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Original von disaster
In anderen Ländern mit ähnlichem Verkehrsaufkommen passieren auch nicht weniger Unfälle - trotz Tempolimit. Umgekehrt könnte ich Dich fragen, wo denn die Statistiken sind, die beweisen, dass ein generelles Tempolimit etwas bringt?
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Original von GWC_duke2d
...dann sollen züge auch max. 130 fahren um die umwelt zu schonen![]()
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Original von Sheep
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Original von disaster
In anderen Ländern mit ähnlichem Verkehrsaufkommen passieren auch nicht weniger Unfälle - trotz Tempolimit. Umgekehrt könnte ich Dich fragen, wo denn die Statistiken sind, die beweisen, dass ein generelles Tempolimit etwas bringt?
Also mit Vergleichen zu anderen Ländern sollte man vorsichtig sein, Fahrausbildung, -kultur, Alter der Fahrer und Stärke sowie Zustand der Fahrzeuge usw. usf. spielen da auch noch mit hinein.
Die Anzahl der Unfälle ist ja auch allein nur die halbe Wahrheit - was, wenn ein Tempolimit zwar die Anzahl nicht deutlich senkt, aber dafür Personen- und Sachschäden deutlich eindämmt?
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Original von MMC|ShiNi
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Original von kOa_Borgg
Sagen wir, ich geb mein Geld für andere Dinge aus. Mag halt ungern andere unnötig gefährden. Vom eigenen Leben ganz abgesehen. Großteil der Unfälle auf der AB kommen durch zu hohe Geschwindigkeit.
"Unflexible Tempolimits dagegen führen nach Darstellung des ACE nicht zu weniger Unfällen. Nach allen ausgewerteten Statistiken ereigneten sich auf Teilstücken mit Geschwindigkeitsbegrenzung anteilig ebenso viele Unfälle wie auf Strecken ohne Tempolimit."
http://www.focus.de/auto/autoaktuel...aid_123154.html
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Original von MMC|ShiNi
"Unflexible Tempolimits dagegen führen nach Darstellung des ACE nicht zu weniger Unfällen. Nach allen ausgewerteten Statistiken ereigneten sich auf Teilstücken mit Geschwindigkeitsbegrenzung anteilig ebenso viele Unfälle wie auf Strecken ohne Tempolimit."
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...Der Versicherungsnehmer hat die vom Versicherer einklagbare Pflicht, den Versicherungsbeitrag zu zahlen. Obliegenheiten sind zwar nicht einklagbar, werden sie jedoch vom Versicherungsnehmer schuldhaft verletzt, kann es sein, dass der Versicherer keine Versicherungsleistung erbringen muss. Die Obliegenheiten unterscheiden sich je nach Art der Versicherung erheblich...
...Eine Obliegenheit ist eine Verhaltensanforderung, deren Nichteinhaltung rechtliche Nachteile nach sich zieht. Im Gegensatz zur eigentlichen Schuld begründet die Obliegenheit keinen eigenen Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner...
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außerdem verbraucht man mit dem richtigen auto im 160/180 km/h bereich auch nicht unbedingt viel mehr als im 130 km/h bereich.. unser A6 mit 6Zylindern und knapp 170 PS verbraucht bei Autobahnfahrt in dem Tempobereich ca. 8 Liter Diesel auf 100
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Original von El_Marinero
Was dem Ami seine Waffe, ist dem Deutschen sein Auto ---> Diskussion völlig sinnlos, führt zu nichts.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kOa_Master« (28.10.2007, 17:25)