ob das wohl auch im stGB abgedeckt ist? "§ 323x - Wer bei autoerotischen Selbsttötungsunfällen nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Zitat
Original von nC_$kittle_
Muss ich dann auch Hitler lieber mögen [...] nur weil er Deutscher ist?
Zitat
Original von CF_Icey
ich hab eine Hakenkreuzfahne über meinem Bett und einen Adolf-Hitler-Schlafanzug mit zugehöriger Bettwäsche