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1

11.11.2007, 11:46

Geldphishing Community Sites

Moin zusammen,

ich weiß das es dämlich ist, aber diesen Fehler haben ja auch schon andere gemacht. Diesesmal geht es um www.nachbarschaft24.net


NICHT ANMELDEN !

Punkt ist: Ich hab als ich mich angemeldet habe die AGB sehr sorgfältig geprüft und keinen Hinweis auf Kosten gefunden. Mittlerweile ist dieser vorhanden, ich bin mir zu > 90% sicher, dass er vorher in dieser Form nicht vorhanden war. Dummerweise hab ich die AGB nicht gespeichert, aber selbst wenn würde das wohl nicht viel helfen.

Nun kommt das übliche "Zahlen sie in xx Tagen YY Euro auf Konto mit VZ zz"

Sitz der Firma ist Dubai (dabei hätte ich stutzig werden müssen) und etwas in der Schweiz.

Ich weiß das es auch andere hier getroffen hat, also dass sie auf quasi die selbe Masche, nur dann halt Test statt Social Network reingefallen sind, getroffen hat. Daher die Frage, wie ihr reagiert habt? Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass die AGB in der Form gültigkeit haben, sprich das eine nicht explizite Kündigung eine Zustimmung ist die nicht mehr wiederrufen werden kann.

Allerdings bin ich kein Rechtsexperte und wollte daher erstmal von euren Erfahrungen hören. Zahlen kommt für mich erstmal nicht in Frage.

Also wie habt ihr reagiert und habt ihr gute Tipps / Links, die mir da helfen können?
Mit leerem Kopf fällt Nicken leichter


2

11.11.2007, 12:44

Ich nehme an es ist schon länger als 2 Wochen her oder?

Ansonsten:

Zitat

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

3

11.11.2007, 13:07

klar ist es länger als 2 Wochen her ;) Sonst wäre das Problem nicht existent.

Ich hab die Verbraucherschutzzentalen mal ein wenig durchleuchtet, sprich die Seiten durchsucht und u.a. einen Musterbrief gefunden, den ich wohl verwenden werde. Bisher hab ich nur eine Email mit Zahlungsaufforderung bekommen

hier die Email

Zitat


Sehr geehrter Herr XXX,

wir freuen uns, dass Sie sich unserer Community am 25.10.2007 angeschlossen haben.

Sie gehören zu den glücklichen Gewinnern eines exklusiven Hotelgutscheins in Höhe von 500 Euro!! Wir gratulieren Ihnen! Sie können den Gutschein hier abrufen:
http://www.nachbarschaft24.net/gewinn.ph…c04ba19b6b6f964

Ihr aktuelles Profil sehen Sie hier:
http://www.nachbarschaft24.net/profil.ph…c04ba19b6b6f964

Ihr 14 Tage kostenfreier Zugang ist abgelaufen. Gemäß Ihrer Zustimmung berechnen wir Ihnen heute die fällige Nutzungsgebühr von:


Rechnungsbetrag: 54,00 Euro
----------------------------------------------------
Gesamtbetrag: 54,00 Euro

Begleichen Sie bitte beigefügte Rechnung innerhalb der nächsten 7 Tage auf das folgende Konto:

Empfänger: Zentrale Abrechnungsstelle (Nur an diesen Empfängernamen überweisen!)
Bank: Commerzbank
Kontonummer: 642925200
Bankleitzahl: 50040000
Iban: DE63500400000642925200
Swift: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: NB-1532131

(Bitte überweisen an den aufgeführten Empfänger! Nicht Projektname aufführen.)

Sobald die Rechnung beglichen ist, werden wir Ihren Zugang wieder frei schalten, so dass Sie weiterhin Ihre Nachbarschaft kennen lernen können.


Bei Fragen steht Ihnen unser Support selbstverständlich zur Verfügung.

------------------------------------
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Support von Nachbarschaft24

Email: service@nachbarschaft24.net
Web: www.nachbarschaft24.net

Internationale Service-Nummer:
Telefax: 00423 662901808

Deutsche Service-Nummer:
Telefax: 00423 662901808

Die Kundenbetreuung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 - 17 Uhr (außer feiertags) erreichbar.
------------------------------------

Beauftragtes Servicecenter Europe:
Servicecenter
Via Vorame 98
6612 Ascona
Switzerland

netsolution FZE
Twin Towers
Rm 217 Baniyas Road,
P.O. Box: 4404, Dubai
United Arab Emirates



Ich hab jetzt erstmal mit dem Standartmusterbrief per Email geantwortet, falls ich irgendwann reale Post bekommen sollte wird das ganze wohl noch per Einschreiben passieren. Nur derzeit wüsste ich nicht, wem ich schreiben soll, da es keine Vertretung in D gibt.

Achso, es gibt auf der HP übrigens KEINE Möglichkeit, sein Profil zu löschen. Ich hab eben 30 Minuten alles durchforstet, es geht einfach nicht.

4

11.11.2007, 19:12

die können gar kein Geld von dir fordern. In den AGBs dürfen keine Sachen stehen, die nicht "gewöhnlich" sind und von denen der Benutzer/Käufer ausgehen kann, dass sie drin stehen. Es sei denn es wird deutlich darauf hingewiesen.

