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OLV_Ariovist

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1

14.09.2004, 16:48

Vorsicht Kunde!

Ich muss meinem Unmut mal etwas Luft machen

Ich habe vor 6 Monaten und 2 Wochen ein Netzteil gekauft. Dieses ist gestern kaputt gegangen.
Alles klar, ab zum Händler und wollte es umtauschen.

Wollte auch sofort ein neues Netzteil mitnehmen, da der Verkäufer ja für die Gewährleistung einsteht. Pustekuchen!

Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre, jedoch ist sie nach 6 Monaten das Papier nicht mehr wert auf dem sie gedruckt wurde X( Nach diesen 6 Monaten müsste ich nämlich nachweisen, dass das Gerät beim Verkauf fehlerhaft war. Einfach unmöglich. Ab da muss man dann also auf die Händlergarabntie zurückgreifen.
Also wollte er es einschicken. So weit so gut, besser als nix. Jedoch wollte er dafür 10 Euronen von mir haben! Völlig überzogen zumal es ein billiges Netzteil für 30 Euro ist.

Ich also wutentbrannt aus dem Laden und gesagt, dass ich wieder komme.
Habe gerade mal etwas im Netz gesucht (die Erkenntnisse stehen oben) jedoch finde ich nichts darüber, ob ich oder der Händler die Kosten für den Umtausch zu tragen hat.

Weiterhin ist das Garantiesiegel beschädigt. Ich habe das Ding jedoch nicht aufgemacht. Ich unterstelle dem Händler, dass er vorher wusste, dass er elektronischen Müll verkauft und es einfach vor dem Verkauf durchtrennt hat, aber das sind leider nur Unterstellungen. Wer überprüft schon das Garabtiesiegel beim Kauf? Nunja ab jetzt mache ich das!

Aber wann ist ein Garabtiesiegel eigentlich ein Garantiesiegel? Da steht nämlich nix drauf. Auf dem meisten Geräten klebt ein Aufkleber auf dem steht "Warranty void if moved" (oder so ähnlich), aber da ist lediglich das Produktionsdatum markiert.

Hier meine Fragen:
Wer trägt die Versandkosten für das defekte Netzteil?
Wann ist ein Aufkleber ein Garantiesiegel?

Bitte gebt eure Quellen an, damit ich dem Händler ggf sofort die Paragraphen mit um die Ohren hauen kann.

Danke

Gruß Axel

2

14.09.2004, 18:19

Zunächst einmal stimmt es, dass nach 6 Monaten der Kunde beweisen muss, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag. Kannst du beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag muss der Händler entweder Umtausch oder Reperatur anbieten (du darfst nicht auswählen).

Wie es mit der Garantie ausschaut weiß ich nicht, da dies normalerweise ja eine Zusatzleistung vom Verkäufer ist.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »[pG]fire_de« (14.09.2004, 18:20)


3

14.09.2004, 18:38

Die Verlängerung der Gewährleistung auf 2 Jahre war die bisher einzige gute Handlung von Rot-Grün. Man hätte es allerdings so gestalten müssen, daß es dem Verbraucher auch nützt, denn so ist es ja ganz offensichtlich für den A.

Ich kann dir nur raten, bei einem kulanten Händler zu kaufen. Man muß allerdings einige Abzocker-Händler in seiner Stadt durchprobieren. Oder man hat Glück und landet gleich bei einem guten Händler. Oder man bekommt einen Tip.

Ich kann für Hamburg nur Siggelkow wärmstens empfehlen. Ein 80 Euro Enermax-Netzteil beispielsweise produzierte nach ca. einem Jahr ein hohes Pfeifen. Der Verkäufer schaute bzw. hörte sich den Defekt gar nicht erst an, sondern gab mir postwendend ein neues.

Eine 900 MHz AMD CPU wollte nicht funktionieren, ich brachte die von Wärmeleitpaste verschmierte CPU in den Laden und bekam sofort eine neue. Am Ende lag es nicht an der CPU sondern am Board, welche dafür nicht ausgelegt war, aber das fand ich nur so heraus.

