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1

27.08.2007, 13:27

Hilfe !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

http://www.top-freesms.com/

hab halt hier irgendwie einen vertrag ,was ich erst seit heute wusste.Habe post von nem anwalt das ich 200€ plechen darf.ich hab die seite seitdem net mehr gesehen.ich muss auch schon ne mahnung bekommen haben usw.ich habe keiner dieser verdammten dienstleitungen genutzt.gib es noch eine möglichkeit da rauszukommen oder muss ich zahlen?? ?(
hab angeblich noch bis zum 2.09.07 zeit dann soll irgendein gerichtscollstreckungsbescheid wir wirken.also pfändung omg was oll cih tun
man vater stress mich scho weider die ganze zeite


kann mir da keiner hlefne

2

27.08.2007, 13:29

wer sich bei so dubiosen seiten anmeldet mit echtem namen&wohnort, is selber schuld.

€: außerdem steht doch schon in den AGB (letzter absatz), dass man da was im voraus zu bezahlen hat


pwned by lesen

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »CF_Ragnarok« (27.08.2007, 13:31)


3

27.08.2007, 13:32

Wie alt bist du denn und wann haste den Vertrag abgeschlossen?

4

27.08.2007, 13:35

bin 18 lese grade im inet nach...ich hab den vertag iwann abends abgeschlossen
<<---hatte was indus
glaube es gibt hoffnung

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_EA_BullFight« (27.08.2007, 13:36)


Apollo

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5

27.08.2007, 13:35

http://www.anti-abzocke.net/jm2nw.php

Das ist pech. Ich weiß nicht ob da Zahlen der beste Weg ist. Ich gehe aber stark davon aus.

6

27.08.2007, 13:38

Also mit 18 biste leider voll vertragsfähig,seitdem du warst noch vor kurzem 17.

Und dann....

Geschäfte im Netz sind wie s.g. "Haustürgeschäfte", du hast ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei geschlossenen Verträgen. Schreibe also an das Unternehmen einen formalen Rücktritt von dem Vertrag! Wichtig ist, daß du das Schreiben als Einschreiben mit Rückschein versendest und die Leistungen nicht in Anspruch nimmst.

7

27.08.2007, 13:41

Am besten du rufst mal bei der Verbraucherzentrale an oder gehst dort hin.
Die werden dir dann schon helfen können. ;)

8

27.08.2007, 13:41

Ich hoffe, dass Du zahlen musst.
Bei dem Threadtitel kommst Du auch billig davon.

9

27.08.2007, 13:45

also im bgb steht §255 abs(2) das ich ein 14tägisges wiederufrecht habe sobald ich kenntnisnahme habe.abs 3 sagt das ich 6monate zeit habe suche grade die nr für die verbraucherberatung

was komisch ist :vorne steht zugelassen beim landgericht kiel und hinten Amtsgericht ohne etwas

10

27.08.2007, 13:46

Zitat

Original von ToD_RoadRunner
Ich hoffe, dass Du zahlen musst.
Bei dem Threadtitel kommst Du auch billig davon.


was bistn du für einer??

11

27.08.2007, 13:55

hab mir die seite zwar nit angeschaut aba
bgb §355, 312b wiederrufsrecht bei fernabsatzgeschäften
sofern du über dein wiederrufsrecht vor bzw bei vertragsschluss belehrt worden bist frist von 2 wochen, bist dannach belehrt worden(wie in inet eigentl nur möglich) 4 wochen, bist gar nicht belehrt worden erlischt das widerrufsrecht nie
€:aso und die belehrung muss persönlich erfolgt sein also entweder telefonat oder email also so für alle lesbarer text zb zählt nit

wobei wenn noch nit 18 warst hätte sich das eh erledigt(glaub bgb §107)
angetrunken zählt leider nicht wegen abstraktionsprinzip

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Rommel« (27.08.2007, 13:57)


12

27.08.2007, 13:57

wenn man agb gelesen ankreuzt wurde man aber belehrt

13

27.08.2007, 14:01

hehe genau sowas zählt eben nich
muss ihm persönlich zugestellt werden

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Rommel« (27.08.2007, 14:02)


14

27.08.2007, 14:02

Zitat

Original von ToD_RoadRunner
Ich hoffe, dass Du zahlen musst.
Bei dem Threadtitel kommst Du auch billig davon.


ich hoffe du verschluckst dich dann beim essen

15

27.08.2007, 14:02

also rommel sit da auf dem richtigen weg versuche mir auch den §355 recht zu legen

16

27.08.2007, 14:14

hm 355,III stehen die fristen 312b II kriterien für fernabsatzgeschäfte erfüllt und 312c II die belehrungsform, wiegesagt so einma abdrucken und gelesen ankreuzen lassen reicht nit aus, belehrung muss persönlich erfolgen

17

27.08.2007, 14:14

boah ich llgaube ich bin gerettet.


Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Zitat:
Zitat von MissHippie
hat schonmal jemand was vom inkassobüro der sonstswas von top-freesms.com bekommen bzw. wer von euch hier ist noch auf die reingefallen???

diese seite gehört zu dieser seltsamen java ltd...zu der "firma" gehören auch seiten wie 123simsen.com u.v.m....sind schon unzählige drauf reingefallen und die haben diese netten inkassobriefe mit bösen drohungen bekommen. geklagt haben die natürlich nie, da sie vor gericht nicht die geringste chance hätten.
ausserdem handelt es sich bei dem laden um eine reine breifkastenfirma der die verbraucherzentrale nicht mal die unterlassungserklärungen bzw. abmahnungen zu kommen lassen konnte. alleine deswegen würde die firma nicht klagen, da dazu eine ladungsfähige anschrift der firma notwenig wäre....sobald so einen ladungsfähige anschrift aber vorliegt, kann diese "firma" auch für ihre verstösse problemlos belangt werden....
vor diesem haufen brauchste wirklich keinerlei angst zu haben.


jetzt kommst die scheiße ist ne briefkastenfirma


http://www.top-freesms.com/postadresse.php

18

27.08.2007, 14:38

Das Du "angetrunken" warst wird Dir nichts helfen, da Du es wohl kaum belegen kannst. Aber eine Frage: Bist Du immer noch besoffen oder schreibst Du immer so wirr? ;)



Lies Dir einfach mal folgendes durch:

Vertragsfallen FAQ: http://www.verbraucherrechtliches.de/200…-vertragsfallen

Musterbrief von der Verbraucherzentrale NRW : http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/mediabig/31922A.rtf


Diese zwei Websites sind u.U. auch hilfreich:
http://ip-forum.net/forum/index.php/board,27.0.html
http://www.computerbetrug.de


Was die Kontopfändung anbelangt: Der Anwalt, von dem Du die Mahnungen bekommen hast, darf lediglich eines tun: Dich anmahnen und drohen. Einen gerichtlichen Mahnbescheid kann er nicht beantragen und selbstverständlich auch nicht Dein Konto pfänden lassen. Den gerichtlichen Mahnbescheid muss der "Gläubiger" selber beantragen und selbst wenn er das tun sollte, dann reicht ein fristgerechter Widerspruch (dazu muss man nur ein Kreuz machen). Jetzt muss der Gläubiger klagen und das wird er nur in ganz bestimmten Fällen tun: Wenn er sich hundertprozentig sicher ist, dass er gewinnt. Es gab bereits solche Fälle aber das waren soweit ich weiss alles "Anerkenntnisurteile", zB. wenn der Kunde (Du) den Vertrag dadurch anerkannt hat, dass er Ratenzahlung akzeptiert hat u.ä.

Das Säbelgeklapper vorher braucht Dich nicht zu beunruhigen. Die machen viel Wind aber wenn man sich nicht einschüchtern lässt wird sich das alles legen.

19

27.08.2007, 14:46

Naja, einen Mahnbescheid kann der Anwalt schon beantragen - im Auftrag des Gläubigers -, allerdings kann man dagegen Widerspruch einlegen und dann muss er Klage einreichen. Der Mahnbescheid hat zusätzlich noch die Wirkung, dass eine Verjährung unterbrochen wird.

Ich würde sowas aussitzen, Mahnbescheiden fristgerecht widersprechen; denke nicht, dass da mit einer Klage zu rechnen ist.

20

27.08.2007, 14:50

Hmm, ich meine mal gelesen zu haben, nur der Gläubiger könne das selber machen. Aber da ich mir selbst nicht sicher bin und es auch jetzt auf die Schnelle nicht finden kann, nehme ich das mal zurück. :)

21

27.08.2007, 14:54

In diesen Fällen kannst Du a) davon ausgehen, dass die Forderungen ohnehin abgetreten werden und b) kann das auch ein Anwalt im Auftrag, wie ich schon hin und wieder feststellen durfte.

Deshalb sieht der Mahnbescheid auch die Unterschrift eines rechtlichen Vertreters vor (in Vertretung des Gläubigers).

Letztlich ist das aber für Luffy auch Wurst, von wem der Bescheid beantragt wurde. ;)

22

27.08.2007, 19:21

Es ist wohl immer das selbe. Ich hatte ja auch vor ein paar Monaten erst hier einen ganz ähnlichen Thread eröffnet. Zwar nicht für mich, sondern für einen Freund. Also, ich kann nur sagen, er hat weder gezahlt noch sonst irgendwie auf deren Einschüchterungsbriefe reagiert. Praktisch toter Mann gespielt, wie ich ihm geraten hatte.

Diese Firmen sind wahrscheinich sowieso alle die selben Leute, sozusagen die Abzock-Mafia, und deren "Geschäftsmodell" beruht darauf, daß Leute Angst haben und zahlen. Wer nicht reagiert, zahlt auch nicht. Ist jedenfalls meine Meinung zu dem Thema.

