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23.01.2009, 10:37

Rechtsfrage: Praxissmester

Hi,

folgende Frage: meine Freundin hat zusammen mit einer Kommillitonin als Praxissemester eine Website (mit Hilfe von cakePHP) fuer 2 Anwaelte erstellt die eine Art reiseshop haben.

Leider sind sie am Ende nicht zufrieden und wollten entweder nacharbeiten lassen oder die nacharbeiten extern durchfuehren lassen und meine freundin und die andere sollten das bezahlen. Nun leider haben die schon viel mehr gemacht als im Pflichtenheft steht und beide schreiben am Diplom und haben daher keine Zeit mehr da dauernd nachzubessern

Wie gesagt, Pflichtenheft wurde erfuellt, aber die Anwaelte pochen auf Muendliche Aussagen...

So weit ich weiss ist man im Praxisseester nicht haftbar oder?

Weiss jmd. nach was man googlen kann um die Rechtslage zu klaeren? Die FH wurde angeschrieben und es heisst von offizieller seite dass man auf die forderungen nicht eingehen soll.

Weiss hier jmd. zufaellig mehr bescheid?

danke

2

23.01.2009, 10:56

Wie sah den der Praktikumsvertrag aus? Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, dass man sich innerhalb eines Praktikumsvertrags verpflichtet genau eine Leistung zu erbringen und mehr als gutes Bemühen schuldet.

Mündliche Zusagen halte ich für unerheblich. Erstens ist wohl zu bestreiten, dass sie als rechtsverbindliche Aussagen seitens der Praktikanten gedacht waren. Dies wäre m.E. nur anzunehmen, wenn eine zusätzliche Vergütung an den mündlich abgesprochenen Erfolg geknüpft wäre. Zweitens stehen fast immer Klauseln im Vertrag, dass mündliche Zusätze keine Wirkung haben. Die beiden Praktikanten sollen sich ihren Vertrag noch einmal genau anschauen, ich bin recht überzeugt sie werden auch eine solche Klausel finden.

Allgemein schuldet ein Arbeitnehmer (kein Freiberufler) dem Unternehmen nur Bemühen im Rahmen der eigenen Fähigkeiten. Als Praktikant wird man wohl kaum ein freiberufler-ähnlichen Vertrag abschließen und sich zur Lieferung eines Produktes verpflichten.

Zudem wurden die Leistungen ja wohl im Pflichtenheft niedergeschrieben und auch erfüllt (dies könnte strittig sein), also sehe ich da auch keinen Angriffspunkt.

Also keinesfalls auf die Forderungen eingehen (sowieso nie), es der FH melden.
Im übrigen hat man als Student (dazu wird man als FH'ler doch auch gezählt, oder?) Zugang zur kostenlosen Rechtsberatung des zuständigen Studentenwerks. Eventuell bist du im Rahmen des Projektes sogar über die FH rechtsschutzversicht oder so. Dem solltet ihr nachgehen und das Problem auch in die Hände der FH legen.

Ach ja, es würde helfen wenn die beiden Anwälte ihre Vorderung schriftlich niederschreiben und du das hier posten könntest. Vielleicht hast du noch verschwiegen/vergessen. Aber ich sehe da keinen Anspruch.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »AtroX_Worf« (23.01.2009, 10:57)


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23.01.2009, 11:17

Zitat

Original von AtroX_Worf

Im übrigen hat man als Student (dazu wird man als FH'ler doch auch gezählt, oder?)


:stupid:

Hoffe das ist nicht dein Ernst... Ansonsten kann ich nur zustimmen.

4

23.01.2009, 11:28

Ich habe keine Ahnung, ob FH'ler auch als Studenten zählen und damit auch zu den Studentenwerken gehören. Wen dem so ist, dann gibt es eigentlich immer Kooperationen mit Anwaltsbüros, welche du kostenlos konsultieren kannst.

5

23.01.2009, 11:36

selbstverständlich sind FHler Studenten... In einigen Branchen und Bereichen ist ein FH STUDIUM sogar angesehener als ein Uni Studium...

Yezariael

Erleuchteter

Beiträge: 5 157

Wohnort: ... da wars dunkel und kalt...

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6

23.01.2009, 11:42

klar sind FHler studenten mit dem selben rang wie studis von der uni ^^
studentenwerk in augsburg ist zB für uni und fh zuständig

7

23.01.2009, 12:11

was arbeiten die auch für anwälte :rolleyes:

8

23.01.2009, 12:15

Zitat

Original von Yezariael
klar sind FHler studenten mit dem selben rang wie studis von der uni ^^
studentenwerk in augsburg ist zB für uni und fh zuständig

ah ok, interessant

9

23.01.2009, 13:41

zwar stimmt nicht alles zu 100%, was worf geschrieben hat (eine schriftformklausel in den AGB etwa wäre vermutlich unwirksam), aber insgesamt hat er wohl recht: da bestehen mE keine ansprüche gegen dich, deshalb solltest du auch nicht darauf eingehen!

