Und selbst WENN der gute Mann das Haus beschmutzt hätte rechtfertigt das nicht solche Mittel.
Sachbeschädigung KANN gemäß StGB mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Allerdings wäre das Strafmaß in dem Fall viel zu hoch.
Ein Zwanzigjähriger wurde jetzt zum dritten mal bei ausgedehnten Grafitis auf den Häusern der Genossenschaft meines Vaters erwischt. Urteil: 600 Euro Geldstrafe.
Vergleichbare Schwere der Tat (kann bei Nachweis der Absicht mit Freiheitsstrafe belegt werden - zumindest theoretisch): absichtliche Angabe zu vieler KM bei der Pendelrpauschale, nam anderen Autofahrer einen Vogel zeigen, im Supermarkt ne Packung Kaugummi mitgehen lassen.
Da bräuchten wir ganz schön viel Polizei