Im Allgemeinen ist eine Abschreibung aufgrund eines Verlustes wegen Aktiengeschäften ja erlaubt, und das hat auch seine Richtigkeit:
Ein Unternehmen kauft Aktien im Wert von 1Mio. Der Wert dieser Aktien vermindert sich auf 0.5Mio. Dann verkauft das Unternehmen diese Aktien (warum auch immer) und hat einen tatsächlichen Verlust von 0.5Mio. Da wir ja Gewinn- und keine Umsatzsteuer zahlen, wird also der zu versteuernde Betrag um 0.5 Mio vermindert. Ich denke, dass niemand dagegen etwas einwänden kann.
Hier ist es aber so, dass diese Aktien zuerst von Vodafone (eigentlich britisch, aber in diesem Fall eine luxemburgische Tochtergesellschaft) und dann (möglicherweise über Wert) an die deutsche Vodafone weiterverkauft wurden. Diese schätzt den tatsächlichen Wert der Aktien kurze Zeit später als deutlich niedriger ein und macht so einen Verlust geltend. (steht alles genauer im Artikel)
Dagegen ist imo nur insofern etwas einzuwänden, dass die Vermutung nahe liegt, die dt. Vodafone hätte vorsätzlich einen zu hohen Preis an die luxemburgische Vodafone bezahlt, um den zu versteuernden Gewinn (der Vodafone Gruppe) in das Ausland zu 'verschieben', da dort weniger Steuern zu zahlen sind.
Was können wir machen, um soetwas zu verhindern?
a) Ein unglaublich kompliziertes Steuerrechtliches Regelwerk um unzählige weitere unglaublich Komplizierte Artikel erweitern (möglichst auf internationaler Ebene)
b) eine Angleichung internationaler (natürlich ersteinmal EU-weiter) Steuersätze erreichen, was für uns Steuersenkung bedeuten würde
c) Uns weiterhin über die bösen, bösen Konzerne beklagen und in Selbstmitleid untergehen.
Ihr habt die Wahl!