Einen eindeutig defekten RAM-Riegel konnte ich auch problemlos umtauschen.

Ich find's wichtig, daß ich mich auf den Händler verlassen kann, denn nichts nervt mehr, als wenn man gerade neue Sachen gekauft hat, die kaputt sind (was immer vorkommen kann), und der Händler dann was von "einschicken" usw faselt, in dem Fall würde ich am liebsten zur Kettensäge greifen.

4

15.09.2004, 09:27

Meines Wissens:

Gewährleistung: Hierzu wird der Händler gesetzlich verpflichtet. Treten in der Gewährleistungszeit Schäden auf hat er alle Kosten zu tragen (also auch die Versandkosten, wenn er es vorziehen sollte reparieren zu lassen). Was ich nicht weiss ist, wie es nach den ersten 6 Monaten aussieht

Garantie: Freiwillige Leistung des Händlers, die er beliebig (zum Beispiel durch irgendeinen Aufkleber, der kaputt geht, wenn man das Netzteil aufmacht) einschränken kann. In Deinem Falle steht da Aussage gegen Aussage und wenn Du behauptest das Siegel nicht beschädigt zu haben wirst Du das wohl leider beweisen müssen, wenn Du garnatieansprüche geltend machen willst.

Ansonsten kann ich auch nur empfehlen, was Tamger sagte: Nicht immer den billigsten Händler nehmen, sondern am besten einen auf den man sich verlassen kann und bei dem man auch öfter kauft. Dann gibt es solche Probleme nicht. Habe btw. mit Siggelkow auch nur gute Erfahrung gemacht und auch von Freunden in der Vergangenheit nie was negatives gehört.

5

15.09.2004, 10:15

99% der Händler übernehmen nur die Gewährleistung. Wenn man einen Garantiefall geltend machen will, muß man sich direkt mit dem Hersteller auseinandersetzen. Somit ist der Händler fein raus, da er nix damit zu tun hat. Wenn er das nun einschicken soll, so ist das nix zu dem er verpflichtet ist, d.h. er muß auch die Versandkosten nicht übernehmen. Allerdings übernehmen manchmal die Hersteller das Porto, aber dies wiederum freiwillig.

Was die Zeit nach den 6 Monaten Gewährleistung betrifft: Hier müßte man nachweisen das der Mangel schon bei Lieferung bestanden hat, was allerdings in den meisten Fällen nur durch ein Gutachten zu beweisen wäre(dies müßte man auf eigene Kosten erstellen lassen). Das ist nahezu immer zu teuer um Sinn zu machen. Da hilft nur Kulanz.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AKoH_Grenor« (15.09.2004, 10:19)


6

15.09.2004, 11:09

@Grenor:

Vertausch ma bitte Gewährleistung und Garantiefall in Deinem Posting ;)

Die 6Monatige Garantie ist nach wie vor gesetzlich festgeschrieben, das Gewährleistungsblabla ist pures Wischi-Waschi fürn Kunden.

@Ariovist:
Nach 6Monaten fallen Reparatur/Versand/Bearbeitungskosten zu Deinen Lasten.

Die Ware sollte Grundsätzlich bei Erhalt per Auge mal geprüft werden.
Das Übersehen eines kaputten Garantiesiegel ist absolut fatal. Die Garantiesiegel kann man sich selber drucken, da gibts keine genaue Definierung.

7

15.09.2004, 11:49

Zitat

Original von SenF_Ratbo
@Grenor:

Vertausch ma bitte Gewährleistung und Garantiefall in Deinem Posting ;)

Die 6Monatige Garantie ist nach wie vor gesetzlich festgeschrieben, das Gewährleistungsblabla ist pures Wischi-Waschi fürn Kunden.


Nee, genau umgekehrt wird ein Schuh daraus:

Gewährleistung für die ersten 6 Monate: Für den Kunden sehr sinnvolle Absicherung, die nicht einschränkbar ist und die gesetzlich verankert ist. Zwar habe ich auch schon Händler kennengelernt die versucht haben sich da zu wehren (kennt noch jemand HW Elektronik?) aber in den paar Fällen wo sie es wirklich drauf ankommen liessen haben sie immer den kürzeren gezogen letzten Endes.

