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Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
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Sehr geehrter Herr XXX,
wir freuen uns, dass Sie sich unserer Community am 25.10.2007 angeschlossen haben.
Sie gehören zu den glücklichen Gewinnern eines exklusiven Hotelgutscheins in Höhe von 500 Euro!! Wir gratulieren Ihnen! Sie können den Gutschein hier abrufen:
http://www.nachbarschaft24.net/gewinn.ph…c04ba19b6b6f964
Ihr aktuelles Profil sehen Sie hier:
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Ihr 14 Tage kostenfreier Zugang ist abgelaufen. Gemäß Ihrer Zustimmung berechnen wir Ihnen heute die fällige Nutzungsgebühr von:
Rechnungsbetrag: 54,00 Euro
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Gesamtbetrag: 54,00 Euro
Begleichen Sie bitte beigefügte Rechnung innerhalb der nächsten 7 Tage auf das folgende Konto:
Empfänger: Zentrale Abrechnungsstelle (Nur an diesen Empfängernamen überweisen!)
Bank: Commerzbank
Kontonummer: 642925200
Bankleitzahl: 50040000
Iban: DE63500400000642925200
Swift: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: NB-1532131
(Bitte überweisen an den aufgeführten Empfänger! Nicht Projektname aufführen.)
Sobald die Rechnung beglichen ist, werden wir Ihren Zugang wieder frei schalten, so dass Sie weiterhin Ihre Nachbarschaft kennen lernen können.
Bei Fragen steht Ihnen unser Support selbstverständlich zur Verfügung.
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr Support von Nachbarschaft24
Email: service@nachbarschaft24.net
Web: www.nachbarschaft24.net
Internationale Service-Nummer:
Telefax: 00423 662901808
Deutsche Service-Nummer:
Telefax: 00423 662901808
Die Kundenbetreuung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 - 17 Uhr (außer feiertags) erreichbar.
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Beauftragtes Servicecenter Europe:
Servicecenter
Via Vorame 98
6612 Ascona
Switzerland
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Rm 217 Baniyas Road,
P.O. Box: 4404, Dubai
United Arab Emirates
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Nur mit digitaler Signatur ...
Eine elektronisch, d.h. meistens per E-Mail übermittelte Rechnung wird vom Finanzamt nur dann anerkannt gem. § 14 Abs. 2, wenn sie eine digitale Signatur nach dem Signaturgesetz enthält. Dies ist regelmäßig bei heutzutage verschickten E-Mail-Rechnungen nicht der Fall.
Eine Rückfrage bei der Oberfinanzdirektion Rostock hat ergeben, dass der Betriebsprüfer zwar nicht erkennen könne, ob die vorliegende Rechnung zunächst per E-Mail versandt worden ist und sodann ausgedruckt wird.
Wenn der Betriebsprüfer jedoch erkennt, dass die Rechnung per E-Mail versandt worden ist, wird diese Rechnung nach Ansicht der Oberfinanzdirektion Rostock jedenfalls nicht anerkannt.
Da per E-Mail übersandte Rechnungen ohne digitale Signatur somit nicht den Voraussetzungen des Umsatzsteuergesetzes entsprechen, hierzu jedoch seitens des leistenden Unternehmers eine Verpflichtung besteht, eine ordnungs-gemäße Rechnung abzureichen, empfehlen wir zur Zeit auf solche Rechnungen nicht zu zahlen. Bitten Sie das Unternehmen, eine schriftliche Rechnung oder eine Rechnung mit digitaler Signatur zu übersenden. Tipp: Auf Rechnungen per E-Mail nur dann zahlen, wenn diese eine digitale Signatur enthalten.
Kommentare und Fragen an Rechtsanwalt Johannes Richard
rostock@ra-lsk.de
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Original von SRS_Speci
okay, danke das ihr meine Vermutungen bestätigt habtIch werd eh nicht bezahlen und harre einfach mal der Dinge die da kommen. falls es doch was per analoger Post gibt, kommt halt das Einspruchschreiben.
Und wenn es ne Deutsche Vertretung gibt bin ich ja fast versucht eine Strafanzeige wegen Spamming zu stellen. So wie es aussieht bin ich damals über eine Spammail auf die Site gestoßen.