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1

24.06.2005, 17:34

dumm gelaufen ;) rechtsfrage

Also, neben mir sitzt ein Kumpel, der völlig entnervt ist und da ich keine Ahnung habe, dachte ich frag ich mal im Masters der ein oder andere hat ja evtl. da etwas Kenntnisse.

Also kurz zur Situation, er fährt schwarz mit der Strassenbahn, wird erwischt, gibt falsche Daten an, Kontrolleur will telefonisch überprüfen und er haut ab und entkommt, so weit so gut wäre da nicht nur das "klitzekleine" Problem dass er zwar die falschen Daten angegeben hat, aber mit seiner richtigen Unterschrift unterschrieben hat :D . Wie dem auch sei, er meint seine Unterschrift sei schwer lesbar bzw, sie könnte nur seine Initialien T.R. erkennen. Aber er ist bereits einmal beim schwarzfahren erwischt wurden und die haben seine Unterschrift. Das heisst wenn sie es drauf anlegen könnten sie anhand seiner Unterschrift ihn finden.

Nun kommt die Frage ;) .

Was hat er zu erwarten wenn sie ihn finden sollten, die 40€ Strafe ist klar, aber das falsche Daten angeben und wegrennen, inwieweit wird das strafrechtlich behandelt. Wie gesagt ich hab da keinen Schimmer. Ich könnte mir nur vorstellen da er mit seiner richtigen Unterschrift unterschrieben hat ist es zumindest keine Urkundenfälschung ;) , wie gesagt kA .

Hat einer Erfahrungen damit gemacht, oder kennt Leute die selbiges gemacht haben ?
Die Wahrheit kann nie falsch sein, nur schmerzhaft.

2

24.06.2005, 17:48

ich würde abwarten, ob was kommt. wenn nein, dann gut. ich denke nicht, dass die sich so mühe machen werden einen "SCHWARZFAHRER" zu finden. denke da wird nichts kommen. aber die unterschrift wird trotzdem gescannt und gespeichert.

ps.: schöne grüße an deinen kumpel! ich mag umsonstfahrer! :)

3

24.06.2005, 17:57

im nachhinein betrachtet macht er sich jetzt mehr sorgen und ne platte als hätte er die 40€ gelöhnt, hab ich auch gesagt ;) aber die Hitze :D .Ich wäre glaube ich sogar an seiner STelle zur Strassenbahnstelle hingegagngen und hätte die 40€jetzt bezahlt. Er macht sich jetzt nen Kopp das die Polizei bald auftaucht usw... .

Und das alles wegen 40€....


aber keiner ne ahnung ob das wegrennen und das falsche angaben machen irgendwie geahndet werden kann ? und vor allem mit welchem strafmaß ?

4

24.06.2005, 18:51

"Ich habe da einen Freund, der hatte da auch ein kleines Problem mit dem Gesetz....", das waren auch meine Worte bei dem Versuch in einer juravorlesung eine kostenlose Rechtsberatung zu kommen :D

Tja Esox, aber die Bahn selbst fährt leider nicht umsonst. Und ein Bahnangestellter kann seine Kinder weder mit Liebe oder linken Parolen ernähren. Schwarzfahrer sind im höchsten Maße asozial. Aber da ich im Glashaus sitze, werfe ich nicht mit Steinen.

5

24.06.2005, 19:37

matze du kannst da gar nicht mitreden, du kannst dich ja in jeder ritze verstecken ;)

