht nehmen !
..meiner hatte einen ganz normalen und der war vor gericht allerdings höchst peinlich ^^

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (16.12.2009, 09:49)


25

16.12.2009, 14:44

wenn du rum nervst kriegst halt ne ordentliche kündigung. dann hat der vermieter halt auch seine ruhe (nach einer gewissen zeit). und dann versuch mal einen schein zu bekommen von ihm, dass du ein lieber mieter warstfür den nachvermieter. hf :D

26

16.12.2009, 14:51

Zitat

Original von kOa_Borgg
wenn du rum nervst kriegst halt ne ordentliche kündigung. dann hat der vermieter halt auch seine ruhe (nach einer gewissen zeit). und dann versuch mal einen schein zu bekommen von ihm, dass du ein lieber mieter warstfür den nachvermieter. hf :D


Du brauchst keinen Schein, das du "lieb" warst, sondern das keine Mietrückstände bestehen. Mehr kann er sich sparen auf seinem "Schein"!

CoK_a_cola

Erleuchteter

Beiträge: 4 016

Wohnort: Arnsberg

Beruf: Immobilienkaufmann

  • Nachricht senden

27

16.12.2009, 14:53

Zitat

Original von kOa_Borgg
wenn du rum nervst kriegst halt ne ordentliche kündigung. dann hat der vermieter halt auch seine ruhe (nach einer gewissen zeit).


das halte ich für ein gerücht... vermieter können ohne begründung überhaupt nicht ordentlich kündigen soviel ich weiß!

Kellox_AnTe_

unregistriert

28

16.12.2009, 15:20

Aber von der Logik her würde ein Vermieter auch nie ohne Grund kündigen :D

29

16.12.2009, 16:25

Zitat

Original von CoK_a_cola
so jetzt werfen wir mal wieder zwei dinge durcheinander...

nachtabsenkung /= warmwasserversorgung

warmwasser muss durchgehend funktionieren, egal zu welcher uhrzeit. jeder mensch darf duschen gehen wann er will! eine nachtabsenkung bezieht sich nur auf die heizungsanlage und ist bei neuen heizungen im übrigen zwingend vorgeschrieben sie einzubauen.


Halbwissen! Nicht selten ist beides gekoppelt, wenn nämlich die Warmwasseraufbereitung auch über die Heizung läuft. In meiner Wohnung, aus der ich demnächst ausziehe (nicht deswegen) ist duschen vor 6 Uhr morgens impossible! Das Wasser ist einfach nur kalt, egal wie lange man laufen lässt. Dafür haben wir extrem niedrige Nebenkosten (150,-- Euro im Monats bei 127 qm).

30

16.12.2009, 16:42

Zitat

Original von CoK_a_cola
das halte ich für ein gerücht... vermieter können ohne begründung überhaupt nicht ordentlich kündigen soviel ich weiß!

wie bitte? natürlich können sie das. Wo kommen wir denn da hin. Die fristen sind zwar länger als bei mieterseitiger kündigung. aber generell ist das ohne weiteres möglich.

@hagakure:auf vielen vordrucken für Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist auch ein Punkt: "Das Mietverhältnis verlief störungsfrei". Und mich kann niemand zwingen das anzukreuzen als Vermieter.