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1

31.01.2008, 20:47

Kölner gefragt

Was geht denn gerade in Köln ab??

Könnten mal bitte die "Eingeborenen" einen Lagebericht abgeben?

Danke
*** Alles unter 400 Gramm ist Carpaccio ***

2

31.01.2008, 21:08

Nichts besonderes, nur wurde ein Jugendlicher von zwei anderen Jugendlichen erstochen, als dieser angeblich versucht hat die zwei auszurauben. Habe mich schon gefragt wie lange das dauert das es hier Thema wird.

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3

31.01.2008, 21:47

Entschuldige bitte, wenn mich so etwas mehr interessiert als dsds

4

31.01.2008, 21:59

Nö kein Pardon! :D Ist aber nicht mehr gerade aktuell aber langsam mach ich mir ein bisserl Sorgen, was für Seiten Du so kennst. ;) ;)

5

02.02.2008, 10:57

Noch ne Info, waren zwei Kasachen die den Jungen abgestochen haben.

6

02.02.2008, 10:59

ich dachte in köln ist gerade wegen was anderem ausnahmezustand?

7

02.02.2008, 11:08

ist es ja auch, deswegen wird das andere Thema glatt untergehen...

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8

02.02.2008, 11:31

Zitat

waren zwei Kasachen die den Jungen abgestochen haben


nachdem der Getötete einen Raubüberfall auf ebendiese durchführen wollten - oder habe ich mich verlesen?

9

02.02.2008, 11:59

also so wie ich das mitbekommen habe....

habe die 2 kasachen den jugendlichen überfallen und bedroht.
als der eine räuber sich auf den jugendlichen gestürzt hat,habe dieser zugestochen.

die polizeu lies den jugendlichen laufen....weil es für sie und den zuständigen staatsanwalt,klarer fall von notwehr war.

ein tag später haben dann ausländer eine unangemeldete demonstartion zum haus des jugendlichen gestartet.
mit trnasparenten "gleichbehandlung" usw.
sie wollten darauf aufmerksam machen,das ihrer meinung nach ,die staatsanwaltschaft mit unterschiedliechen massstäben handelt.
die ausländer die in münchen den rentner in der u-bahn zusammentreten,sitzen in haft,under jugendliche der kein ausländer ist und einen tötet ist frei.

das kam zumindest in den nachrichten so rüber.

Alex_Lev

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10

02.02.2008, 12:06

naja wenn sie ihn aber wirklich angreifen, sind sie selber schuld.... würd ich auch zustechen... nur ich würde versuchen, zu verletzen, nicht zu töten. das kann man dem typen vorwerfen

11

02.02.2008, 12:06

Laut Staatsanwaltschaft hatten Salih L. und ein Freund zwei junge Männer überfallen. Eines der Opfer zog ein Taschenmesser aus der Tasche und erstach den 17-Jährigen. Die Ermittler gehen von Notwehr aus.

http://www.ksta.de/html/artikel/1201184425544.shtml

12

02.02.2008, 12:15

Zitat

naja wenn sie ihn aber wirklich angreifen, sind sie selber schuld.... würd ich auch zustechen... nur ich würde versuchen, zu verletzen, nicht zu töten. das kann man dem typen vorwerfen


in dem Moment wo in einer dunklen gasse jemand über dich herfällt hast du andere gedanken als "ohoh, ich muss mal genau gucken wo ich hinsteche damit ich ihn nur verletzte"... ich glaube so kaltblütig ist kaum jemand, wenn es so vorgefallen ist wie beschrieben wollte er sich sicherlich nur wehren und es ist einfach verdammt unglücklich gelaufen. In seiner Haut möchte ich trotzdem nicht stecken jetzt.

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13

02.02.2008, 13:46

Also so ganz bekomme ich das immer noch nicht auf die Reihe:

2 Marokkaner wollen 2 Kasachen ausrauben und schlagen sie zu diesem Zwecke. In Panik zieht der Kasache ein Messer und ersticht in Notwehr den Marokkaner.

