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OLV_Conqueror

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  • »OLV_Conqueror« ist der Autor dieses Themas

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1

30.03.2004, 18:29

KFZ Versicherung für Jungfahrer SAUTEUER

da ich moment dabei bin mir ne günstige kfz versicherung rauszusuchen, hab ich festgestellt, dass man da übelst in die tasche greifen muss, wenn man mänlich und net über 23 is ?( X( :rolleyes: ;( :(

das ganze is etwas günstiger, wenn das auto über meine eltern angemeldet ist und ich nur sogenannter jungfahrer mit eingetragen bin. jetzt meine frage:

was passiert, wenn man diesen jungfahrerpassus weglässt (dann is das auto nur auf meine eltern zugelassen) und ich damit fahr und ein unfall passieren würde?
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OLV_Ariovist

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2

30.03.2004, 20:59

dann hast du vermutlich keine Versicherung....

Beiträge: 1 199

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3

30.03.2004, 21:06

Darfst du imho auch garnicht... Ich würde dir auf jeden Fall davon abraten...

4

30.03.2004, 21:09

die Versicherung haftet auf alle Fälle für den Schaden an dem anderen Fahrzeug. Deinen Schaden wirst du vermutlich selber tragen müssen + eine evtl. Strafe, je nach Vertrag kann das schon bis zu 5.000 € sein.

Diese Strafen sind so allgemein, die muss man auch zahlen wenn man alkoholisiert fährt und nen Unfall baut etc.

Es gibt aber direktversicherer, denen es egal ist ob das ein Garagenwagen ist, wieviel km/Jahr man fährt oder wer damit fährt. Maybe sollten deine Eltern mal die Versicherung wechseln, aber nicht die Klausel da rausnehmen, so dumm kann man gar nicht denken, oft passiert genau dann was :D

5

30.03.2004, 21:11

Das machen trotzdem Viele. Wenn nichts passiert, gibt auch keinen Ärger. Ist halt ein Risiko.

6

30.03.2004, 21:47

Ist es nicht egal wer das Auto fährt, hauptsache der Wagen ist versichert??

Oder hab ich hier was nicht verstanden?  8)

7

30.03.2004, 21:52

Am besten fragt man da seinen Versicherungsheini. Manchmal weiß der sowas! :up:

8

30.03.2004, 22:12

@CoK

ne nicht jeder darf den Wagen fahren ^^ kommt immer darauf an wie die Versicherung abgeschlossen wurde -_- bei uns dürfen keine unter 21 mitfahren, außer ich halt :D

9

30.03.2004, 22:22

also wenn sich bei seinen Eltern mitversichert haften die Eltern für den Schaden, da es ja schließlich deren Versicherung ist und der liebe Sohnemann nur Mitfahrer ist.
*Angaben ohne Gewehr*
<21 ist man eh nicht vollrechtsfähig :D
ich habe kein Auto, aber im September gehts los :D

10

30.03.2004, 22:29

Zitat

Original von Tsu_Trude
*Angaben ohne Gewehr*


Na was ein Glück :up:

11

30.03.2004, 22:36

@DaS^^

Was heisst bei euch?

Ist das hier in D jetzt so? Zu meiner Zeit (omg) hat man das Auto auf die Mutti als Zweitwagen angemeldet und ist losgefahren. Problem war dann später dass man die runtergefahrenen % nicht immer mitnehmen durfte wenn man dann mal den Wagen auf sich angemeldet hat....

12

30.03.2004, 23:26

ganz einfach:

Du bzw. Deine Eltern melden den Wagen als Zweitwagen auf den Namen der Mutter/Vater an,aber Du fährst. Die gehen meist bei 75% los. Im Vertrag muß aber stehen,daß auch noch andere fahren können. Nach zwei Jahren können die Eltern die Prozentpunkte des Zweitwagen an Dich abgeben und dann erst meldest Du den Wagen auf Deinen Namen mit den niedrigen Prozentpunkten an (vorausgesetzt Du baust keinen Unfall).

So hab ich es auch gemacht. Mein Vater und ich haben zusätzlich noch ein Schreiben aufgesetzt, indem drin steht,daß ich der Fahrer bin und für alle Schäden selbst aufkomme(das bekommt aber nicht die Versicherung, sondern Papi und Sohn). Baust Du einen Unfall, bezahlt offiziell Dein Vater, du aber bezahlst das....

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TKCB_Cranberry_« (30.03.2004, 23:29)


13

31.03.2004, 00:32

Die Frage kann man übrigens auch mit Logik lösen:

Da es sich hierbei um eine "Pflichtversicherung" handelt, kommt für den Schaden an der gegnerischen Partei selbstverständlich die Versicherung des Autos auf, das den Unfall verursacht - unabhängig davon, wer gefahren ist. Sonst bräuchte man in Deutschland keine "Pflichtversicherung".

(Anmerkung: Für den eigenen Schaden muß man normaler Weise selber aufkommen, es sei denn, man schließt eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ab. Eine vorsichtige Fahrweise ist aber die deutlich billigere Lösung.)

Das Problem ist, daß es für den Autohalter meistens besser ist, den Schaden selber zu bezahlen, weil er sonst hochgestuft wird, so daß er auf Dauer mehr bezahlen würde. Deswegen ist das ganze ja auch so ein Beschiß.

Praktischer Rat für Fahranfänger zum Schluß: Auto auf Papi anmelden und keinen Unfall verursachen.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »DS_Tamger« (31.03.2004, 00:38)


14

31.03.2004, 01:34

Falls der Wagen allerdings so versichert ist, dass nur bestimmte personen fahren dürfen.. und du nicht dabei bist.. zahlt die versicherung nicht.. wenn du dann noch glück hast, zahlt evt. deine eigene haftpflicht...

