ich habe meine rawlsbücher gerade verborgt, deshalb muss ich es aus dem gedächtnis machen, leider kann ich nur im internet nachschauen. ich schreib erstmal deine beispiele übersichtlicher auf
1) Der zweite der beiden ursprünglichen Grundsätze bezieht sich auf den Ausgleich
[x] sozialer Ungleichheit
[x] natürlicher Ungleichheit
[ ] wirtschaftlicher Ungleichheit
2.Punkt: Rawls' Vertragstheorie ist vereinbar mit den Begriffen
[x]Objektivität
[ ]Heteronomie
[x]Autonomie
[ ]Ungleichheit
Für die, die nicht wissen wer gemeint ist:
John Rawls gilt es einer der bedeutendsten Gerechtigkeitstheoretiker des letzten Jahrhundert. Mit seinem 1971 erschienenen Werk "A Theory of Justice" legte er eine Gerechtigkeitstheorie vor, welche auf einem Gedankenspiel beruht. Die beiden Grundsätze von denen hier die Rede ist lauten:
1. Jeder Mensch soll gleiches Recht auf das umfangreichste System gleicher Grundfreiheiten haben, das mit dem gleichen System für alle anderen verträglich ist.
2. Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind dann zulässig, wenn sie (a) mit Ämtern und Positionen verbunden sind die jedermann offen stehen (Prinzip der fairen Chancengleichheit) oder wenn sie (b) denjenigen, die am wenigsten begünstigt sind, am meisten zugute kommen (Differenzprinzip).
Zu Frage 1:
Das Lehrbuch ist wirklich etwas komisch. Die Frage ist unglücklich formuliert. Rawls sagt, dass sich die Mitglieder einer Gesellschaft im Urzustand durchaus eine Gesellschaft vorstellen können in der es wirtschaftliche und soziale Ungleichheit gebe, sofern jeder die faire Chance hat unabhängig seiner natürlichen Merkmale und seiner sozialen Stellung wirtschaftlichen Erfolg zu haben.
Also ein Richter hat einen höheren Status und ein höheres Gehalt als ein Briefträger. Dies ist insoweit gerechtfertigt, als jeder die Möglichkeit hat, selber Richter zu werden. (Behinderte Menschen kommen in seiner Theorie nicht vor, soweit ich mich erinnere). Allerdings müssen auch da wieder Prinzipien erfüllt sein, was die Sache nochmals komplizierter macht.
Zu Frage 2:
Auch dies ist sehr unglücklich formuliert, aber einfacher zu beantworten. Objektivität und Autonomie sind klar. Darum ist auch klar, warum Heteronomie nicht dazu zählt.
Der Grund warum Ungleichheit nicht dazu zählt, könnte sein, dass im Urzustand alle gleich sind und Ungleichheiten nur gerechtfertigt sind, soweit sie JEDEM Einzelnem zum Vorteil sind.