Warum in Gottes Namen ziehen jetzt hunderte Moslems zusammen mit einem Haufen Linker im Gepäck durch Köln-Kalk mit "Allah ukbar" Rufen und schimpfen auf die "Deutschen"? Ist das nicht in ein hoher Anteil an Realitätsresistenz?

Hier mal der Spiegel TV Bericht:

http://www.youtube.com/watch?v=7Z_I-Se_ryU

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Smoerrebroed« (02.02.2008, 13:51)


Alex_Lev

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14

02.02.2008, 13:49

ich dachte 2 migranten haben einen oder 2 deutsche angegriffen???

15

02.02.2008, 13:55

Zitat

Original von Smoerrebroed
Also so ganz bekomme ich das immer noch nicht auf die Reihe:

2 Marokkaner wollen 2 Kasachen ausrauben und schlagen sie zu diesem Zwecke. In Panik zieht der Kasache ein Messer und ersticht in Notwehr den Marokkaner.

Warum in Gottes Namen ziehen jetzt hunderte Moslems zusammen mit einem Haufen Linker im Gepäck durch Köln-Kalk mit "Allah ukbar" Rufen und schimpfen auf die "Deutschen"? Ist das nicht in ein hoher Anteil an Realitätsresistenz?

ja scheiss dich ned an...hätten die marokkaner die kasachen erstochen, würden jetzt die rechten durch köln ziehen und "moslems raus!" plärren...lass denen doch ihren spaß.

16

02.02.2008, 14:04

Es waren kasachische Arier gegen marokkanische Arier. Nur ist die Sache die, die kasachischen Arier behaupten es war Notwehr, selbst wenn es Notwehr gewesen ist, war es ja übertrieben. Solche Geschichten sind hier in dem Ghetto wo ich jahrelang gearbeitet habe normales Tagesgeschäft gewesen. Da gab es nie eine Demo oder einen Bericht im Fernsehen, das wurde anders geregelt von daher kann man froh sein, dass es noch so friedlich abgeht.

Die Polizei in Köln ist mal wieder professionell, den einfach laufen zu lassen, der gehört auch zu seinem eigenen Schutz erstmal weg gesperrt.

Alex_Lev

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17

03.02.2008, 13:22

naja die kölner polizei ist halt bekannt für ihre kompetenz ;)

18

03.02.2008, 15:11

Das deutsche Notwehrrecht ist das weiteste in Europa.
Wenn die zwei wirklich gewalttätig überfallen worden sind, dann geht auch das Erstechen durch.
€: Jo grad das Spiegel Vid gesehen, also der bleibt 100%ig straffrei.
Gut, ich erwarte nicht von den Arabern in Kalk, dass sie sich differenziert zum deutschen Notwehrrecht äußern, aber wenigstens, dass sie -wo sie doch so lange hier schon leben- checken, dass es keine Zwei-Klassen Justiz hier gibt.
Ich mein sowas is doch lächerlich.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »seth« (03.02.2008, 15:22)


19

03.02.2008, 15:29

§ 32 StGB
Notwehr
Zweiter Abschnitt (Allgemeiner Teil)
Vierter Titel (Die Tat)

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


Abstechen ist eine Spur zu heftig, ob die Situation so extrem war, das § 33 wirkt ist doch sehr fraglich. Eine Waffe zu diesem Zweck mitzuführen ist schon heftig, wo sind wir denn? In Kasachstan?