15

31.03.2004, 04:02

Das ist Quatsch, das Wesen einer Pflichtversicherung soll ja gerade sicherstellen, daß jedes Auto versichert ist, damit ein unschludig in einen Unfall Verwickelter nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt. Oder wie würdest du das finden, wenn dir einer besoffen hinten reinfährt und du keine Kohle siehst, weil der eigentlich gar nicht hätte fahren dürfen und überhaupt alle Beteiligten der Gegenpartei völlig pleite sind?

16

31.03.2004, 04:32

Also ich hätte noch nie von ner Versicherung gehört, die zahlt wenn du besoffen fährst...

17

31.03.2004, 04:43

so hab mal bisschen rumgesurft:

Zitat

Kein Versicherungsschutz der Autoversicherung besteht in der Regel.:

für Schäden die vorsätzlich herbeigeführt werden
bei Unfallflucht
wenn das Fahrzeug unangemeldet benutzt wird
wenn das Fahrzeug zu einem anderen als dem im Antrag angegebenen Zweck verwendet wird
wenn der Beitrag für die Autoversicherung nicht fristgerecht bezahlt wurde
bei Unfällen unter Alkohol oder Rauschmitteleinfluss
bei wissentlicher Benutzung eines verkehrsuntüchtigen Kfz
wenn im Schadenfall bewusst falsche Angaben gemacht wurden
wenn das Fahrzeug zu behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten verwendet wird.



und dann noch was "lustiges":

Zitat

Für den Fall, dass das Fahrzeug entwendet wird ist auch der Dieb in den Versicherungsschutz eingeschlossen, der Versicherer der Autoversicherung aber einen Regressanspruch gegen diesen.




Quelle: http://www.versicherungen-secureconcept.…ersicherung.htm

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »FodA_Landwirt« (31.03.2004, 04:45)


18

31.03.2004, 07:36

Bitte die freiwillige "Autoversicherung" nicht mit der gesetzlich vorgeschriebenen "Kfz-Haftpflichtversicherung" verwechseln! Klar daß du bei grob eigenem Verschulden (womit ich das von dir Zitierte mal zusammenfasse) keine Kohle für deinen eigenen Schaden siehst. Aber es ging hier ja um die "Kfz-Haftpflichtversicherung", welche für den Schaden aufkommt, den du an anderen verursachst.

19

31.03.2004, 08:46

Zitat

Original von DS_Tamger
Das Problem ist, daß es für den Autohalter meistens besser ist, den Schaden selber zu bezahlen, weil er sonst hochgestuft wird, so daß er auf Dauer mehr bezahlen würde. Deswegen ist das ganze ja auch so ein Beschiß.


Traurig aber wahr

20

31.03.2004, 09:12

Die Haftplicht vom KFZ zahlt IMMER den Schaden vom anderen Auto. Auch wenn man besoffen einem die Vorfahrt nimmt. Es kann dann aber passieren, daß die Versicherung die Kohle bzw. einen Teil der Kohle von dem Besoffenen zurückverlangt. Der Geschädigte bekommt aber IMMER seine Kohle. Wär ja noch schöner.

Und wie Tamger schon schrieb: Immer schön unterscheiden zwischen KFZ-Haftplicht und Kasko (Voll oder Teil) Versicherung.

Ohne Haftplicht darf gar kein Auto fahren, d.h. dieses Auto hat auch kein Kennzeichen.

Wenn man die Versicherungsvereinbarungen verletzt (z.B. Auto ist bei Vater angemeldet als "Einzelfahrer", sprich "Auto fährt nur der Vater". Unfall verursacht der Sohn), dann zahlt die Versicherung erstmal den Schaden, und holt sich dann einen Teil der Kohle vom Vater wieder. Höhe liegt dann am Ermessen der Versicherung. Aber im Allgemeinen wird man dann nur in ein anderes Versicherungsmodell gestuft (i. o. Bsp. Es können alle mit dem Auto fahren) und die Prozente gehen natürlich hoch. Kommt immer auf die Versicherung an, oder wie gut daß du deinen Ansprechpartner kennst.

Antares, der alle Versicherungen bei guten Bekannten abschließt, damit hat man viele viele Vorteile und weniger Ärger  8)

21

31.03.2004, 10:07

der haken ist, wie gesagt das der besoffene an die versicherung zahlen darf...

22

01.04.2004, 14:41

wieso haken Thao ????

das wäre ja noch schöner wenn man besoffen auto fahren kann, ohne das einem die versicherung den schaden einklagt lol

wäre ja sonst ein freibrief für alle alkis und fahrer ohne fahrerlaubnis

23

01.04.2004, 18:37

Zitat

Original von DIC_Thaomir
das tolle und vor allem gerechte daran ist, wie gesagt dass der besoffene an die versicherung zahlen darf...

OLV_Conqueror

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24

01.04.2004, 20:57

danke für die vielen guten antworten. kenne mich schon viel besser aus...

ich hab mich jetzt sogar bei nem fernverwandten versicherungsvertreter erkundigt und der hat mir das zu meinem problem wie folgt beschrieben:

wenn ich einen unfall ohne jungfahrerpassus begehe, dann muss die versicherung schon erstmal zahlen. aber wie ihr auch schon erwähnt habt, kann die versicherung das geld von mir oder meinen eltern zurückholen. das is eine frage der kulanz.
wenn man erst kurz bei der versicherung ist, kanns sein, dass sie dich rauswirft und das geld von dir zurückholt.
aber in meinem fall ist das so, dass meine eltern schon ewig bei der versicherung mit fast allen versicherungen versichert sind. da hat der vertreter gemeint, dass die in dem fall aus kulanz schon zahlen würden.