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1

02.09.2009, 22:06

Knast=!?!?

Darf man im Knast Sky haben?

Ist nur so ein Gedanke.
Was für Rechte hat man im Knast?
Es gibt Diebe, die nicht bestraft werden und einem doch das kostbarste stehlen: die Zeit.
Napoleon

2

02.09.2009, 22:07

Oha. Wie lang fährst Du ein?

3

02.09.2009, 22:15

Also Eise ohne Dir jetzt Schiss machen zu wollen. Du wärst im Knast Schneewittchen von Block 2..... ;) :D

4

02.09.2009, 22:24

Normalerweise nur normales Satelliten Programm, wenn Sky dann in so einer Art Kino wo viele Insassen zusehen dürfen. :)

5

02.09.2009, 22:25

Neuer Trend im Masters:
anstelle des üblichen unterschwelligen "...ich studiere..." jetzt das neue "... ich geh in den knast...".

6

02.09.2009, 22:38

Zitat

Original von disaster
Oha. Wie lang fährst Du ein?


muahaha ne ne ich fahr nicht ein.
Ich bleib euch noch erhalten aber irgendwie ist mir das in den Kopf gekommen und dann muss ich eben nachfragen ^^

@Dude
:kotz:

7

02.09.2009, 22:42

Zitat

Original von _MIB_Eisbaer
[Ich bleib euch noch erhalten aber irgendwie ist mir das in den Kopf gekommen und dann muss ich eben nachfragen


Also stehst Du quasi noch vor der (Straf)Tat und überlegst, was Du zu verlieren hast...

Masters,
Sky,
einen lumpigen Job als Rechenknecht einer Steuerkanzlei,
...

:D

8

02.09.2009, 22:43

Wow mit dir darf ich nie pokern. Hast ja nen echten Read auf mich :up: :hail:

9

02.09.2009, 23:33

Denk immer daran genug Zigaretten und Alkohol zu haben, um dir "Freunde" zu machen. ;)

10

03.09.2009, 07:15

vorher noch prison break gucken ^^

11

03.09.2009, 10:15

Andere Frage, darf man sich Bücher mitnehmen und wieviele?

Dann könnte man doch im Knast mal in Ruhe Mathe lernen, einfach alle Bände von Bourbaki's "Elements of Mathematics" durcharbeiten... :D

12

03.09.2009, 10:37

lol, selbst wenn, was sollte das bringen? in D herrscht arbeitspflicht, du hast im gefängnis ne 40h woche. Ok du sparst dir den heimweg :D aber sonst hast du glaube auch nicht mehr zeit als wenn du arbeitest...

13

03.09.2009, 11:00

Zitat

Original von SenF_Toddi
lol, selbst wenn, was sollte das bringen? in D herrscht arbeitspflicht, du hast im gefängnis ne 40h woche. Ok du sparst dir den heimweg :D aber sonst hast du glaube auch nicht mehr zeit als wenn du arbeitest...

arbeitspflicht? So etwas gibt es? Kann ich irgendwie gar nicht glauben.

14

03.09.2009, 11:03

ich habs bloß mal gelesen und kann mal das entsprechende aus wikipedia kopieren:

Zitat

Anders als im (inzwischen abgeschafften) Zuchthaus, wo die Häftlinge mit Zwangsmitteln zur harten körperlichen Arbeit (z. B. Steinbrucharbeiten, Torf stechen) angehalten wurden, gibt es in einem Gefängnis keine Zwangsarbeit, die Gefangenen sind aber sehr wohl zur Arbeit verpflichtet: Arbeit ist ein zentrales Element des modernen Behandlungsvollzugs. In Deutschland gilt dies, sobald sich der Gefangene in Strafhaft befindet. Arbeitsverweigerung wird deshalb disziplinarisch bestraft. Jugendliche Gefangene sind aus erzieherischen Gründen grundsätzlich zur Arbeit verpflichtet.
[...]
Ein üblicher Tagesablauf sieht etwa wie folgt aus:

*
o 06:00 Uhr: Wecken und Aufschluss, Ausgabe der Frühstückskost
o 07:00 Uhr: Ausrücken zur Arbeit, Arbeit nach Anordnung
o 12:00 Uhr: Mittagessen, danach weiter Arbeit
o 16:00 Uhr: Freizeit (Hofgang, Sport- und Freizeitgruppen, Umschluss)
o 21:00 Uhr: Einschluss (im deutschen Gefängnis-Jargon: Pop Shop)

Dieser Tagesablauf kann aber von Anstalt zu Anstalt variieren, so dass der Aufschluss erst um 6.30 Uhr stattfindet, der Einschluss aber bereits um 16:00 Uhr erfolgen kann.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SenF_Toddi« (03.09.2009, 11:03)


15

03.09.2009, 11:03

Zitat

Original von AtroX_Worf

Zitat

Original von SenF_Toddi
lol, selbst wenn, was sollte das bringen? in D herrscht arbeitspflicht, du hast im gefängnis ne 40h woche. Ok du sparst dir den heimweg :D aber sonst hast du glaube auch nicht mehr zeit als wenn du arbeitest...

arbeitspflicht? So etwas gibt es? Kann ich irgendwie gar nicht glauben.


GG Artikel 12 Abs. 3: Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

16

03.09.2009, 11:44

War letztens bei nem Tag der offenen Tür in der JVA Burg. Da können die Insassen arbeiten gehen, um Geld zu verdienen...davon wird ein Teil gespart und den Rest können sie für Zigaretten, Essen usw ausgeben.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Arthos« (03.09.2009, 11:45)


17

03.09.2009, 11:56

Zitat

nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig


Was meinste was Haft ist??? Gerichtlich nicht angeordnet?


In U-Haft wird man nicht arbeiten müssen, da noch kein Gericht die Länge und den Bestand der Freiheitsentziehung bestimmt hat.

U-Haft wird m. M. n. von einem Ermittlungsrichter festgelegt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hagakure« (03.09.2009, 11:57)


18

03.09.2009, 13:37

Zitat

Original von AtroX_Worf
Andere Frage, darf man sich Bücher mitnehmen und wieviele?

Dann könnte man doch im Knast mal in Ruhe Mathe lernen, einfach alle Bände von Bourbaki's "Elements of Mathematics" durcharbeiten... :D


Lieber erhänge ich mich.