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1

25.01.2009, 19:14

Jetzt bin ich auch mal reingefallen...

Unachtsam habe ich bei ebay auf eine Trick-Auktion geboten und bin nun "Käufer" einer leeren Papphülle für Harry Potter auf Blu-ray ... für 27 € ...

Die URL des Artikels:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View…em=160310175918

Folgendes habe ich dem Verkäufer schon geschrieben per PM:

Zitat

Guten Abend,

ich bitte um Verzeihung, ich habe mich in Ihrer Auktion geirrt. Wenn es sich nur um eine inhaltslose Verpackung handeln sollte, habe ich keine Kaufabsicht. Sie sollten eindeutiger auf den Auktionsinhalt hinweisen.

Gruß Stefan ...


Ich werde das nicht abnehmen. Wie würdet Ihr Euch verhalten bzw. habt Ihr einen Rat? Meines Erachtens grenzt sowas entweder an Wucher oder arglistige Täuschung.

3

25.01.2009, 19:19

Klingt, als hätte dich die eigene Gier am Nachdenken gehindert. 5 angenommene Blu-Ray wären deutlich teurer geworden.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Ich denke, du wirst zahlen müssen. :O

4

25.01.2009, 19:21

denk ich auch, der titel sagt doch eigentlich schon alles "schuber für..."

5

25.01.2009, 19:23

kenne jetzt die rechtsprechung dazu nicht, aber das müsstest du anfechten können (was du mit der PM schon getan hast)

SIM_Hexe_S

Erleuchteter

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Wohnort: Taunusstein

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6

25.01.2009, 19:26

Hmja, steht ja auch im Text nochmal relativ deutlich.... ?(

7

25.01.2009, 19:30

Zitat

Original von Hagakure
Klingt, als hätte dich die eigene Gier am Nachdenken gehindert. 5 angenommene Blu-Ray wären deutlich teurer geworden.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Ich denke, du wirst zahlen müssen. :O


Irgendwie die typische Antwort, die man sich hätte sparen können.

Das wäre 50% des
Neupreises gewesen, außerdem war es ein Auktionsgebot, bei dem ich wohl schon noch mit einem höheren Preis gerechnet habe. Verstehe nicht, wie man da direkt Gier hineininterpretieren kann. Die liegt doch wohl eher beim Auktionator.

8

25.01.2009, 19:34

111111 Zant guckt Harry Potter :D

9

25.01.2009, 19:37

Zant guckt gern mit seiner Freundin Harry Potter :P

10

25.01.2009, 19:39

Bei eBay mal melden...

Den Artikel kann ich mir aber nicht mehr anschauen, da kommt immer die Seite wäre umgezogen...

Tocha

Meister

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11

25.01.2009, 19:43

ich denke da musst du wohl bezahlen ^^

12

25.01.2009, 19:44

Finde das jetzt nicht unbedingt unseriös, gibt genug Idioten die sich die Filme ziehen und dann nach ner Originalpackung suchen um vor Freunden/Verwandten besser repräsentieren zu können.

Halt uns mal auf dem Laufenden, ich kann mir nicht vorstellen dass du da ne Chance hast.

13

25.01.2009, 19:45

Hf Zant ich schaue lieber Black Hawk Down.

14

25.01.2009, 19:50

Hab ihn nochmal bei ebay als mißverständlich beschrieben gemeldet.

Vielleicht lenkt der Verkäufer ja auch ein, kann mir nicht vorstellen dass er sich für 20 € arg ins Zeug legt rechtlich.

15

25.01.2009, 19:55

also es steht in überschrift, in dem auktionstext UND in einer beantworteten Frage ganz deutlich drin.
Verstehe absolut nicht wieso man da auf arglistige Täuschung kommt.
Alles andere als zahlen wäre eine Riesenüberraschung für mich, aber sieh es doch mal so, einfach wieder reinsetzen und du hast wahrscheinlich nur das Porto als Verlust.

16

25.01.2009, 19:55

Zitat

Harry Potter Schuber für Teil 1-5 (UK Version) Blu-Ray


Zitat

Verkaufe hier den Aufbewahrungsschuber für die ersten 5 Harry Potter Blu-ray Filme. UK Version, sehr gut erhalten.


Wenn ich der Verkäufer wäre, würde ich auf Einhaltung des Vertrags bestehen. Mehr als 2 x den Artikel klar und deutlich zu beschreiben (einmal sogar fett geschrieben), kann man vom Verkäufer nicht verlangen.

