Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TKCB_Cranberry_« (30.03.2004, 23:29)
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Zitat
Kein Versicherungsschutz der Autoversicherung besteht in der Regel.:
für Schäden die vorsätzlich herbeigeführt werden
bei Unfallflucht
wenn das Fahrzeug unangemeldet benutzt wird
wenn das Fahrzeug zu einem anderen als dem im Antrag angegebenen Zweck verwendet wird
wenn der Beitrag für die Autoversicherung nicht fristgerecht bezahlt wurde
bei Unfällen unter Alkohol oder Rauschmitteleinfluss
bei wissentlicher Benutzung eines verkehrsuntüchtigen Kfz
wenn im Schadenfall bewusst falsche Angaben gemacht wurden
wenn das Fahrzeug zu behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten verwendet wird.
Zitat
Für den Fall, dass das Fahrzeug entwendet wird ist auch der Dieb in den Versicherungsschutz eingeschlossen, der Versicherer der Autoversicherung aber einen Regressanspruch gegen diesen.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »FodA_Landwirt« (31.03.2004, 04:45)