DrAzHaR

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6

24.06.2005, 20:11

Hmm issn bissel Problematisch. Ich habe auch leider keine Zeit das jetzt genauer zu Prüfen.
Ab Mittwoch könnte ich mich damit beschäftigen da sind die Klausuren vorbei. Allerdings denke ich das du keine Verpflichtung dazu hast denen korrekte Angaben zu machen, du musst überhaupt keine machen. Allerdings können die dann die Polizei holen und dich festhalten das geht sehr wohl. Ist aber egal da keine festgehalten wurde. Naja und in den AGB könnte stehen das du dann richtige angaben machen müsstest aber da du ja keinen Fahrschein musste auch keine Angaben machen.
Also ich persönliche würde jetzt einfach mal sagen das wenn dann ein Betrug in Frage käme:
Du hast ja falsche Angaben gemacht und somit einen Irrtum erregt der zu einer Vermögensschädigung eines Anderen, sprich der Bahngesellschaft führte und rechtswidrig isses mal sowieso.
Sowas wird mit Strafen bis zu 5 Jahren oder Geldstrafen bestraft.
Also im Höchstfall eine Geldstrafe würde ich mal sagen.
Aber wie gesagt alles nicht genauer geprüft also kann ich da nicht mal sagen das ich mir halbwegs sicher bin. :(
Aber wenn das Problem noch länger besteht könnte ich mich mal dran machen. Muss ab Samstag eh für die Wirtschaftsstrafrecht Klausur lernen und könnte das mal in Form einer kleinen Übung dann unterbringen :D

reliever

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7

24.06.2005, 20:24

wenn der chaffner bemerkt hat das die daten falsch sind, dann denkt er wahrscheinlich das die unterschirft auch ausgedacht ist..

-=)GWC(RaMsEs

unregistriert

8

24.06.2005, 20:29

@reliever so wirds wohl sein.

allerdings iost dein freund denkebar dumm premium einfach nur dumm...

10

24.06.2005, 21:07

Das die da nicht hinterher sind wuerde ich nicht sagen.
Die sind da mittlerweile sehr akribisch.
Aber das sie die Initialen nehmen und ueberpruefen ob der schon mal schwarz gefahren ist halte ich fuer sehr unwarscheinlich.

Geben sie die Initialen ein erhalten sie sicher dutzende Ergebnisse.
Die Unterschrift wird ja auf Papier festgehalten nicht auf dem PC.
Ergo muessten sie dann alle "Knoellchen" der letzten xx Jahre mit den Initalien rauskramen um die Unterschrift abzugleich.

Und ich glaub dazu sind sie zu faul :)

Wenn doch kann ich mir vorstellen, dass ausser den 40 € da noch einiges auf ihn zukommt .

DrAzHaR

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11

24.06.2005, 21:15

Naja wenn sie die Kontrollen nach Unterschriften machen dann muss er auf jeden Fall die Kosten die sich daraus ergeben tragen. Und dann wird der Betrug auch mit Sicherheit zur Anzeige gebracht. Evtl. mal dort anrufen (vielleicht nicht gerade von zu Hause) und denen erzählen was er gemacht hat und ob das ok ist wenn er vorbei kommt und dann die 40€ zahlt. Dann muss er sich allerdings versichern lassen das keine weiteren Konsequenzen auf ihn zu kommen. Das muss aber wirklich eine verbindliche Aussage sprich ein mündlicher Vertrag nach dem Motto: „ich komme und zahle das, dafür macht ihr nichts weiteres“ Wenn er das erreicht hat (unbedingt den Namen des Menschen am Telefon geben lassen) Dann muss er nur die 40€ zahlen, sollten dann doch weitere Konsequenzen auf ihn zu kommen so kann er meiner Meinung nach darauf klagen, dass die Kosten von dem Sachbearbeiter mit dem er den mündlichen Vertrag abgeschlossen hat getragen werden. Aber wie bereits oben gesagt: Ich weiß es nicht sicher und daher alles wie immer unverbindlich!

12

24.06.2005, 21:18

BKA, Verfassungsschutz und sogar das FBI werden eingeschaltet. Vermutlich muss dein Freund eine unbefristet Haft in Guantanamo Bay einsitzen.
Mal im ernst, hast du nie die Cola- Werbung gesehen? Wenn ein Kontrolleur auftaucht abhauen.
Das sind Bagatelldelikte für die weder die Stadtbahn noch die Polizei Zeit hat hinterher zu jagen.
Und mit ein oder zwei Unterschriften die vermeintlich gleich sein sollen kann niemand was anfangen. Nicht mal Name und Nachname reichen aus um etwas zu unternehmen oder nur Adresse. Die Daten müssen komplett sein. Die haben nämlich weder Zeit noch Lust hinterher zu forschen. Außerdem sind falsche Daten Standart Ausreden, deswegen werden sie gleich überprüft.
Wenn wirklich alles zusammen kommen sollte, was mehr als unwahrscheinlich ist, dann drohen deinem Freund höchstens 40 Euro Strafe, mehr nicht.
Wenn man mal erwischt wird, dann zugeben, Strafe akzeptieren, auf Zeit spielen und warten bis die Türen aufgehen und dann abhauen.

