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Die Arbeitslosmeldung dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche und der Suche nach einer neuen Stelle. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslsosengeld.
Die persönliche Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Leistungen.
Sie muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.
Arbeitslosengeld wird frühestens von dem Tag an gewährt, an dem Sie Ihrer Agentur für Arbeit die Arbeitslosigkeit persönlich mitteilen. Suchen Sie daher im eigenen Interesse sofort Ihre Agentur für Arbeit auf, wenn Sie arbeitslos werden.
Beachten Sie unbedingt die Hinweise zur Frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung nach § 37b Sozialgesetzbuch 3 (SGB III).
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Original von van Leuween
klingt gut , denn mein AG hat kein problem damit mich zu unterstützen , in diesem falle , trennung im beiderseitigen einverständniss , was einer " kündigung " durch freiwilliges auslassen der verlängerung nicht gleichkommt . danke .
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