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1

28.01.2006, 23:19

@ Faith , kleines Outing

Da die Verjährung für privates Kleineigentum jetzt eingesetzt hat, möchte ich hiermit an die Öffentlichkeit gehen und mich als asoziales Arschloch outen.

Zur GamesConvention in Leipzig vor einigen Jahren, als Du bei mir uebernachtet hast, hast Du nachdem Du auf meinen Balkon einen selbstmitgebrachten Salat verzehrt hast, Deinen Löffel liegenlassen.
Diesen habe ich gefunden und ueber die Jahre aufbewahrt. Nun habe ich ihn aus dem, für ihn zu einem neuen Zuhause gewordenen, Karton genommen und in meinen Besteckkasten einsortiert und beanspruche hiermit auf den Löffel einen Eigentumsanspruch aus Gewohnheitsrecht.

Einer Klage sehe ich gelassen entgegen...

MfG Premium
Die Wahrheit kann nie falsch sein, nur schmerzhaft.

5

28.01.2006, 23:49

n1 Chris :) bin schon auf Saschas Gegnschlag gespannt...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »[AA]Hawk« (28.01.2006, 23:49)


6

29.01.2006, 00:11

lol, cooles ding premium. :respekt:
eigentlich ein adw wert. :D

7

29.01.2006, 00:15

Es gibt ein unbeschriebenes Gesetz im Masters. Premium bekommt nie den AdW, auch wenn er als erster ueberhaupt, ausser Charger, für das Masters eine Hintergrundgeschichte für eine Mastersrunde schrieb, da wurde lieber irgendein Hannes genommen der gerade mal wieder die Rundentabelle angeführt hat...

Aber ich habe vergeben gelernt und akzeptiert.

8

29.01.2006, 00:18

Cooler Thread =)

10

29.01.2006, 00:27

Zitat

Original von UD_Premium
Es gibt ein unbeschriebenes Gesetz im Masters. Premium bekommt nie den AdW, auch wenn er als erster ueberhaupt, ausser Charger, für das Masters eine Hintergrundgeschichte für eine Mastersrunde schrieb, da wurde lieber irgendein Hannes genommen der gerade mal wieder die Rundentabelle angeführt hat...

Aber ich habe vergeben gelernt und akzeptiert.

Ich hab auch nie einen gewonnen, selbst als ich 3 von 4 aufeinanderfolgende Mastersrunden gewonnen habe. Life goes on.

11

29.01.2006, 00:33

Tröste dich Premium, ich habe auch noch keinen, obwohl ich einen zigseitigen Artikel mit vielen Tricks für AoM/AoK veröffentlicht habe. Leider war das grade zu einem Zeitpunkt nichts os in Sachen AdW Vergabe. :D Tja, Pech gehabt. :P

12

29.01.2006, 00:40

tröste dich premium, du hast ja jetzt einen löffel!

13

29.01.2006, 00:48

genau :D :respekt:

[wo bleibt faith ^^]

14

29.01.2006, 00:53

Zitat

Original von UD_Premium
Es gibt ein unbeschriebenes Gesetz im Masters. Premium bekommt nie den AdW,
.geht mir nicht anders, es sei denn ich würde deswegen sofort tot umfallen... :D

15

29.01.2006, 01:51

sehr geehrter herr premium,

das sie ein asoziales arschloch sind,ist mir schon länger sehr bewusst.leider muss ich sie jedoch enttäuschen was den besitz das ominösen löffels angeht denn,wie wir alle wissen seit matrix,es gibt keinen löffel!

ausserdem hab ich in den garten gepinkelt aus dem ersten stock und ins bett gepupst,dürfte diesem aber in seinem damaligen zustand eh nichts mehr ausgemacht haben...dem bett...na dem garten auch nicht.

mfg neo..ehm faithy

Yen Si

Erleuchteter

Beiträge: 5 884

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16

29.01.2006, 02:14

stelle mir gerade vor du hättest in den Garten gepupst und in das Bett....ach lassen wir das.

SIM_Hexe_S

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17

29.01.2006, 03:16

Zitat

Original von CF_Faithhealer
...denn,wie wir alle wissen seit matrix,es gibt keinen löffel!...


Was hat Olli damit zu tun??  8)

18

29.01.2006, 04:08

Ich erinnere mich noch heute daran wie Du Deinen widerwertigen Körper auf mein Bett gelegt hast und mich würgt es noch heute.

SIM_Hexe_S

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19

29.01.2006, 04:18

Meinst Du minderwertig oder widerwärtig? :D

das ist aber gar nicht nett......

20

29.01.2006, 08:59

Ersitzung erst nach 10Jahren...

21

29.01.2006, 09:32

premse - irgendwann gibst du sowieso alle löffel ab :D

22

29.01.2006, 09:59

Zitat

Original von WW_Tazz
Ersitzung erst nach 10Jahren...

ist aber n dem Fall wohl nicht gutgläubig

23

29.01.2006, 12:13

hm, also premium: jemand der bwl studiert hat, sollte wissen, dass gilt: Herausgabeansprüche aus Eigentum, familien- und erbrechtliche Ansprüche sowie rechtskräftig festgestellte Ansprüche verjähren in 30 Jahren, § 197 BGB

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SenF_Toddi« (29.01.2006, 12:16)


24

29.01.2006, 13:06

Gäähn....

25

29.01.2006, 13:28

och digga,macht doch nix wenn du keine ahnung hast von dem was du da studiert hast. das geht in deutschland vielen so. schreib dich nicht ab! lern bwl!

26

29.01.2006, 14:02

Doppelgääähn....

27

29.01.2006, 14:04

dann geh doch schlafen! ;)

28

29.01.2006, 14:07

das waren die letzten atemzüge eines sterbenden premium... wir müssen ihn retten ^^

29

29.01.2006, 14:07

.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hiigara« (28.11.2009, 11:44)


30

29.01.2006, 14:37

:respekt: vor allem das: dann geh schlafen ^^