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Original von SenF_CastorTroy
Hallo Xen, das ist leider nur bei offline-Überweisungen so. Online ist dies nicht der Fall.
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Original von _Wanderer_Xen
Imo dürfte das zurück kommen, wenn angegebener Kontoinhaber und Kontonummer nicht übereinstimmen. Ist mir auch mal passiert und ein paar Tage später kam ein Brief, dass die Überweisung nicht ausgeführt werden konnte. Ist vielleicht aber Bank abhängig. Ein Tool zum Check kann ich Dir leider nicht nennen.
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Für Zahlendreher haftet bei Onlinebanking der Bankkunde
Jeder Schreibfehler und damit jeder Tippfehler geht beim Ausfüllen einer Überweisung im Onlinebanking in der Regel zu Lasten des Bankkunden. Wer Bankgeschäfte online am Computer tätigt, sollte daher entsprechend sorgfältig vorgehen. Dies gilt insbesondere für die Eingabe der Kontonummer des Empfängers der Überweisung.
Wenn das Geld im Onlinebanking irrtümlich auf ein anderes Konto überwiesen wird, muss sich der Bankkunde selbst um die Rückerstattung kümmern. Denn die Banken sind nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Daten im Onlinebanking zu überprüfen. So sehen es die Richter in ihrem Urteil am Landgericht Berlin (Az.: 57 S 116/00).
Im Gegensatz zur einer herkömmlichen schriftlichen Überweisung ist die Bank bei einer Online-Überweisung per Internet nicht dazu verpflichtet, Namen und Kontonummer des Adressaten zu vergleichen. Wer daher bei Nutzung des Online-Banking aus Versehen eine falsche Kontonummer einträgt, so dass die Überweisung auf einem falschen Girokonto landet, ist bei beleglosem Zahlungsverkehr allein für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Ganz anders ist die Rechtslage bei Mitwirkung von Bankmitarbeitern oder bei Zahlungen mit herkömmlichen Überweisungsträgern. Bei einem schriftlichem Überweisungsbeleg führt die Empfängerbank einen Kontonummernabgleich durch. Fällt dabei der Schreibfehler (zum Beispiel Zahlendreher) nicht auf, haften Bank und Kunde gleichermaßen.
Fazit: Der Bankkunde hat beim Onlinebanking und Eingabe falscher Kontonummer in ein Onlineüberweisungsformular keinen Anspruch gegen die ausführenden Banken und Sparkassen, sondern nur gegenüber dem unberechtigt Bereicherten. Insoweit steht ihm ein Erstattungsanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung gegenüber dem Empfänger zu. Die Empfängerbank muss ggf. den Namen und die Adresse des Bankkunden (Empfänger der Überweisung) nennen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SenF_CastorTroy« (15.09.2009, 23:34)
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Original von Imp_eleven
könnte mir vorstellen, dass das wegen schreibfehler so ist. ein angestellter auf der bank merkt das ja sofort, aber online müsste das ja automatisch geprüft werden.