Gewährleistung ab dem 7 Monat: Anscheinend vollkommen blödsinnige Gesetzesänderung, denn es dürfte jedem Kunden schwerfallen zu beweisen, das er im Recht ist - zumindest in den meisten Fällen

Garantie: Freiwillige Leistung des Herstellers und damit von diesem beliebig einzuschränken. Das heisst aber durchaus nicht (imho) das Garantie unsinnig ist, grade die Herstellergarantie von größeren Anschaffungen (zB. Autos) finde ich sinnvoll und werden ja meist auch wirklich als Garantiefall behandelt (zumindest hatte ich dabei nie Probleme). Bei Computern ist das natürlich so eine Sache...

Wischiwaschi ist daher imho nur eines -> Die Gesetzesänderung auf Verlängerung der Gewährleistung um weitere 18 Monate....

Also wenn Du schon korrigieren möchtest, dann wenigstens richtig. ;) Gewährleistung=gesetzl. vorgeschrieben und nicht einschränkbar egal was der Händler da in seinen AGB stehen hat; Garantie=freiwillige Leistung des Herstellers (oder auch Händlers so er dann will) die derjenige beliebig einschränken kann in seinen AGB. Mal ein Auszug (Quelle: http://www.mdr.de/ratgeber/recht_versicherungen/1227194.html)

Zitat


Gewährleistung
Gewährleistungsrechte sind gesetzlich geregelt. Seit 2. Januar 2002 gilt: Wer ein Produkt verkauft, haftet gegenüber dem Käufer zwei Jahre für auftretende Mängel. Das gilt übrigens auch für Reparaturarbeiten!
Und auch wer eine gebrauchte Sache bei einem Händler kauft, hat gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung. In diesem Falle allerdings nur für ein Jahr.

Achtung: Verkauft eine Privatperson eine Produkt, kann sie die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Das sollten Sie vor allem beim Kauf eines Gebrauchtwagens immer im Hinterkopf haben!

Welche Rechte bekomme ich als Kunde durch die Gewährleistung?
Sie haben das Recht auf Nachbesserung, Nachlieferung, Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadens- oder Aufwendungsersatz.

Der Haken bei der Gewährleistung
Tritt ein Mangel während des ersten halben Jahres nach dem Kauf ein, muss der Händler nachweisen, dass das Produkt beim Verkauf fehlerfrei war. Während dieser Zeit hat der Kunde gute Karten. In den verbleibenden 18 Monaten ist das Gewährleistungsrecht nach Ansicht von Verbraucherschützern das Papier, auf dem es steht nicht mehr wert. Denn dann muss bei einem auftretenden Fehler der Kunde nachweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist in den meisten Fällen jedoch extrem schwierig, wenn nicht gar unmöglich.

[...]

Garantie
Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er ist deshalb auch völlig frei in der Gestaltung der Garantiebedingungen, wie z.B. Umfang und Dauer. Ist ein gekauftes Produkt fehlerhaft, ist im Garantiefall also der Hersteller der Ansprechpartner und nicht - wie bei der Gewährleistung - der Händler.

Wie gehe ich im Garantiefall vor?
Benachrichtigen Sie den Hersteller. Er informiert Sie über das weitere Vorgehen. In der Regel werden Produkte direkt oder über den Händler zum Hersteller geschickt. Er entscheidet dann, ob repariert oder ausgetauscht wird.
Viele Hersteller, vor allem von Elektro- und Elektronikgeräten, bieten sogar einen Abholservice an. Das defekte Gerät wird abgeholt, repariert oder ausgetauscht und wieder nach Hause gebracht. Wichtig: Achten Sie beim Kauf immer darauf, dass die Garantieurkunde ordnungsgemäß ausgefüllt wird. Ohne diesen Nachweis gibt’s keine Garantieleistung!