13

24.06.2005, 21:22

Homer faehrst du oefters Bahn?
Also ich hab noch nie gesehen, dass da jmd wegrennen konnte.
Die sind normal immer zu 2 oder 3 und versperren die Wege.
DUmm sind die auch nicht, und viele von denen sind auch ziemliche Kanten.

DrAzHaR

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14

24.06.2005, 21:22

Zitat

Wenn man mal erwischt wird, dann zugeben, Strafe akzeptieren, auf Zeit spielen und warten bis die Türen aufgehen und dann abhauen.


So was zu schreiben ist aber gaaaaanz Böse.


Und dass die da nicht hinterjagen kann man nie wissen (wenn auch unwahrscheinlich).
Ich denk da nur an die GEZ die sind fast so schlimm wie das FBI

16

24.06.2005, 22:35

Kann man dann vielleicht coca cola verklagen? Die haben dich schließlich dazu verführt so etwas zu tun. o_O!

DrAzHaR

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17

24.06.2005, 23:13

In den USA vielleicht. Hier nicht ;)

18

25.06.2005, 03:42

Also ich weiß nicht obs in deutschland anders ist als in österreich, aber hier dürfen dich kontrolleure nicht aufhalten, geschweige denn nachlaufen. das einzige was die dürfen ist die polizei rufen, die dich dann jagt falls du da noch immer nicht außer sicht bist ;)

19

25.06.2005, 03:47

mann ihr napps,... machts wie ich,.. jede unterschrift sieht anders aus.

DrAzHaR

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20

25.06.2005, 06:34

Gibts in Österreich nicht auch sowas wie "Nothilfe"?
Sprich bis zum eintreffen der Polizei darfst du jemanden festhalten?

Sonst könnte ja jemand der nen anderen geschlagen hat von Passanten die z.B. geholfen haben nur widerrechtlicht festhalten werden.

21

25.06.2005, 09:20

§127 Vorläufige Festnahme (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.

Danach ist eine "vorläufige Festnahme" durch jedermann (also nicht nur durch den Verletzten selbst, Volljährigkeit ist nicht erforderlich) möglich, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: der Täter muß auf auf frischer Tat bei Begehung einer Straftat ertappt worden sein, es muß Fluchtverdacht bestehen und gleichzeitig die sofortige Feststellung der Identität des Täters unmöglich sein. Der Täter muß danach sofort der Strafverfolgung zugeführt werden. Also Polizei rufen oder ihn auf dem nächsten Revier abliefern.

Im einzelnen ist also ein solches Festhalten nur erlaubt, wenn der Täter bei oder unmittelbar nach der Tat entweder am Tatort selbst oder in dessen Nähe angetroffen wird. Also hilft §127 z.B. nicht weiter, wenn uns jemand gestern niedergeschlagen hat und wir ihn heute auf der Straße sehen. Die Tat (hier mind. Körperverletzung) ist nicht mehr "frisch".

Zur Durchsetzung der vorläufigen Festnahme ist auch die Anwendung angemessener körperlicher Gewalt unsererseits statthaft. Irgendwelche Formulierungen, wie sie in schlechten Fernsehserien gezeigt werden ("Im Namen des Gesetzes - Sie sind verhaftet") sind absolut unnötig. Nicht festgenommen werden können übrigens strafunmündige Kinder (unter 14 Jahren).

:)

22

25.06.2005, 09:28

Ich würde davon ausgehen, daß jeder, der so eine fahrt macht, die agbs implizit akzeptiert.

