Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »[pG]fire_de« (14.09.2004, 18:20)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AKoH_Grenor« (15.09.2004, 10:19)
Zitat
Original von SenF_Ratbo
@Grenor:
Vertausch ma bitte Gewährleistung und Garantiefall in Deinem Posting
Die 6Monatige Garantie ist nach wie vor gesetzlich festgeschrieben, das Gewährleistungsblabla ist pures Wischi-Waschi fürn Kunden.
Zitat
Gewährleistung
Gewährleistungsrechte sind gesetzlich geregelt. Seit 2. Januar 2002 gilt: Wer ein Produkt verkauft, haftet gegenüber dem Käufer zwei Jahre für auftretende Mängel. Das gilt übrigens auch für Reparaturarbeiten!
Und auch wer eine gebrauchte Sache bei einem Händler kauft, hat gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung. In diesem Falle allerdings nur für ein Jahr.
Achtung: Verkauft eine Privatperson eine Produkt, kann sie die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Das sollten Sie vor allem beim Kauf eines Gebrauchtwagens immer im Hinterkopf haben!
Welche Rechte bekomme ich als Kunde durch die Gewährleistung?
Sie haben das Recht auf Nachbesserung, Nachlieferung, Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadens- oder Aufwendungsersatz.
Der Haken bei der Gewährleistung
Tritt ein Mangel während des ersten halben Jahres nach dem Kauf ein, muss der Händler nachweisen, dass das Produkt beim Verkauf fehlerfrei war. Während dieser Zeit hat der Kunde gute Karten. In den verbleibenden 18 Monaten ist das Gewährleistungsrecht nach Ansicht von Verbraucherschützern das Papier, auf dem es steht nicht mehr wert. Denn dann muss bei einem auftretenden Fehler der Kunde nachweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist in den meisten Fällen jedoch extrem schwierig, wenn nicht gar unmöglich.
[...]
Garantie
Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er ist deshalb auch völlig frei in der Gestaltung der Garantiebedingungen, wie z.B. Umfang und Dauer. Ist ein gekauftes Produkt fehlerhaft, ist im Garantiefall also der Hersteller der Ansprechpartner und nicht - wie bei der Gewährleistung - der Händler.
Wie gehe ich im Garantiefall vor?
Benachrichtigen Sie den Hersteller. Er informiert Sie über das weitere Vorgehen. In der Regel werden Produkte direkt oder über den Händler zum Hersteller geschickt. Er entscheidet dann, ob repariert oder ausgetauscht wird.
Viele Hersteller, vor allem von Elektro- und Elektronikgeräten, bieten sogar einen Abholservice an. Das defekte Gerät wird abgeholt, repariert oder ausgetauscht und wieder nach Hause gebracht. Wichtig: Achten Sie beim Kauf immer darauf, dass die Garantieurkunde ordnungsgemäß ausgefüllt wird. Ohne diesen Nachweis gibt’s keine Garantieleistung!
Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »DS_Don_Grotto« (15.09.2004, 12:02)
Zitat
Original von SenF_Ratbo
@Grenor:
Vertausch ma bitte Gewährleistung und Garantiefall in Deinem Posting![]()
Zitat
grade die Herstellergarantie von größeren Anschaffungen (zB. Autos) finde ich sinnvoll und werden ja meist auch wirklich als Garantiefall behandelt (zumindest hatte ich dabei nie Probleme).
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CULT_Bastrup« (15.09.2004, 12:44)
Zitat
Original von CULT_Bastrup
toll, bei deinem auto ist das auch kein wunder!!![]()
![]()
wenn ich mit meinem 10 jahre alten omega komme, sieht das schon ganz anders aus!![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Don_Grotto« (15.09.2004, 18:10)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »OLV_Ariovist« (15.09.2004, 23:40)