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30.06.2007, 15:06

Pfändung

Mal ne Frage zum Pfänden. Angenommen meine Freundin wird verurteilt in einem Rechtsstreit und muss x-Tausend Euro zahlen. Sie hat keine x-tausend Euro. Barvermögen nicht vorhanden. Gehalt=Bafög -> nicht Pfändbar weil kleiner 9xx,- Euro (Pfändungsgrenze).

Wie geht sowas weiter? Kommt dann ein Gerichtsvollzieher und pfändet? Wenn ja:

1) Wir wohnen zusammen, unverheiratet aber haben gemeinsames Kind. Wie weise ich nach was meins und was ihrs ist? Ich meine der kann ja nicht einfach nen 2000€ PC einsammeln, wenn das meiner ist !? Oder doch?

2) Er findet nicht genug (mal unabhängig ob meines oder ihres). Ist die Sache dann erledigt? Oder kann der nach 1 Jahr nochmal kommen und wieder zuschlagen?

Wie läuft sowas, hat da wer Erfahrung?

2

30.06.2007, 15:20

In der Regel habe ich Leute betreut, die nicht mal einen Fernseher zum pfänden hatten. Ist auch strittig ob der Fernseher pfänbar ist. Sage einach alles, bis auf die Unterwäsche wäre Deins. Längerfristig wäre mal über eine Privatinsolvenz nach zu denken. Schuldnerberatung anrufen, die haben lange Wartezeiten. Sonst klingelt der immer wieder und es sammelt sich immer mehr an.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Le_Smou« (30.06.2007, 15:21)


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3

30.06.2007, 15:23

hab ne ausbildung in nem inkassobüro gemacht (creditreform), kenn mich da also ganz aus:

gerichtsvollzieher kommt und will pfänden. sie sagt sie hat nichts und alles was hier is, is von ihrem partner = fruchtlose pfändung da er nicht deine sachen pfänden kann für sie. dann muss sie so nen wisch unterschreiben. danach wird der gläubiger vermutlich einen antrag zur abgabe der eidesstattlichen versicherung stellen in der alle vermögenswerte (sparbuch, einkommen, schmuck usw) angegeben werden müssen. wenn sie die eidesstattlich vers. abgibt bekommt sie halt so gut wie nix mehr, kein handyvertrag, kein konto usw. wegen des negativen schufaeintrages.

also wenn möglich mini-raten vereinbaren und der gläubiger verzichtet dafür im gegenzug auf vollstreckungsmaßnahmen.

die pfändung an sich ist harmlos und so wie ich das immer gehört hab laufen die gerichtsvollzieher nich mal durch die wohnung.

Imp_Goten

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4

30.06.2007, 15:32

@le_smou
fernseher wird nicht gepfändet es sei denn du hast 2
Ich weiss nicht seit wann das so is aber der zählt inzwischen genauso wie unterwäsche, bett usw.

@ianpooley
glaub mri die laufen durch wohnung^^ ich hatte sowas mal und der kerl war mehr als unverschämt.. Tür auf, kein hallo garnix
Der ging einfach durch wohnung und will schon überall rumwühlen. Die jungs sind teils auch sehr gut informiert, die wissen genau welches fenster zu deiner wohnung gehört... die klingeln dann meist von unten und schauen direkt auf deine fenster, also wenn du erst runterguckst haben die dich schon ^^

5

30.06.2007, 15:37

Wenn da ein Fernseher steht, der die zu pfändende Summe auch abdeckt, dann wirste Probleme bekommen. Es gibt die Auffassung, dass ein Radio auch reicht. Meist bringen die Fernseher aber nichts, deswegen lassen die das oder wenn die Wohnung schon von aussen zu erkennen gibt, dass da nichts zu holen ist, gehen die nicht rein, bevor man sich noch Tierchen mit nach Hause nimmt. :D :D


Pooley hat das schon gut zusammengefasst.

Borgg zum nachlesen.

http://www.schuldnerberatung-euregio.com…llstreckung.htm

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Le_Smou« (30.06.2007, 15:41)


Imp_Goten

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6

30.06.2007, 15:38

nja das is klar wen nda jetz so nen hightech teil steht wirst schon probleme kriegen^^

Besoffen

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7

30.06.2007, 15:39

Sag dem Herrn Du oder Deine Freundin willst das mit 10 Euro monatlich abzahlen. Dann hast Du, Sie ruhe. Aber auch dran halten.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Besoffen« (30.06.2007, 15:41)


8

30.06.2007, 15:39

Röhrenbildschirme dürfen die glaub ich nicht pfänden, TFT-Monitore bzw. Flachbildschirme schon, gelten als Luxus oder so.

