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) nach wie vor ab und zu einen Blick in dieses Forum werfen, aber vielleicht gibt es ja auch einige "neue" die mir da vielleicht helfen können.
) erhielt ich dann eine Antwort des Bürgermeisters von XXX, dass "meine Begründung nur als unzulänglich anzusehen sei, da es bei einer Gelblichtzeit von 3.01 Sekunden definitiv hätte möglich sein sollen, ohne Gefährdung des Nachfolgendens Verkehrs zum Stehen zu kommen."; Und dass ich aufgefordert wäre umgehend eine Geldstrafe (75 Euro waren es meine ich) zu zahlen so wie dass ich 3 Punkte bekäme. --- Erschüttert über die Tatsache eine solche Antwort auf meine Begründung zu bekommen, da in meinen Augen das Anhalten nichts mit der Tatsache zu tun hatte dass ich das Rotlicht nunmal nicht missachtet hatte, entschloss ich mich im Gedanken daran, dass ich wahrscheinlich eh keine Chance hatte zu argumentieren, die 75€ zu zahlen und die 3 Punkte hinzunehmen. 


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Der_Schlurt« (17.02.2005, 16:00)
Zitat
Besteht noch irgendeine Möglichkeit mich in irgendeiner Form zu äußern und auf meine Unschuld bezüglich des Rotlichtdelikts hinzuweisen nachdem ich bereits gezahlt habe
cya. 
Zitat
Original von Der_Schlurt
Huhu Wickie! =D
Und danke für deine flinke Antwort!
Bezüglich des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens dachte ich mir dies schon fast, jedoch fühle ich mich über den Tisch gezogen, da ich nicht über die Folgen aufgeklärt wurde als ich das Verfahren durch nicht erneut eingelegten Widerspruch praktisch abschloss.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »OoK_Wickie« (17.02.2005, 16:39)

Zitat
Original von La_Nague
Bei Rot darfst du nicht auf der Kreuzung sein.
Gelb ist kein gefärbtes grün, sondern soll dich schon zum Halten auffordern.
und in welche fahrtrichtung messen die das tempo? wenn die rechts montiert sind, die rechte seite oder links den gegenverkehr? wie funzt so ein mistding?
Zitat
Original von plah
Achja, noch ein Tipp wegen den Blitzern: Die meisten blitzen nur von vorne => Motorrad fahren :p
das war so gemeint: