War die Stillegung mit dem Betriebsrat abgesprochen?
Stillegung=Umstrukturierung ist mitbestimmungspflichtig. Wenn der Betriebsrat nicht eingeweiht war, kann er dagegen klagen.
Zögert das ganze aber nur hinaus, verhindern läßt sich das nicht. Falls es vergleichbare Arbeitsplätze in anderen Abteilungen gibt in denen zurzeit Leute eingestellt werden, gibts noch ein paar weitere Möglichkeiten. Abhängig von Größe und Struktur der Firma müßte evtl. auch ein Sozialplan aufgestellt werden. Das Thema ist aber ziemlich komplex. Läßt sich hier schlecht erschöpfend behandeln. Am besten Deine Freundin wendet sich an Betriebsrat, Gewerkschaft oder 'nen Anwalt für Arbeitsrecht.
Gruß, Butch
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »LR_Butch« (30.04.2003, 22:40)