20

03.02.2008, 16:00

Erforderlich ist eine Tat, wenn sie geeignet ist, den Angriff abzuschwächen oder abzuwenden und wenn das mildeste Mittel unter gleich geegneiten eingesetzt wird.
Fraglich ist hier ob der Messerstich das mildeste Mittel unter gleich geeigneten ist.
Der Täter (Kasache) hätte zunächst prüfer müssen ob eine Zuhilfenahme von staatlichen Organen möglich gewesen wäre. Dies ist vorliegend nicht der Fall.
Er hätte weiterhin das Opfer (Marokkoaner) mündlich von seiner Tat abhalten können. Laut Oberstaatsanwalt versuchte er dies sogar, jedoch ohne Erfolg.
Da der Täter mit einem Angriff auf sein Rechtsgut Gesundheit unmittelbar rechnen musste setzte er sich mit dem Messer zu Wehr. Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang (Verteidigung mit Händen und Füßen) muss sich der Täter nicht einlassen, u.a. deshalb, da er stellvertretend für die Rechtsordnung Recht gegen Unrecht verteidigt.(Rechtsbewährungsprinzip)
Somit war der Messerstich ein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr und gleichzeitig das mildeste Mittel.
Der Täter handelte nicht rechtswidrig.

So hätte ich den Fall an der Uni gelöst und so ist es auch, da der Sachverhalt sehr klar und einfach ist - eben ein Paradebeispiel der Notwehr - richtig.
Man kann sich darüber streiten, völlig klar, ob das deutsche Notwehrrecht zu weit geht. Ich finde das ist so. Aber nach geltender Rechtslage war die Tat nunmal nicht rechtswidrig.
Wir hatten an der Uni mal folgenden Fall:
Auf ner Party sitzt ein junger Mann auf nem Sofa, dann komm jemand und provoziert ihn, klatscht ihn mehrmals auf die Backe. Der Kerl kriegt Panik und greift zum Messer das neben ihm liegt und sticht den "Angreifer" ab.
Auch das ist ein Fall der Notwehr, da kein milderes Mittel als das Messer vorhanden war.
Notwehr ist nur in GANZ KRASSEN Missverhältnissen zu verneinen.
Bsp: Kinder klauen beim Renter R Kirschen vom Baum. Rentner R schießt darauf die Kinder mit seiner Schrotflinte ab. Der Fall ging durch die Instanzen und schließlich hieß es dann:
AUßNAHMSWEISE keine Notwehr, da ein unerträgliches Missverhältnis vorliegt..

Tja also wenn euch das nächste Mal jemand dumm anmachen, wisst ihr was zu tun ist^^

21

03.02.2008, 16:19

Zitat

Auf ner Party sitzt ein junger Mann auf nem Sofa, dann komm jemand und provoziert ihn, klatscht ihn mehrmals auf die Backe. Der Kerl kriegt Panik und greift zum Messer das neben ihm liegt und sticht den "Angreifer" ab.
Merkst Du den Unterschied? Der Kasache führt es mit Absicht mit. Dem Staatsanwalt ist doch egal ob sich das "Pack" selbst umbringt, meinst wie der es auslegen würde, wenn ein Biodeutscher von einem Kasachen oder Marroc erlegt worden wäre?

Aber die Auslegung des Rechts ist wie die Mode, sie unterliegt halt dem derzeitigem Trend.

22

03.02.2008, 16:52

Zitat

Dem Staatsanwalt ist doch egal ob sich das "Pack" selbst umbringt, meinst wie der es auslegen würde, wenn ein Biodeutscher von einem Kasachen oder Marroc erlegt worden wäre?

Du lässt dich damit auf die selbe Ebene herab wie die protestierenden Moslems, dasselbe sagt doch der reizende youssef in dem Bericht. Das Deutsche Opfer von aus Notwehr gerechtfertigt handelnden Tätern erlegt werden ist doch die REGEL, da wandern doch die Täter auch nicht "direkt in dei JVA", sondern sind gerechtfertigt. Wer so plump mit Nationalitäten und Religionen "argumentiert", verlässt die sachliche Ebene und gießt nur Öl ins Feuer des Kulturkampfes. Es geht ja gar nicht mehr um die Kritik am Notwehrrecht sondern nur um Allhu akbar und "fickt euch Deutsche" Für den Staatsanwalt ist entscheidet, dass Notwehr gegeben ist und sonst nichts.

