Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

1

07.10.2007, 08:21

Frage an Premse zur Arbeitssuchmeldung

Hallo Premse,

komme wieder nach Deutschland und habe keine Lust, beim Arbeitsamt ne Nr. zu ziehen. Kann ich die Meldung zur Arbeitssuche auch online/per email machen? Ich habe vorab schonmal ne Email geschickt an Deine Arbeitsagentur fuer Arbeit, wie es ja neuerdings heisst...

Danke schonmal fuer Hilfe

Gruesse Crany

2

07.10.2007, 14:03

LOL online arbeitslos/suchend melden? :D :D :D :respekt:

Geht wohl eher nicht, Tim. ;)

3

07.10.2007, 14:04

Warum eigentlich nicht?

4

07.10.2007, 14:05

Zitat

Die Arbeitslosmeldung dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche und der Suche nach einer neuen Stelle. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslsosengeld.

Die persönliche Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Leistungen.

Sie muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.

Arbeitslosengeld wird frühestens von dem Tag an gewährt, an dem Sie Ihrer Agentur für Arbeit die Arbeitslosigkeit persönlich mitteilen. Suchen Sie daher im eigenen Interesse sofort Ihre Agentur für Arbeit auf, wenn Sie arbeitslos werden.

Beachten Sie unbedingt die Hinweise zur Frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung nach § 37b Sozialgesetzbuch 3 (SGB III).


Wenn das geht, dann kannste direkt die Kohle aus dem Fenster schaufeln.
Gilt auch für Leistungen nach dem SGBII. Also wenigstens einma aufschlagen sollte man schon bei seinem Manager. :D :D


http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Na…lg/Alg-Nav.html
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-C…tslosengeld.pdf

ALGII

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25782/Na…Alg-II-Nav.html

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Le_Smou« (07.10.2007, 14:18)


5

07.10.2007, 16:31

Mein Kollege hat bereits die Antwort gegeben, musst schon persönlich andackeln und Dich arbeitslos melden ;)

8

08.10.2007, 20:33

Nur 3 % der Hartz 4 Empfänger werden sanktioniert, laut Locus.
Leipzig bildet mit 2 % das Schlusslicht! :D

9

10.10.2007, 06:00

Wie soll ich mich persoenlich melden, wenn ich im Ausland bin?? Die drei Monate kann ich also gar nicht einhalten!
In Frankreich ist das uebrigens moeglich. Es gibt hier unzaehlige, die sowas wie franzoesisches Hartz-IV empfangen und sich dabei illegal im Ausland aufhalten. Wenn sie erwischt werden, gibts hohe Strafen. Aber die Wahrscheinlichkeit ist minimal, so ein Franzose zu mir.

vielen Dank Le_Smou. Ich habe nicht vor, Hartz-IV zu beantragen. Meiner Meinug nach steht mir das sowieso erst nach drei Monaten zur Verfuegung. Da arbeite ich lieber als Stripper oder Sandwichschmierer, als dem Staat zur Last zu fallen... aber Ordnung muss sein im Buerokratenstaat Deutschland!

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »TKCB_Cranberry_« (10.10.2007, 06:05)


10

10.10.2007, 12:45

Zitat

Original von TKCB_Cranberry_

Da arbeite ich lieber als Stripper oder Sandwichschmierer, als dem Staat zur Last zu fallen... aber Ordnung muss sein im Buerokratenstaat Deutschland!


das heisst doch "exotische Tänzerin" oder?

11

10.10.2007, 13:06

Zitat

Da arbeite ich lieber als Stripper


Dabei musst Du aber dann noch Deine poetischen Gedichtchen aufsagen ^^

12

10.10.2007, 18:28

Zitat

Ich habe nicht vor, Hartz-IV zu beantragen.

Meinst Du alle wollen das? :D

Zitat

Meiner Meinug nach steht mir das sowieso erst nach drei Monaten zur Verfuegung.
Wieso?

13

10.01.2008, 16:20

blubb.

hab auch mal ne frage zu dem thema , wollt aber keinen extra thread aufmachen .
situation : mein arbeitsvertrag läuft am 9ten februar aus , ich werde nicht verlängern und werde ab 1. september wieder die schulbank drücken , bin bloß noch unentschlossen ob ich mechatronik techniker mach oder direkt studier , hab mich einfach mal beworben und schon diverse zusagen erhalten für beide optionen .

Kann mich das arbeitsamt dazu zwingen für die 6 monate in der mir laut gesetz arbeitslosengeld zusteht irgend ne drecksarbeit ( zeit- , leiharbeit oder sonstiges ) anzunehmen ?

Kellox_AnTe_

unregistriert

14

10.01.2008, 16:29

Waurm ueberhaupt abreibtslos melden?

Nur wegen der Krankenverischerung?

15

10.01.2008, 16:40

weil ich nich 6 monate ohne geld auskommen kann / will ? ( man beachte die differenz zwischen februar und september )

mir gehts nicht darum zu faullenzen , aber mein betrieb kann mich nur unbefristet einstellen , und ich arbeite im 21 bzw 19 schichten system . ich komm zwar ganz gut klar damit , aber nach 4 jahren spontan wieder auf die schulbank , wenn man den tag vorher gerade die 7te nachtschicht am stück gemacht hat und auch sonst vorher weitere 13 tage am stück gearbeitet ... ich hab so schon konzentrationsschwierigkeiten . am liebsten wäre mir natürlich nur 1 monat regeneration , erholung und vorbereitung , aber das geht nicht . mein betrieb muss langfristig planen . wenn ich jetzt den vertrag unterschrieben hätte um danach gleich zu kündigen hätte ich nur erreicht dass ich meinen arbeitgeber in den arsch tret , und dazu noch nichtmal arbeitslosengeld krieg ( afaik , bei freiwilliger kündigung , oder ? ) . außerdem halt noch die 3 monate kündigungsfrist ... hab darüber auch schon mit unserem az leiter gesprochen .

myabba|abra

Erleuchteter

Beiträge: 4 305

Wohnort: Regensburg

Beruf: GER

  • Nachricht senden

16

10.01.2008, 17:27

wow, was is das denn für ne arschloch schicht o.O

also n freund hatte ne ähnliche situation wie du, allerdings nur august und september frei.
der hätte 2 stellen angeboten bekommen, aber hat dann irgendwas von nem langen urlaub erzählt bei dem einen und für den anderen hät er sowieso umziehen müssen

17

10.01.2008, 18:04

@Abra und?