10

24.01.2009, 02:40

Nicht in den AGB (was haben die damit zu tun?) sondern im Arbeitsvertrag bzw. Praktikantenvertrag.

11

24.01.2009, 09:54

was sind die anwälte denn für....

12

24.01.2009, 10:34

Zitat

Original von AtroX_Worf
Nicht in den AGB (was haben die damit zu tun?) sondern im Arbeitsvertrag bzw. Praktikantenvertrag.


vorformulierte klauseln im (arbeits)vertrag = AGB ;)

13

24.01.2009, 10:45

.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hiigara« (03.12.2009, 21:43)


14

24.01.2009, 11:19

fh is die uni für die proletarier. find ich ganz gut so bleiben einem die typen hier an der richtigen uni erspart. hier laufen so schon genug dumme leute(angepasste, langweilige, frauen, rumschnatterer, pseudos uä) rum, die groben proleten brauch man hier echt nich auch noch
und zum prob: entweder sind die anwälte verdammt unverschämt oder die beiden mädls können sehr wenig und haben besonders schlechte arbeit gemacht. is die page schon online dass man die ma sehn kann ?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Rommel« (24.01.2009, 11:25)


myabba|abra

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15

24.01.2009, 11:44


16

24.01.2009, 15:21

Zitat

Original von toblu

Zitat

Original von AtroX_Worf
Nicht in den AGB (was haben die damit zu tun?) sondern im Arbeitsvertrag bzw. Praktikantenvertrag.

vorformulierte klauseln im (arbeits)vertrag = AGB ;)

Sicher, dass man dies im Arbeitsvertrag auch AGB nennt??
Ich verbinde mit AGB etwas anderes. Was ich meine ist ja ein expliziter Bestandteil des Vertrages.

17

24.01.2009, 15:41

ja, 100%ig

Zitat

§ 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.(...)

Zitat

§ 310 Anwendungsbereich
(4) (...) Bei der Anwendung auf Arbeitsverträge sind die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen; § 305 Abs. 2 und 3 ist nicht anzuwenden.(...)


im übrigen entfällt bei verbraucherverträgen (arbeitnehmer = verbraucher) auch das vielzahlerfordernis nach § 310 II Nr. 2

(alle normen sind solche des BGB)

18

25.01.2009, 17:08

Das ist die seite:

http://tinyurl.com/d28j59


noch nicht als startseite des servers geschaltet, d.h. die alte ist noch online und das cakephp un der url würde in zukunft natürlich rausgenommen


DIe Anwälte haben gesagt dass cakephp ein unprofessionelles system wäre das aktuellen anforderungen nicht genügt, ausserdem kann man sich das einfach so kostenlos runterladen


Das die auch kostenlos Apache und php verwenden ist denen wohl nicht bewusst 0o

19

25.01.2009, 17:13

€: nvm :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CF_Ragnarok« (25.01.2009, 17:14)


20

25.01.2009, 17:28

sieht doch ganz gut aus, auch wenn ich so schmale seiten hasse :(

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »toblu« (25.01.2009, 20:43)


21

25.01.2009, 20:27

hm nich mein geschmack aber is eigentlich ganz ok die seite

-=)GWC(RaMsEs

unregistriert

22

25.01.2009, 22:03

Zitat

Original von MaxPower
Das ist die seite:

http://tinyurl.com/d28j59


noch nicht als startseite des servers geschaltet, d.h. die alte ist noch online und das cakephp un der url würde in zukunft natürlich rausgenommen


DIe Anwälte haben gesagt dass cakephp ein unprofessionelles system wäre das aktuellen anforderungen nicht genügt, ausserdem kann man sich das einfach so kostenlos runterladen


Das die auch kostenlos Apache und php verwenden ist denen wohl nicht bewusst 0o


hm also das mit unprofessionell müssten sie erstmal belegen. so einfach in den raum geworfen ist der vorwurf unhaltbar.

Wenn das Pflichtenheft erfüllt wurde und sie nicht zufrieden sind müssen SIE belegen warum.

Das einzige was ich mir vorstellen könnte aufgrund unprofesionell wäre wenn das system unsicher ist / zuviele sicherheitslücken hat. kenne mich mit dem cakePhp nicht aus. Was anderes kann ich mir eher nicht vorstellen.

Die seite ist bisschen schmal, und die Spreachauswahlecke ist nicht besonders gelungen ( fonts und kein mouseover und vor allem geht es nicht!), ansonsten ganz ok.

Wenn Sie Anwälte sind müssten Sie ja wissen das zwar auch mündliche zusagen bindend sind aber es immer sicherer ist das schriftlich zu haben, den aussage gegen aussage führt zu gar nix ohne zeugen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »-=)GWC(RaMsEs« (25.01.2009, 22:04)