Hier auch nochmal ein Link der Verbraucherzentrale NRW dazu:

http://www.vz-nrw.de/UNIQ109516302516053539/doc1266A.html

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »DS_Don_Grotto« (15.09.2004, 12:02)


8

15.09.2004, 11:53

Zitat

Original von SenF_Ratbo
@Grenor:

Vertausch ma bitte Gewährleistung und Garantiefall in Deinem Posting ;)


Das sind ja im Grunde nur zwei Begriffe, die genau das selbe beudeuten. Aber amtsdeutschtechnisch hatte Grenor denke ich schon Recht: Gewährleistung = Händler = gesetzlich. Garantie = Hersteller = freiwillig.

9

15.09.2004, 12:44

Zitat

grade die Herstellergarantie von größeren Anschaffungen (zB. Autos) finde ich sinnvoll und werden ja meist auch wirklich als Garantiefall behandelt (zumindest hatte ich dabei nie Probleme).


toll, bei deinem auto ist das auch kein wunder!! :D ;)
wenn ich mit meinem 10 jahre alten omega komme, sieht das schon ganz anders aus! :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CULT_Bastrup« (15.09.2004, 12:44)


10

15.09.2004, 12:56

Als Kunde ist man immer der Dumme

Deshalb kaufe ich nie was

11

15.09.2004, 12:59

...wenn man schrott gekauft hat, wie letztens ich, gehe man einfach hin, schaut etwas böse und alles geht klar, wo ist das problem... :D

OLV_Ariovist

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12

15.09.2004, 13:13

Danke für die Hilfe, auch wenn genau das dabei rausgekommen ist, was ich befürchtet habe :(

@Dude:
Ich bin (in dem Falle leider) kein 2m Mann, der 150 Kilo wiegt und jeden morgen einen Händler frühstückt wenn ihm danach ist.

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13

15.09.2004, 13:56

Die ersten 6 Monate ist der Händler Garantie verpflichtet per Gesetz und muss ein Austauschgerät oder die Kosten erstatten, sofern es sich nicht um eine mögliche Beschädigungen des Käufers handelt.
Was jetzt die Gewährleistung betrifft, hat glaube ich nichts mehr mit dem Händler zu tun. Denn die Gewährleistung auf einen fehlerfreien Betrieb wird vom Hersteller gegeben. D.h. sollte es nach 6 Monaten zu einem Schaden kommen, muss der Käufer des Gerätes sich an den Hersteller wenden. Hierbei trägt der Käufer des Gerätes die Kosten für Versand selbst.
Beispiel:
Ich kauf mir bei meinem Händler "Mehmed PC Store" um die Ecke ne Fetsplatte von IBM/Hitachi. Auf Festplatten gibt es eine Gewährleistung von 5 Jahren bei IBM (hoffe ist noch so).
Nach 4 Wochen spinnt das Ding und klackert nur noch. Ich zurück zu Mehmed und zeig ihm das Teil. Er glotzt blöd auf das Siegel und die Schrauben. Per Gesetz muss Mehmed nun meine Festplatte zurücknehmen und mir eine vergleichbare Festplatte oder mein Geld zurückgeben. Schilder wie, "Kein Umtausch" oder "Keine Geldzurückgarantie" sind schwachsinnig, da per Gesetz verankerte Umtausch und Geldzurückgarantie.
Was Mehmed mit der Platte macht ist auch nix anderes, als nen Fehlerbericht schreiben und an den Hersteller zurückschicken.
Nach 9 Monaten passiert das gleiche mit der Festplatte. Ich geh zu Mehmed und er guckt dumm. "Was du wollen Geld oder andere Gerät? Du wissen müssen ich nur 6 Monate Goldesel!!" ;)
In dem Fall passiert genau das im Topic beschrieben ist. Ein kulanter Händler sagt: " Ich kann das Gerät einschicken, kostet aber Versand!"
Ein dummer Händler sagt: "Ich kann ihnen nicht helfen."
Wie gesagt nach den gesetzlich vorgeschriebenen 6 Monaten muss sich der Kunde an den Hersteller selbst wenden, mit Fehlerbericht und einschicken des Gerätes zu seinen Kosten. So iss das halt. ?(

OLV_Ariovist

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14

15.09.2004, 14:02

Du hast Gewährleistung und Garantie vertauscht ;)

Gewährleistung ist gesetzlich und vom Händler zu gewähren. Alles was über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht heißt Garantie und wird vom Hersteller gewährleistet.

