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Original von OoK_Michi
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Original von Yezariael
nur du darfst keine mehrwertsteuer draufschreiben
was heißt das genau ? einfach preis draufschreiben und fertig ?
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Original von CoK_a_cola
http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4254
du musst eine quittung ausstellen, rechnungen beinhalten mehrwertsteuer, rechnungsnummer, steuer-nr. usw.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Der_Dude« (26.06.2008, 18:36)
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Original von _EA_BlacK_SharK
Fakt ist selbst wenn du dir ein Notebook kaufst bist du nur insoweit zum Vorsteuerabzug berechtigt, als das das Wirtschaftsgut auch im "Unternehmen" verbleibt. Gehört es nicht mehr zum Betriebsvermögen/hast dus entnommen musst du die Ust eh wieder abführen (glaub §3(9) ka).
So oder so ist wie so oft Einzelfallregelung mit dem Finanzamt vor ort, nur wenn du 3-4 Laptops kaufst und verkaufst etc. und ohne Gewerbeanmeldung werden die dich nie für zum Vst-Abzug berechtigt erklären.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_EA_BlacK_SharK« (26.06.2008, 21:13)
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Original von AtroX_Worf
Reicht es, wenn ich ca. 3-5 mal im Jahr ein paar Tausend Euro aus einer Beratertätigkeit verdiene? Wieviel sollte es sein?
Dasd ich nach dem Laptopkauf natürlich weitermachen muss ist auch klar. ^^
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Comadevil« (01.07.2008, 19:37)