Ob der Kerl das Messer mit sich führen darf, hängt - bin mir nicht 100 pro sicher - nur davon ab, ob das Messer eine Waffe im Sinne des §1 Waffengesetz ist.
Es ist in Deutschland nicht verboten ein Messer, was keine Waffe ist, mit sich zu führen. Selbst wenn das Messer eine Waffe wäre, wäre der Kerl nur wegen unerlaubtem Waffenbesitz zu verurteilen und nicht wegen Totschlag.

23

03.02.2008, 17:19

Real ist es aber so, ich habe selbst lange genug in einem Plattenbaughetto im Jugendbereich gearbeitet, Nordafrikaner und Kasachendeutsche bestimmen den Alltag dort. Wenn man Anzeige macht wird diese meist mit dem Verweis auf die StPO nicht verfolgt.

Letzter Fall:

Vier Jugendliche (3 Russen, 1 Türke) schnappen sich eine 13jährige und wollen sie gemeinsam vergewaltigen, schaffen es nicht, weil sie von Passanten entdeckt werden. Die Eltern stellen Strafanzeige, die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlung ein, weil das Mädchen mal etwas mit einem der Jungs angeblich was gehabt hat, somit ist sie unglaubwürdig. Die Jungs terrorisieren nun das Mädchen und deren Familie.

Kann Dich mit solchen Fällen totposten, hier werden die Verfahren nicht aufgenommen, die Polizei braucht in der Regel 50 Minuten bis mal da ist.

Das ist kein Niveau von denen, sondern die Realität.

24

03.02.2008, 17:23

und was hat das jetzt mit dem aktuellen fall zu tun?

25

03.02.2008, 17:31

Oje oje Oje :D

Kurz gesagt, in solchen Brennpunkten schert es die Polizei/Justiz einfach einen Dreck, ist Fakt.

26

03.02.2008, 17:36

also willst du uns damit sagen, dass die polizei schlampig ermittelt hat und unser lieber marokkaner grade aufm weg ins kino war, als plötzlich aus ner dunklen ecke ein anderer jugendlicher rausspringt und ihn erstochen hat?


was hat deine komische aufzählung über schwache polizei und justiz, die ja auch gut stimmen kann, mit diesem speziellen fall zu tun, IN DEM DIE POLIZEI GRÜNDLICH ERMITTELT HAT?

es geht doch hier drum, ob sowas notwehr ist oder nicht - und nicht darum, ob die tat vielleicht ganz anders ablief und ein reines lügenmärchen ist.. was ich sehr stark anzweifeln würde, schließlich gibt es auch neutrale zeugen/beobachter, die bestätigen, dass es sich so abgespielt hat.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »jens« (03.02.2008, 17:37)


27

03.02.2008, 17:47

Zitat

also willst du uns damit sagen, dass die polizei schlampig ermittelt hat und unser lieber marokkaner grade aufm weg ins kino war, als plötzlich aus ner dunklen ecke ein anderer jugendlicher rausspringt und ihn erstochen hat?
Doppeloje :D Wo sage ich das? Ich gehe sogar davon aus, dass er höflich nach dem Handy gefragt wurde, dennoch gibt es ihm nicht das Recht den Täter abzustechen. Auf der anderen Seite warum schleppt denn ein Junge so ein Messer mit, was bestimmt 100pro gegen das Waffengesetz verstößt? Er hat die Erfahrung gemacht, "Hier hilft einem keine Sau", keine Polizei, keine Justiz.