Mal ehrlich, wenn ich so ein Abzocker wäre, würde ich mich damit begnügen, wenn jeder 10. zahlt. Damit würde ich immer noch fett reich werden. Warum einen Prozess riskieren und damit riskieren, daß mein Geschäft platzt wie eine Seifenblase?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Tamger« (27.08.2007, 19:23)


23

27.08.2007, 20:11

.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hiigara« (30.11.2009, 21:38)


24

27.08.2007, 20:41

Die AGBs und Hinweise liegen alle als Bilddateien vor. Habe von so einem Fall schon gehört, da musste nichts gezahlt werden, weil der geprellte 'Kunde' angab, im iExplorer Bilder standardmäßig deaktiviert zu haben (bzw etwas ähnliches - wurden blockiert / nicht geladen).
Irgendwo habe ich noch aufgeschnappt, dass AGBs generell sowieso nicht als Bilddateien vorliegen dürfen, weil diese dann für einige Nutzer nicht zugänglich wären. Hoffe das hilft.

25

28.08.2007, 03:49

bleib cool und sag denen, das du hiermit widerrufst, betone das du nie irgendwelche leistungen in anspruch genommen hast.

weise darauf hin, das du nicht rechtmäßig über die AGB`s belehrt worden bist, und das du auf gar keinen Fall zahlen wirst, und du es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lässt.



zahle auf gar keinen fall ! das haben diese parasiten nicht verdient


ich hatte auch mal so einen fall (war irgendeine "wie lange lebst du", oder son scheiß, k.a., hab mich da auch nur registriert und dann nichts gemacht, weil mir das dann doch zu umständlich war, mit e-mail und hassenichgesehen, nur für son kagg-test), allerdings wussten die nicht meine rl-adresse, sondern nur IP (und eine e-mail adresse) die gehen dir gut auf die eier mit e-mails in denen alles mögliche angedroht wird (vor allem das die kosten immer höher und höher werden, wenn du nicht unverzüglich binnen 7 tagen zahlst - lol) - ich hab da gar nicht darauf reagiert -

irgendwann hab ich denen gemailt, das die es unterlassen sollen mich anzumailen, später hab ich nur noch geschreben das die kacken gehen sollen und cih mich auf die gerichtliche auseinandersetzung freue, nach ein paar weitren mails kam dann irgendwann nichts mehr. aber wie gesagt die gehen dir eine ganze zeit auf die eier, in deinem fall sicherlich noch mehr

ich sage: lass es darauf ankommen. es ist doch die reinste abzocke. wenn die dummen schweine vor einem deutschen gericht recht bekommen sollten, dann steht es schlechter um dieses land als erwartet -

und natürlich konnten die AGB nicht korrekt dargestellt werden ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Churchill« (28.08.2007, 03:59)


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26

28.08.2007, 07:06

ich hatte vor 6 monaten genau das gleiche problem wie fluffy jetzt und habe exakt genauso reagiert. aufgrund meiner zustimmung der AGB`s allerdings, war es gleich für mich die logische folge, zahlen zu müssen.
man kann es natürlich so machen wie tamger es sagt, aber das ist immer mit einem restrisiko verbunden

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27

28.08.2007, 07:08

@threattitel

das ist das mastersforum und nicht das schlampenforum ?(

28

28.08.2007, 16:30

Zitat

Original von Churchill
bleib cool und sag denen, das du hiermit widerrufst, betone das du nie irgendwelche leistungen in anspruch genommen hast.

weise darauf hin, das du nicht rechtmäßig über die AGB`s belehrt worden bist, und das du auf gar keinen Fall zahlen wirst, und du es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lässt.


Ich finde solche sicherlich gut gemeinten Ratschläger immer zum Schmunzeln. Als wenn dort auf der Gegenseite irgendwelche netten Menschen sitzen, die sich das ganze nicht nur anhören, sondern auch noch Verständnis aufbrächten. Was meinst du denn, passiert mit solchen Briefen oder E-Mails? Sitzt da vielleicht ne Abteilung, die Post annimmt und bearbeitet? So wie bei 'ner normalen Firma? Schreiben die dann zurück "oh Entschuldigung, unser Fehler, bitte betrachen Sie die Angelegenheit als erledigt und beehren Sie uns bald wieder?"

Ich betone noch einmal: Das Geschäftsmodell solcher Herrschaften beruht auf Masse. Und Masse kann man nur durch Automatismus abfertigen. Die Reaktionen von den Abgezockten wandern postwendend in den Müll. Nach einer gewissen Frist kommt dann automatsich die nächste Mahnung usw usw. Es kommt sogar vor, daß Einschüchterungsmaschinerie sogar dann noch weiter läuft, wenn der "Kunde" zahlt. Dem Automatismus sei Dank.

29

28.08.2007, 19:28

Ich würde eine Katze kaufen.
Die Katze für mehr Geld wieder verkaufen.

Mit dem eingenommenen Geld die Rechnung bezahlen.

30

28.08.2007, 22:27

Zitat

Original von Rommel
hehe genau sowas zählt eben nich
muss ihm persönlich zugestellt werden

Per E-Mail geht soweit ich weiß heute auch.