23

25.06.2005, 10:06

in Österreich darf man wohl auch nach §86(2) StPO jemand anderen anhalten, aber das nur unter der Bedingung, dass derjenige eine gerichtlich strafbare Handlung begangen hat, was bei einer Verwaltungsübertretung wie Schwarzfahren ja nicht gegeben ist.
Inwieweit die Kompetenzen der Securityfirmen hier aber genau gehen, kann ich leider nicht exakt sagen (muss noch Verwaltungsrecht machen ;) )

Und Premium, dein Freund hat zumindest strafrechtlich nichts zu befürchten (wenns hier in Österreich passiert wär). Sogar wenn es ein Betrug wäre, dann Notbetrug bzw. generell (strafrechtlich) straffrei da Bagatelldelikt.
[edit] natürlich käme ein fehlgeschlagener Versuch der Erschleichung einer Leistung in Betracht, aber ich glaube auch hier würde er strafrechtlich straffrei bleiben.

_Neo

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »D9G_Neo« (25.06.2005, 13:24)


DrAzHaR

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24

25.06.2005, 10:28

Zitat

Ich würde davon ausgehen, daß jeder, der so eine fahrt macht, die agbs implizit akzeptiert.


Meines Wissens nach ist sowas aber nicht erlaubt. Man kann zwar irgendwo nen Schild hinstellen und schreiben mit KAuf eines Tickets akzeptieren sie unsere AGB, das müsste aber gut lesbar sein. Desweiteren kauft ein Schwarzfahrer ja kein Ticket und somit akzeptiert er die AGBs ja eh nicht.

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25

25.06.2005, 12:00

macht sich aber damit schon strafbar weil auf den waggons gut sichtbar steht: "einstieg nur mit gültigem fahrausweis!"

26

25.06.2005, 12:39

...was soll das eigentlich, der nutzt die bahn, also soll er auch latzen... :rolleyes:

Partizan_ch

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27

25.06.2005, 12:39

eigentlich dürften sie dich auch nicht festhalten, da sie nur die angstellten sind, keine befugnis dazu haben und man ihnen durch das schwarzfahren keine persönlichen rechte eingeschränkt hat. das problem ist nur, dass die kontrolleure und die polizei im selben boot sitzen = vater staat, und man somit gegen sie nicht ankommt.

Hab vor ein paar tagen bei uns am hauptbahnhof eine Diskussion zwischen einem Passagier und einigen Kontrolleuren mitverfolgt. der hatte ein bahnticket gelöst, welches bis zürich gültig ist, und er dachte er könne damt auch noch bis nach hause fahren. dem war offenbar nicht so. er wollte gehen, doch sie hielten ihn am koffer fest und umkreisten ihn zu fünft. er sagte dann (was auch rechtmässig ist): "ihr seid nicht die polizei, ihr dürft mich nicht festhalten". daraufhin riefen die kontrolleure per funk um polizeiverstärkung, welche dann 1 minute später mit blaulicht vor ort war und dem "schwarzfahrer" sofort handschällen anbrachte und ihn mit dem auto wegfuhr.

Fazit und moral von der geschicht: Wenn man von den (meist sehr unfreundlichen) Kontrolleuren erwischt wird, einfach wegrennen und sich notfalls mit gewalt loslösen.

28

25.06.2005, 12:41

...super gib denen noch einen grund Dich zu verarzten... :D

29

25.06.2005, 13:07

Zitat

Original von Partizan_ch
eigentlich dürften sie dich auch nicht festhalten, da sie nur die angstellten sind, keine befugnis dazu haben


wenn man keine ahnung hat...

schau einfach was duke2d geschrieben hat


hier im fall könnte man §265a anwenden:

Erschleichen von Leistungen
(1) Wer [...] die Beförderung durch ein Verkehrsmittel [..] in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft [...]
(2) Der Versuch ist strafbar

Partizan_ch

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30

25.06.2005, 13:13

ja du vollidiot. aber doch nur, wenn die polizei dich festnehmen kann. hast du das gefühl, die kassiererin im aldi oder so ein kontrolleur haben das recht dich an einen stuhl zu binden nur weil du ihrem konzern (welcher vermutlich sowieso versichert ist, also nicht mal ihnen selbst) einen schaden zugefügt hast?? Wo studierst du denn jura? an einer baumschule?