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  • »SenF_No_Milk« ist der Autor dieses Themas

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1

22.05.2003, 00:14

EBAY--HILFE--SCHNELL!!

habe da von einem ebaykäufer eine mail bekommen,und die lautet so:

Ich erinnere Sie nochmals an meine eMail vom 15.05.03!
Darin teilte ich Ihnen bereits mit, dass Sie mir eine
Jeans verkauft haben, die nicht Ihrem Angebot entsprach!
Die Weite wurde von Ihnen mit 32 angegeben; tatsächlich
beträgt sie jedoch 36!!!Die Jeans ist auch nicht, wie Sie
angeben,"fast neuwertig", sondern sie trägt enorme
Gebrauchsspuren! Die Jeans ist für mich nicht annehmbar
und ich fordere Sie nochmals auf, mir den Kaufbetrag incl.
Porto in Höhe von 17,50 Euro zurückzuüberweisen, so daß
ich Ihnen die Jeans zurücksenden kann! Sollte dies nicht
innerhalb einer Frist von 5 Tagen geschehen, werde ich den
Rechtsweg beschreiten!
Hochachtungsvoll
Karl Weihs


Kann der mir was?ich meine ich habe den artikel nicht versichert oder sonstwas,was kann er mir antun,help!!!

2

22.05.2003, 00:28

er kann dir nix,für so einen Betrag wird niemand Rechtsmittel einleiten.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Car`a`carn« (22.05.2003, 00:31)


3

22.05.2003, 00:38

Zitat

Die Weite wurde von Ihnen mit 32 angegeben; tatsächlich
beträgt sie jedoch 36!!!
...was will der denn? Er hat fürs Geld mehr bekommen als zugesagt wurde, undankbarer Kerl :D :D :D

4

22.05.2003, 00:44

er ist auf jeden fall im recht, wenn er es durchdrücken will, würde er es wohl auch schaffen.

aber wie gesagt, ob sich einer wegen den paar € son stress macht ...

  • »SenF_No_Milk« ist der Autor dieses Themas

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5

22.05.2003, 00:50

ich glaube ich warte die 5 tage erstmal ab oder?

6

22.05.2003, 00:52

...wenn Du fair bist schickste die Kohle zurück und nimmst die Hose zurück.

7

22.05.2003, 01:00

im privatrecht gibt es soetwas wie geringfügigkeit nicht, er könnte also durchaus auf warenmängel plädieren und würde auch recht bekommen... is also riskant auf aussitzen zu spekulieren!

8

22.05.2003, 01:21

hast du ihn denn wirlich über´s ohr gehauen oder übertreibt er?
zwischen grösse 32 und 36 ist doch schon ein enormer unterschied,da wäre ich auch pissed off.
wenn du die hose nicht als neuwertig deklariert hast,kann er wegen den gebrauchsspuren nicht´sagen.
wie gesagt,für die paar € wird er dich sicherlich nicht verklagen,der aufwand wäre zu hoch.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Car`a`carn« (22.05.2003, 01:23)


9

22.05.2003, 01:40

Wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat dann hat er überhaupt keinen Streß damit.
Die übergeben das ganze dann einem Anwalt der für sie arbeitet und der kümmert sich dann um alles.

Die kosten übernimmt die Versicherung.

Also ich würde dich verklagen 8)

Hat ein Kumpel von mir auch schon so gemacht :D

10

22.05.2003, 01:55

Sehe das ähnlich sowas übergebe ich meiner Rechtschutzversicherung (wozu habe ich sowas *g*).

Wenn Du wirklich falsche Angaben gemacht hast, solltest Du einfach so fair sein und das Geld zurück überweisen. Immer daran denken das es einem selber auch mal so ergehen könnte und man dann auch froh ist einen guten Verkäufer erwischt zu haben.

_Hesse_

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11

22.05.2003, 09:13

Man muß noch nicht mal zum Rechtsanwalt: Ein einfacher Mahnbescheid ist ausreichend. Nach einer gewissen Frist ist das ein vollstreckbarer Titel.

Aber abgesehen davon, wenn das wirklich stimmt, was Dein Käufer vorbringt, dann ist es wirklich nur recht und billig, wenn Du den Kauf rückabwickelst ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_Hesse_« (22.05.2003, 10:05)


12

22.05.2003, 10:41

ausserden gibt es tolle bewertungen und du wirst richtig beliebt bei ebay und seinen usern! :D

13

22.05.2003, 10:47

Zitat

Original von _Hesse_
Man muß noch nicht mal zum Rechtsanwalt: Ein einfacher Mahnbescheid ist ausreichend. Nach einer gewissen Frist ist das ein vollstreckbarer Titel.


Ein Mahnbescheid wird nur zum Titel, wenn man nicht fristgemäss widerspricht. Widerspricht man, ist der "Kläger" genauso weit wie vorher ^^ Er hat aber das Recht bei einer Klageerhebung die Kosten des Mahnverfahrens einzufordern.

Mal ne Frage... warum gibt man Größe 32 statt 36 an?

Neu statt gebraucht verstehe ich ja noch (wenn auch nicht nett) ...