Zitat

was hat deine komische aufzählung über schwache polizei und justiz, die ja auch gut stimmen kann, mit diesem speziellen fall zu tun, IN DEM DIE POLIZEI GRÜNDLICH ERMITTELT HAT?
Ja das behauptet die selber, meinste die stellen sich hin und behaupten das Gegenteil? :D

Es geht hier nicht um Notwehr, Smoerre ging es um was ganz anderes. :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Der_Dude« (03.02.2008, 17:48)


28

03.02.2008, 22:10

zur Ergänzung der bisherigen Diskussion:



-Der Kumpel des Messerstechers wurde in eine Ecke gedrängt und von beiden Moslems verprügelt, als er sich weigerte das Geld/die Bauchtasche herzugeben.

-Kurz danach sollte der Messerstecher verpürgelt werden (von beiden)

-es war nur ein Stich

-laut Berichten hat der Messerstecher sogar den Notarzt gerufen.

Ich finde es genau richtig entschieden wurde. Man muss damit rechnen, das wenn man jemanden angreift, der sich wehrt. Bei uns wurde im letzten Jahr ein Schutzgelderpresser mit einer Schrot von dem hinter der Ladentür wartenden Besitzer erschossen --> Notwehr! Richtig so! Das deutsche Notwehrgesetz ist völlig in Ordnung. Bei dem Fall mit den Kindern muss man sicherlich differenzieren inwiefern sie zwischen Recht/Unrecht entscheiden können. Ansonsten: Wer Unrecht begeht muss damit rechnen bestraft zu werden.

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29

03.02.2008, 23:08

Dude - Du hast doch lange genug in Problembezirken gearbeitet um zu wissen, dass ein Messer noch das wenigste ist, mit dem ich rechnen muss, wenn ich mich in diesem bewege. Nehmen wir mal mein (ex) Ghetto - Neukölln: Da wird ein Kripobeamter!, der mal nach den Papieren fragt kurzerhand per Kopfschuss gerichtet.

Aber davon mal ganz ab: Selbst ein "normaler" Faustkampf kann fatal sein: nehmen wir doch nur mal den Fall in Potsdam, wo der Getroffenen nach einem! Schlag erstmal für 3 Wochen ins Koma fällt. Verhältnismäßigkeit? Messer? In einer adrenalingesteuerten Ausnahmesituation? Ich bitte Dich.. ;)

Es stellt sich mir die Frage wie Du reagieren würdest?

(1) Ich sage ihm höflich "bitte nichts tun" und überreiche ihm die Brieftasche, mein Handy und biete ihm noch zum Abschluss meine Frau und mein Kind zum temporären Vergnügen an.

(2) Ich wehre mich mit allem was ich habe

Der Vergleich ist zwar bewußt übertrieben, aber ich denke Du weißt was ich meine.

Zitat

Auf der anderen Seite warum schleppt denn ein Junge so ein Messer mit, was bestimmt 100pro gegen das Waffengesetz verstößt?


Reine Spekulation. Ich denke die Staatsanwaltschaft ist sich ihrer Verantwortung in diesem Fall durchaus bewußt (speziell dann, wenn eine Horde Reporter nur auf eine "Panne" lauert.

Wenn Du meinst es ging mir um etwas anderes: Ja! Die Notwehrsituation ist klar und nach bisherigem Ermittlungsstand eindeutig! Wenn Du meinst, mir ging es um die Verbreitung rechten Gedankengutes´: Nein! Ich verurteile jegliche menschverachtende Ideologie! Sei es nun von rechten Faschisten oder religiös verbrämten Spinnern!

Wenn ich fanatisierte Menschenhorden mit "Allah ukbar" durch deutsche Straßen ziehen sehe, fühle mich an SA Truppen in der Reichskristallnacht erinnert.... und es kotzt mich an! .. und die deutsche Linke zieht noch mit....
skandiert: "wir wollen Gerechtigkeit!" -- <kurz mal Räusper> die Scharia?

Der Ausschnitt, wo ein Demonstrant einen Polizisten nach seiner persönlichen Meinung fragt, sagt doch alles: wenn ich die Realität ignorieren möchte, tu ich es! Gute Nacht

30

03.02.2008, 23:12

@Smoerre: signed!