9

30.06.2007, 17:14

wenn der Gläubiger einen "Titel" in der hand hat kann er 30 Jahre immer wieder sein Geld inkl. Zinsen vordern.

Was bei bestimmten Gläubigern schon extrem an die Nerven gehen kann.

Die kommen dann halt auch mal bei ner Geburtstagsparty oder vor sonstigen ungelegenen Zeiten.

Besser ist da echt sich Zahlungswillg zeigen und das abstottern.

Bei Größeren Problemen ist der weg zum Schuldenberater sehr wichtig. Und ohne den ist das Privatinsolvenz verfahren nicht zu durchschauen.

Für Dich ist wichtig das Du nicht aus gutem willen raus was unterschreibst.
Dann hängst ganz schnell selbst mit drin und keiner kann mehr vernünftig fürs Kind sorgen.


BTW. Privatinsolvenz kann man nur einmal machen. wer sich danach wieder überschuldet gehört der Katz.

10

30.06.2007, 17:30

gut, dass ihr nicht verheiratet seid!
Der Gerichtsvollzieher pfändet nach § 808 I ZPO nur Sachen, die im Gewahrsam des Schuldners sind. Und bei Ehegatten wird fieserweise nach §§ 1362 BGB, 739 ZPO vermutet, dass die im Besitz eines Ehegatten oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören bzw es gilt, dass der Schuldner Gewahrsam hat.
Also auf deutsch, da kann der Gerichtsvollzieher pfänden.

11

30.06.2007, 18:11

Danke erstmal für die Tipps

ist übrigens das Ergebnis von Rechtsfrage: Mietrecht

Erste Instanz war Teilschuld. Jetzt haben beide Seiten Berufung eingelegt. Mal schaun was raus kommt. Was da zu zahlen wäre, kann man zur Not schon aufbringen (sie alleine Nicht, aber da sitzt ja noch wer mit im Boot, und ich hab ja auch was). Schuldnerberatung ist also nicht zwingend nötig. Wollte halt nur mal so wissen, was für Konsequenzen so im Raum stehen, wenn sie wirklich alleine stünde, und man das gedanklich zu ende spielt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kOa_Borgg« (30.06.2007, 18:11)


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30.06.2007, 18:29

Zitat

Original von Imp_Goten
@ianpooley
glaub mri die laufen durch wohnung^^ ich hatte sowas mal und der kerl war mehr als unverschämt.. Tür auf, kein hallo garnix
Der ging einfach durch wohnung und will schon überall rumwühlen. die dich


Du kannst den Eintritt verweigern, er muss dann mit einem bestimmten Beschluss wiederkommen, bist dahin musst halt die teueren Sachen wegschaffen  8)

13

30.06.2007, 18:36

ich glaub wenn der vor der tür steht hat er ihn schon dabei ;)

myabba|abra

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14

30.06.2007, 18:42

im tv (rtl2) war mal n kamerateam bei pfändungen dabei...

die ham sogar tür aufgebrochen und dann einfach zeug mitgenommen o.O

15

30.06.2007, 19:03

Zitat

Original von kOa_Borgg
ich glaub wenn der vor der tür steht hat er ihn schon dabei ;)


Ne, ich hab das mal mitbekommen, als mein alter Schulkamerad, der jetzt Anwalt ist, mit jemandem darüber gesprochen hat.

16

30.06.2007, 19:05

Zitat

Original von myabba|abra
im tv (rtl2) war mal n kamerateam bei pfändungen dabei...

die ham sogar tür aufgebrochen und dann einfach zeug mitgenommen o.O


Aber nicht bei dem ersten Besuch, das dürfen die unter Garanie nicht.

Wenn du den Eintritt verweigerst, muss er mit Polizei und irgend nem Beschluss wiederkommen, und dann musst du sie reinlassen.

myabba|abra

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17

30.06.2007, 19:28

jop, hatten die dabei.. der wollt die paar mal schon ned reinlassen bzw hat so getan als wär er nicht da

18

30.06.2007, 19:52

schau mal http://www.forum-schuldnerberatung.de ich denke da kann dir besser und fachkundiger geholfen werden....