Auf jeden Fall bekommst Du eine miese Bewertung und eine Rüge von eBay. Wenn Du Pech hast, verklagt er Dich tatsächlich. Deutschland ist schliesslich das Land der "Ich geh zum Anwalt"-Sherriffs ^^ Wegen jedem Furz werden Gerichte bemüht *sigh*

SIM_strucki

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14

22.05.2003, 10:58

Na ja, daß mit den Anwälten und Rechtsprechung ist so eine Sache in Deutschland ! Also, bzgl. dieser Geschichte habe ich die gleiche Meinung wie Mr. Blue.
Aber, man sollte sich von so Rechtsweggelaber nicht beängstigen lassen, also ist schon sehr mühselig für den Kläger so ein Verfahren über € 17,50 in die Wege zu leiten und der Kläger hat immer die Beweislast !!
Es ist immer besser, hierzulande sich verklagen zu lassen als andersherum. Bleibt dabei : Fair geht vor ! :baaa:

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15

22.05.2003, 11:08

ja,ich bin ja auch nicht so einer der die anderen verarscht.seht doch mal meine bewertung bei ebay,habe 29 points und eine schlechte bewertung,wobei ich mich über die schlechte bewertung sehr ärgere.das ich die falsche grösse angegeben habe war nicht meine absicht,da habe ich mich wohl verschaut.das mit der abnutzung fand ich gar nicht so schlimm,naja,ich werde mich sonntag bei ihm leden und sagen das es mir leid tut,das ich mich nicht früher melden konnte,weil ich mit dem geld von ebay urlaub gemacht hatte :D

16

22.05.2003, 11:33

wo ist also das prob?
du weisst, daß du falsche angaben gemacht hast...
email: geld gegen hose zurück...

so einfach ist das.

alles andere wäre vorsichtig gesagt einfach ne "6" !
und alleine das du schon gefragt hast, ob du es aussitzen sollst ist bereits total beschissen...
:baaa: :baaa: :baaa:

_Hesse_

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17

22.05.2003, 11:51

Zitat

Widerspricht man, ist der "Kläger" genauso weit wie vorher


Das stimmt nicht ganz:
Widerspräche er, dann würde der Gläubiger grundsätzlich vom Gericht aufgefordert, weitere Gerichtskosten zu bezahlen und seinen Anspruch innerhalb von zwei Wochen in Form einer Klageschrift zu begründen. Anschließend bestimmt das Gericht einen Verhandlungstermin für das streitige Verfahren.

Sprich, es kommt dann automatisch zu einer Verhandlung!

Ich ging hier allerdings nicht davon aus, daß No_Milk widersprechen würde, dafür scheint die Rechtslage doch zu eindeutig.

18

22.05.2003, 11:57

...er ersteigert die Hose, weil er größe 32 will bekommt aber eine 36er, hier fehlt schon die zugesicherte Eigenschaft.
Nenn mal den Link.
Ansonsten gebe ich Loki vollkommen recht, was soll die Show?

Der Mensch ist bereit, für jede Idee zu sterben, vorausgesetzt, daß ihm die Idee nicht ganz klar ist. (Gilbert Keith Chesterton)

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19

22.05.2003, 12:20

weil ich schiss hatte das der mich verklagt,wusste nicht ob der das kann,dewegen habe ich euch gefragt.was hat denn das bitte mit show zutun? ?(

20

22.05.2003, 12:31

das ist der Grund, warum ich die Finger von diesem Laden lasse.

Verkäufer, die Probleme aussitzen und falsche Angaben machen

21

22.05.2003, 12:41

...die Show ist die, Du vertickst etwas, siehst nicht ein das es anscheinend nicht gerade korrekt war und dann willste noch wissen, wie Du damit weiterkomst...
Warum nennst Du uns nicht mal den Link?

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22

22.05.2003, 12:54

ich werd ihm doch das geld zurückerstatten,habe doch nie gesagt das ich es nicht tue.wollte doch lediglich von euch wissen ob er mir was hätte antun können wenn ich ihm das geld nicht zurückgebe.ich bin ein fairer ebayer!ich kenne das ganz andere!! :(

der link ist der hier

shit ich sehe gerade das ich ihm ganz einfach die falsche hose geschickt habe,grrr X(

23

22.05.2003, 12:58

Zitat

Original von SenF_No_Milk
ich werd ihm doch das geld zurückerstatten,habe doch nie gesagt das ich es nicht tue.wollte doch lediglich von euch wissen ob er mir was hätte antun können wenn ich ihm das geld nicht zurückgebe.ich bin ein fairer ebayer!ich kenne das ganz andere!! :(

der link ist der hier

shit ich sehe gerade das ich ihm ganz einfach die falsche hose geschickt habe,grrr X(


....ja gehe hin und tue Buße...
PS: ...bei Dir ersteigere ich schonmal keine Hosen :D :D

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24

22.05.2003, 12:59

Wie geil! Eine Hose ausmessen ist echt cool :respekt:

25

22.05.2003, 13:05


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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »_Wanderer_Dude« (22.05.2003, 13:07)


SIM_strucki

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26

22.05.2003, 13:05

@ Senf Haste Dich da nun wirklich mit der Beschreibung vertan oder ist das wirklich mal Dein eigener Doppelsitzer gewesen, den Du da verhökern wolltest ?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SIM_strucki« (22.05.2003, 13:06)


27

22.05.2003, 13:10

LÖL

Zitat

ich glaube das sind genug informationen,damit ihr euch beim kauf dieses artikel sicher sein könnt das euch auch die hose passt


Das war dann wohl nix :D

Melde Dich bei ihm und mach nen Austausch, wenn´s die falsche Hose war. Das Porto wirst Du übernehmen müssen. War ja Dein Fehler ;)

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28

22.05.2003, 13:53

@dude

die cd verkaufe ich für meine freundin,hört sich zwar lustig an,ist aber so :D

@strucki

was meinst du denn mit doppelsitzer?

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22.05.2003, 13:56

braucht jemand neue adidasschuhe ungetragen?der sollte mal da schauen.stehen zur zeit bei 1,5€ :D

30

22.05.2003, 14:12

...verkaufe ich für meine Schwester hätte sich glaubwürdiger angehört ;)
...nö die sind zu klein, es sein denn Du kannst die auf 49,5 dehnen :D

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