Bei Unklarheit hätte immer noch die Möglichkeit bestanden nachzufragen.

17

25.01.2009, 20:02

Wer diese superschlechten Filme, die nicht annährungsweise an die Bücher rankommen und außerdem nur scheisse sind, kaufen will, ist selber schuld.

18

25.01.2009, 20:05

Die Kommentare werden ja immer besser :D

19

25.01.2009, 20:24

Ich würd gern mal wissen welche Antworten du dir erwartet hast.

Die Sachlage ist relativ klar, ein meiner Meinung ausreichend beschriebener Artikel, wenn der Verkäufer nicht kulant ist wirst du wohl zahlen müssen.

Wenn Du es genauer wissen willst kann das nur über eBay selbst gehen.
Wüsste aber nicht mit welcher Begründung die Auktion ungültig erklärt würde.

Naja viel Glück.


MfG God_at


PS: Harry Potter Filme rocken! ;)

20

25.01.2009, 20:28

wo soll denn der trick bei der auktion sein oO

im topic und in der beschreibung steht das es nur der schuber ist

und unten bei den fragen wird auch nochmal explizit darauf hingewiesen

21

25.01.2009, 20:30

Ich erwarte Kulanz, das hast Du gut erkannt ;)

Naja, ich finds allgemein merkwürdig, leere Pappschuber zu verkaufen und das ist imo bereits ne Masche um Leute zu fangen, die nicht genau aufpassen. Das Ding war mit dem Original-Packshot in der Blu-ray-Kategorie.

Natürlich hätte ich besser aufpassen sollen ... notfalls überweise ich dem Verkäufer auch seine ebay-Gebühren.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »LXIII_Zant« (25.01.2009, 20:34)


22

25.01.2009, 20:45

ich finde diese verkäufe von packungen immer am rande der arglistigen täuschung
weiß aber wie gesagt nicht, ob das schonmal entschieden wurde

anfechten wg. inhaltsirrtums kannst du auf jeden fall
das wird im zweifel nur kaum günstiger, weil du stattdessen halt schadensersatz leisten musst

23

25.01.2009, 20:48

Augen auf beim Eierkauf.

24

25.01.2009, 20:51

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View…em=160308115203

das hättest du gebraucht. find den preis aber ganz schön heftig. wer kauft das auf ebay für mehr als mans sonst bei amazon bekommt?

allerdings hat er definitiv damit gerechnet, dass irgendjemand darauf reinfallen wird, sonst hätte er das ganz sicher ausdrücklicher gesagt. auch wenns schon fett da war.

25

25.01.2009, 21:12

Zitat

kann mir nicht vorstellen dass er sich für 20 € arg ins Zeug legt rechtlich.


Er muss es genauso wie du erstmal nur Ebay melden.

Kann mir nicht vorstellen, das er schlechter abschneidet.

26

25.01.2009, 21:20

Und was macht ebay dann? Meinen Account können sie haben.

27

25.01.2009, 21:28

der begriff "schuber" ist ja schon kacke ^^

28

25.01.2009, 21:28

anfechten wegen inhaltsirrtums ist gar nicht so leicht, da du in diesem fall nur aufgrund grober fahrlässigkeit deinerseits nicht wußtest, was du da kaufst!

Zitat


Frage: Handelt es sich hier nur wie ich vermute um die Verpackung ohne BluRay´s ?
Antwort: JA! Nur der Schuber, sprich die Box!


also rechtlich gesehen liegt da die schuld bei dir!
du kannst nur hoffen, dass der andere da nett ist - rechtlich gesehen hast du imo keine chance.

29

25.01.2009, 21:28

Schuber habe ich auch noch nie gehört:D

Betrachte das einfach als eine Lebenserfahrung. Sie wird die insofern hilfreich sein, dass du vielleicht noch genauer schaust (so war es bei mir jedenfalls) egal um was es sich handelt. Es hätte auch etwas viel teureres sein können.
Ich weiß wie ärgerlich das ist, aber steh zu deinem "Fehler". Überweise ihm 20,72, auf die 6 Euro Versandkosten kannst du ja verzichten und ihm mittteilen dass er es behalten kann. Oder du bringst dann die gleiche Assi Tour und versuchst das Teil ebenfalls wieder zu verscherbeln.



ansonsten

Zitat


111111 Zant guckt Harry Potter

30

25.01.2009, 21:39

ok mit javascript enabled sieht mans

Ich würd sagen: selber schuld! War mehr als eindeutig