Da gibts im BGB auch nen Paragraphen gegen, bin jetzt zu faul den genauen Gesetzestext rauszusuchen. Hat auch was mit "Treu und Glauben" zu tun...

5

11.11.2007, 19:50

Naja gibt ja auch Klauseln, die unerwartet sind usw.
Bin grad in der Prüfungsvorbereitung und nenne die Paragraphen in den nächsten Tagen

6

11.11.2007, 20:09

Websites mit Kosten in den AGB's sind sowieso ein Witz. Das ist gar nicht legal (soweit ich weiss), bis man irgendwo seine Kreditkarte etc. angibt oder was weiss ich. Am besten du blockst die Email-Adresse und antwortest nicht. Ignorieren! Die können dir nichts machen, da diese Typen vor Gericht sowieso keinen Erfolg hätten zu 100%!

Nur unwissende Idioten zahlen da was, hab da auch schon bei paar Websites solchen BS nacher gekriegt, immer geblockt! Sieht nicht so aus, als hätten die nacher rechtlich was zu sagen.. Abzocke von Personen, die keine Ahnung vom Internet haben finde ich sowas von bescheuert! Diese Typen sollte man alle an n Brett nageln und kreuzigen :D

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12.11.2007, 00:27

okay, danke das ihr meine Vermutungen bestätigt habt ;) Ich werd eh nicht bezahlen und harre einfach mal der Dinge die da kommen. falls es doch was per analoger Post gibt, kommt halt das Einspruchschreiben.

Und wenn es ne Deutsche Vertretung gibt bin ich ja fast versucht eine Strafanzeige wegen Spamming zu stellen. So wie es aussieht bin ich damals über eine Spammail auf die Site gestoßen.

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12.11.2007, 11:16

sind Rechnungen per EMail überhaupt gültig?

Also ich glaube nicht. Und wenn sie nicht schon bei der Registrierung deine Kontodaten verlangen haben sie halt Pech gehabt.

9

12.11.2007, 11:45

also zumindst Phonehouse und 1&1 verschicken nur noch elekronische Rechnungen, entweder als PDF im Anhang einer Mail oder zum Download im internen Bereich. Selbst die erste Mahnung kommt nur per Mail bei 1&1.... erst wenn der Anschluss gesperrt ist, bekommt man ein analoges Schreiben....

10

12.11.2007, 11:57

Zitat

Original von Invader
sind Rechnungen per EMail überhaupt gültig?

Also ich glaube nicht. Und wenn sie nicht schon bei der Registrierung deine Kontodaten verlangen haben sie halt Pech gehabt.

na klar ist ein Beleg, der elektronisch gespeichert wird

11

12.11.2007, 12:21

naja da muss man dann aber zustimmen oder?

Bei o² haben die mir auch schon angeboten die Rechnung per Email zu schicken aber bleibe lieber bei der Post Variante. EMail ist mir das zu gefährlich das ich die überlese wegen gut 100 Mails pro Tag.

12

12.11.2007, 12:25

habe im Internet kurz nachgeschaut.

Zitat

Nur mit digitaler Signatur ...
Eine elektronisch, d.h. meistens per E-Mail übermittelte Rechnung wird vom Finanzamt nur dann anerkannt gem. § 14 Abs. 2, wenn sie eine digitale Signatur nach dem Signaturgesetz enthält. Dies ist regelmäßig bei heutzutage verschickten E-Mail-Rechnungen nicht der Fall.

Eine Rückfrage bei der Oberfinanzdirektion Rostock hat ergeben, dass der Betriebsprüfer zwar nicht erkennen könne, ob die vorliegende Rechnung zunächst per E-Mail versandt worden ist und sodann ausgedruckt wird.

Wenn der Betriebsprüfer jedoch erkennt, dass die Rechnung per E-Mail versandt worden ist, wird diese Rechnung nach Ansicht der Oberfinanzdirektion Rostock jedenfalls nicht anerkannt.

Da per E-Mail übersandte Rechnungen ohne digitale Signatur somit nicht den Voraussetzungen des Umsatzsteuergesetzes entsprechen, hierzu jedoch seitens des leistenden Unternehmers eine Verpflichtung besteht, eine ordnungs-gemäße Rechnung abzureichen, empfehlen wir zur Zeit auf solche Rechnungen nicht zu zahlen. Bitten Sie das Unternehmen, eine schriftliche Rechnung oder eine Rechnung mit digitaler Signatur zu übersenden. Tipp: Auf Rechnungen per E-Mail nur dann zahlen, wenn diese eine digitale Signatur enthalten.

Kommentare und Fragen an Rechtsanwalt Johannes Richard
rostock@ra-lsk.de



13

12.11.2007, 16:05

Zitat

Original von SRS_Speci
okay, danke das ihr meine Vermutungen bestätigt habt ;) Ich werd eh nicht bezahlen und harre einfach mal der Dinge die da kommen. falls es doch was per analoger Post gibt, kommt halt das Einspruchschreiben.

Und wenn es ne Deutsche Vertretung gibt bin ich ja fast versucht eine Strafanzeige wegen Spamming zu stellen. So wie es aussieht bin ich damals über eine Spammail auf die Site gestoßen.


auch nich drauf eingehen, solange kein Einschreiben kommt, kannst ja einfach behaupten du hättest nix bekommen. Würde mir wegen sonem scheiß nich die Mühe machen und auch noch Porto zahlen...