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15

15.09.2004, 14:26

upps :)

16

15.09.2004, 18:09

Zitat

Original von CULT_Bastrup
toll, bei deinem auto ist das auch kein wunder!! :D ;)
wenn ich mit meinem 10 jahre alten omega komme, sieht das schon ganz anders aus! :D


Hmm, wir haben schon lange keine 2 Autos mehr, fahren jetzt ganz bescheiden Golf, Bastrock :P

Bin auch froh das Mistding los zu sein, hat viel zu viel Geld gekostet und 90% der Zeit im Carport rumgestanden - die einzige die ein Auto braucht ist meine Frau. Wenn ich bei den Benzinpreisen immer noch mit einem Auto das 14-15 Liter schluckt rumdüsen würde würde ich vermutlich kotzen, bin ja jetzt schon angenervt, wenn mir der Vermieter keinen Diesel gibt. Außerdem ist das superpraktisch, ich habe immer eine Ausrede wenn es ums nach hause fahren geht, weil ich sagen kann ich bin ausser Übung. Mit meinem Wagen wollte meine Frau nie fahren, ausser ich war sturzbetrunken oder bin fast eingeschlafen. Ich fahr jetzt Mietauto in den seltenen Fällen, wenn ich mal eines brauche, da habe ich solche gewöhnlichen Probleme wie Gewährleistung und Garantie sowieso nicht. ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Don_Grotto« (15.09.2004, 18:10)


17

15.09.2004, 18:32

Der Händler ist immer der Böse,

deswegen verkauf ich nix :D

18

15.09.2004, 21:46

wow, ein topic in dem garantie und gewährleistung korrekt auseinandergehalten wird (von 75% der beteiligten)!

:respekt:

zu der behauptung, die gesetztesänderung sei sinnlos gewesen:
falsch. bevor man behauptungen aufstellt sollte man sich von der richtigkeit überzeugen.
die beweislastUMKEHR in den ersten 6 monaten wurde ebenfalls im rahmen der schuldrechtsmodernisierung neu eingeführt!
auf deutsch, der kunde war vor der reform IMMER der depp!
normaler grundsatz im zivilrecht: die für den anspruchsteller günstige rechtsfolge muss er beweisen.
dies wurde nun aufgrund verbraucherschutzrechtlicher überlegungen bei geschäften händler-verbraucher umgekehrt.
die 1,5 jahre habt ihr noch als zusatzgeschenk obendrauf bekommen, also nix mit meckern!
übrigens, in den meisten fällen liegt der mangel eben nicht schon beim verkauf vor, TROTZDEM könnt ihr in den ersten 6 monaten den händler abzocken. klar, so sieht das natürlich keiner.

die ausgangsfrage ist bereits beantwortet.

19

15.09.2004, 21:48

RE: Vorsicht Kunde!

Zitat

Original von OLV_Ariovist
Ich habe vor 6 Monaten und 2 Wochen ein Netzteil gekauft. Dieses ist gestern kaputt gegangen.


btw, woher nimmst du dir eigentlich die dreistigkeit wissen zu wollen das dein netzteil schon bei übergabe defekt war?

OLV_Ariovist

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20

15.09.2004, 23:40

Diese "Dreistigkeit" leite ich aus der Tatsache ab, dass das Netzteil ohne Fremdeinwirkung bereits nach etwas über einem halben Jahr kaputt gegangen ist!

Da der Fehler also nicht bei mir liegt, muss er irgendwo anders liegen.

Und jetzt darfst du Superhirn mal raten, wem ich die Schuld dafür gebe.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »OLV_Ariovist« (15.09.2004, 23:40)


21

16.09.2004, 02:23

ach komm, axel, du hast mit dem netzteil deine geheimen satelliten ueber dem iran und nordkorea gespeist...allles andere glaubt dir doch kein mensch!!!