@Leuween, nun wenn Du bis zum Studium arbeiten kannst, warum arbeitest Du nicht, muss ja nicht der gleiche Arbeitgeber sein?

Dies wird die Kernfrage sein, wenn Du Pech hast erwischt Du einen scharfen Kollegen der fragt bei Arbeitgeber nach, wenn dieser angibt Du hättest weiter beschäftigt werden können, dann ist eine 3Monatssperre fällig. Ich gehe davon aus, dass Du ALGI bekommst, weil Du was von 4 Jahren schreibst. Nun früher konnten Menschen denen das Arbeitslosengeld gesperrt wurde Sozialhilfe beantragen, diese gibt es nicht mehr. In diesem Fall würdest Du auch kein Hartz4 (ALG II) bekommen. Der Kollege könnte Dir dann eine AGH (Eurojob) anbieten damit Du wieder etwas Kohle hast (bis zu 160€) oder Lebensmittelgutscheine ca. 30€ die Woche, meist nimmt die nur ALDI.

Ich schreibe Dir dass, damit Du siehst wieviel Probleme und Rennerei es für Dich geben kann. Rede mit Deinem jetzigen Arbeitgeber vielleicht gibt es ja doch eine Möglichkeit.

Solltest Dir kein ALGI zustehen oder dies so gering sein, dass Du ALGII ergänzend bekommst ist die Antwort nur: JA die können! ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Der_Dude« (10.01.2008, 18:06)


18

10.01.2008, 18:11

klingt gut , denn mein AG hat kein problem damit mich zu unterstützen , in diesem falle , trennung im beiderseitigen einverständniss , was einer " kündigung " durch freiwilliges auslassen der verlängerung nicht gleichkommt . danke .

SIM_Hexe_S

Erleuchteter

Beiträge: 6 255

Wohnort: Taunusstein

Beruf: GER

  • Nachricht senden

19

10.01.2008, 18:15

Auch mal ne Frage, will ebenfalls keinen neuen Thread aufmachen.... (vielleicht können Premse und Dude hier ja mal nen Beratungsthread einrichten :D )

Hat man als eingeschriebener Student (Zweistudium, daher nach meinen Infos kein BaföG-Anspruch) eine Chance auf ALGII?

20

10.01.2008, 18:22

Nein Ausschlusstatbestand nach § 7 SGBII 5, weil es im Grunde nach ein förderungsfähiger Studiengang ist, außer Mehrbedarfe nach § 23 SGBII die können in Betracht kommen. Allerdings wenn das Studium nur zu ende gebracht werden soll (2-3 Semester) kann Hartz4 als Darlehen bewilligt werden. Kommt dann darauf an wie der Fallmanager drauf ist, ich förder sowas ein anderer halt nicht.

Lese gerade Zweitstudium, erstes abgeschlossen?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Der_Dude« (10.01.2008, 18:28)


21

10.01.2008, 18:32

Zitat

Original von van Leuween
klingt gut , denn mein AG hat kein problem damit mich zu unterstützen , in diesem falle , trennung im beiderseitigen einverständniss , was einer " kündigung " durch freiwilliges auslassen der verlängerung nicht gleichkommt . danke .

Sehe ich gerade, bloß kein Aufhebungsvertrag, dann bist Du richtig gefickt weil Du Deine Hilfsbedürftigkeit selbst herbeigeführt hast. Dein Arbeitgeber einfach den Vertrag auslaufen lassen. Wie lange dauerte der Vertrag?

Endlosedit, sowas passiert wenn man sich mit sowas 12 Stunden am Tag beschäftigt.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Der_Dude« (10.01.2008, 19:00)


22

12.01.2008, 20:56

nee weiß selber nich wie das genau abläuft , hab aber schon wie gesagt mit meinem meister geredet , die legen einem da keine steine in den weg , hab immerhin schon 5 jahre meinen arsch hingehalten für den betrieb , hat er schon gesagt dass die das schon hinbiegen , wusste bloß nicht unter welchem " label " das dann läuft . mir gings eigentlich nur darum ob die mir in dem falle ne arbeit aufzwingen können wenn ich schon klar weiß was ich vorhab , und wo , etc . ich werd mich auch dagegen wehren weitere bewerbungshilfen , tipps , oder sonstiges von meinem berater anzunehmen , das krieg ich auch noch selber hin .... mal schauen , der ruft nächsten freitag mal an ... frühs , nach der nachtschicht *gg* wird bestimmt ein lustiges gespräch .

edit : ging 3,5 lehrjahre , und dann befristet auf 1 jahr .

die können, selbst wenn sie wöllten , mir eigentlich gar nix nachweisen ... meine lehre hab ich bei hydraulikring angefangen , meinen vertrag hab ich von siemens vdo bekommen , und jetzt bin ich bei continental in nem 30 km weiter entfernten standort bei der verlagerung tätig , da bietet sich eine betrieblich bedingte , nicht gestellte verlängerung doch förmlich an , schließlich hat sich ja alles geändert ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pigov« (12.01.2008, 20:58)