You are not logged in.

  • Login

1

Wednesday, May 28th 2014, 9:06pm

Rechtsfrage Kaufvertrag

Ich habe mit einem Händler einen Kaufvertrag abgeschlossen und geld und ware wurden ausgetauscht. (Auto)


allerdings hatte ich in dem vertrag noch reinschreiben lassen, dass der wagen VOR der Übergabe noch eine dieser Inspektionen macht, wo dann hinterher der Stempel in son buch kommt.
Bei der Übergabe hatte der Händler den Stempel nicht und meinte, das wurde nur vergessen etc (ist bisschen komisch, aber wenn er stempel und quittung fälscht, finde ich das eh raus), also habe ich ihm das servicebuchteil zujm nachtragen dagelassen.
Jetzt war ich schon 2 mal da und jedesmal ist nichts weiter passiert "oh vergessen".



Es geht ja nicht um Geld, sondern um Vertragseinhaltung, kann ich ihm einfach ne Mahnung schicken mit dem vorraussichtlichem schaden? Oder gibt es dort was anderes, was man verschicken muss?
Will nur Druck machen, dass er entweder zugibt keine Inspektion gemacht zu haben oder mir endlich den Stempel und die Quittung gibt (die ich dann überprüfe...)

2

Wednesday, May 28th 2014, 10:07pm

ist der Händler ne frau? dann fick mit ihr!!!

3

Wednesday, May 28th 2014, 10:20pm

ist der Händler ne frau? dann fick mit ihr!!!

Ist das Niveau in dem Forum so stark gesunken oder soll das lustig sein?

4

Wednesday, May 28th 2014, 10:24pm

geh gedichte schreiben

toblu

Master

Posts: 2,716

Location: Köln

Occupation: GER

  • Send private message

5

Thursday, May 29th 2014, 2:01am

Eine Mahnung ist nichts weiter als die Aufforderung, eine vertraglich geschuldete Pflicht zu erfüllen.
Eine solche solltest du ihm auf jeden Fall schnellstmöglich zusenden; zum einen wird die Auseinandersetzung damit verschriftlicht, zum anderen gerät dein Vertragspartner in Verzug (§ 286 BGB), was dir insbesondere ermöglicht, die ab diesem Zeitpunkt anfallenden, von ihm verschuldeten Kosten als Schadensersatz geltend zu machen.

Ein Mahnbescheid, in der Regel der einfachste Weg, einen säumigen Schuldner unter Druck zu setzen (weil auf seiner Grundlage ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden kann, wenn der Schuldner weiterhin nicht leistet oder sich wehrt) ist dagegen nur bei Geldforderungen möglich (hier ist dagegen eine Handlung geschuldet).

Wenn dein Händler seinen Pflichten auch nach einer schriftlichen Aufforderung nicht nachkommt, kannst du die Sache aber auch guten Gewissens an einen Rechtsanwalt abgeben; dessen Kosten muss der Schuldnernämlich ebenfalls tragen, sobald er im Verzug ist.

6

Thursday, May 29th 2014, 2:03pm

alles klar, danke.


Aber im Verzug ist er ja jetzt schon, das datum steht ja im vertrag.
Werde trotzdem ne Mahnung aufsetzen, die eigentliche intention ist ja auch zu zeigen, dass die zeit der lustigen autoverkäufer spielchen abgelaufen ist.

toblu

Master

Posts: 2,716

Location: Köln

Occupation: GER

  • Send private message

7

Thursday, May 29th 2014, 2:30pm

Das stimmt; wenn ein fester Zeitpunkt für die Leistungserbringung vereinbart wurde, tritt Verzug bereits mit verstreichen dieses Zeitpunkts ein ("dies interpellat pro homine").