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1

26.06.2008, 15:15

Rechnung ausstellen als Privatperson

Hallo,

Ich möchte hier ein neues Handy, was ich nicht brauche einem Bekannten verkaufen.

Er möchte, dass ich ihm eine Rechnung schreibe. Darf ich das ohne Gewerbeschein, ohne gar nichts ?


bin Student


MfG
Michi

Yezariael

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2

26.06.2008, 15:23

klar darfst du, nur du darfst keine mehrwertsteuer draufschreiben ;)

datum, namen, preis, exakte bezeichnung des handys, das sollte reichen :)

3

26.06.2008, 15:25

hö so einfach is das ?
dann kann man doch betrügen bis zumumfallen bei der steuererklärung

4

26.06.2008, 15:43

Zitat

Original von Yezariael
nur du darfst keine mehrwertsteuer draufschreiben ;)



was heißt das genau ? einfach preis draufschreiben und fertig ?

CoK_a_cola

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5

26.06.2008, 15:48

http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4254

du musst eine quittung ausstellen, rechnungen beinhalten mehrwertsteuer, rechnungsnummer, steuer-nr. usw.

Yezariael

Erleuchteter

Beiträge: 5 157

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6

26.06.2008, 16:26

Zitat

Original von OoK_Michi

Zitat

Original von Yezariael
nur du darfst keine mehrwertsteuer draufschreiben ;)



was heißt das genau ? einfach preis draufschreiben und fertig ?


jo und soweit ich weiß irgendwo mit draufschreiben, dass es ein privatverkauf ist...

mal sehen, ich muss auch nächste woche meine erste rechnung ausstellen (mach flyer für meine fh) und krieg da von nem Dozenten so nen vordruck/nen anhaltspunkt wie so ne rechnung ausschauen könnte.

falls es ein pdf ist kann ichs dir gerne zukommen lassen ;)

lg :)

7

26.06.2008, 17:37

jo das wärs echt nice

Yezariael

Erleuchteter

Beiträge: 5 157

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8

26.06.2008, 17:45

Zitat

Original von CoK_a_cola
http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4254

du musst eine quittung ausstellen, rechnungen beinhalten mehrwertsteuer, rechnungsnummer, steuer-nr. usw.


das stimmt glaub ich so nicht ganz...
aber mal sehen was mein dozent mir da mitteilen wird :)

9

26.06.2008, 18:35

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung

Am Ende des Artikels wird auch gut erklärt was der Unterschied zwischen Quittung und Rechnung ist. Cola kommst Du nicht aus dem kaufmännischen Bereich?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Der_Dude« (26.06.2008, 18:36)


10

26.06.2008, 19:24

Ich auch und hätte es auch nicht gewußt. ;)

Aber mal ne andere Frage: Was braucht man rein real für Voraussetzungen, um z.B. nen Laptop für sich ohne MwSt zu kaufen, also die Vorsteuer zurückerstattet zu bekommen?

11

26.06.2008, 19:33

tja das sieht mau aus Worf, lerne grad für meine Bilanzbuchhalter-Prüfung im September:

§15 (1) S.1. UstG: Der Unternehmer kann die folgenden Vst-Beträge abziehen......

§2 UstG sagt aus, wer Unternehmer ist: wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt........

Die Definition von gewerblich, beruflich etc. beinhalten dann die Umsatzsteuerrichtlinien.

Fakt ist als Normalperson kannst du die Ust/Vst nun mal nicht abziehen, Grundvoraussetzung ist die Unternehmerschaft ;(

12

26.06.2008, 19:43

Ja schon klar, nur was brauche ich dafür, dass ich als Kaufmann durchgehe?
Wie regelmäßig müssen beispielsweise Einkünfte sein und in welcher Höhe?

13

26.06.2008, 19:53

A 18 (2) UstR

Der gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nachhaltig ausgeübt, wenn Sie auf Dauer zur Erzielung von Entgelten ausgelegt ist. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall......Als Kriterien für die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit kommen nach dem BFH-Urteil ..... insbesondere inbetracht:

- mehrjährige Tätigkeit
- planmäßiges Handeln
- auf Wiederholung angelegte Tätigkeit
- die Ausführung mehr als nur eines Umsatzes
- Vornahme mehrerer gleichartiger Handlungen unter Ausnutzung derselben Gelegenheit oder desselben dauernden Verhältnisses

etc

etc

etc

Fakt ist selbst wenn du dir ein Notebook kaufst bist du nur insoweit zum Vorsteuerabzug berechtigt, als das das Wirtschaftsgut auch im "Unternehmen" verbleibt. Gehört es nicht mehr zum Betriebsvermögen/hast dus entnommen musst du die Ust eh wieder abführen (glaub §3(9) ka).

So oder so ist wie so oft Einzelfallregelung mit dem Finanzamt vor ort, nur wenn du 3-4 Laptops kaufst und verkaufst etc. und ohne Gewerbeanmeldung werden die dich nie für zum Vst-Abzug berechtigt erklären.

14

26.06.2008, 19:58

Such Dir einen Russen der das Teil ausführt, dann kannst Du Dir die MWST erstatten lassen, ging jedenfalls früher.

15

26.06.2008, 20:01

stimmt schon die Ausfuhr von Gegenständen ist steuerfrei, und man darf sich trotzdem die Vst ziehen (der Russe müsste dass dann bei denen i.S.d. "Einführ - wenns da sowas gibt - versteuern), jedoch muss man trotzdem die Kriterien da oben erfüllen ;)

16

26.06.2008, 20:03

Hm stimmt das waren "Geschäftsleute" für die Oleg das damals machte.

17

26.06.2008, 20:08

Zitat

Original von _EA_BlacK_SharK
Fakt ist selbst wenn du dir ein Notebook kaufst bist du nur insoweit zum Vorsteuerabzug berechtigt, als das das Wirtschaftsgut auch im "Unternehmen" verbleibt. Gehört es nicht mehr zum Betriebsvermögen/hast dus entnommen musst du die Ust eh wieder abführen (glaub §3(9) ka).

So oder so ist wie so oft Einzelfallregelung mit dem Finanzamt vor ort, nur wenn du 3-4 Laptops kaufst und verkaufst etc. und ohne Gewerbeanmeldung werden die dich nie für zum Vst-Abzug berechtigt erklären.

Ich will mir nur selbst einen Läppi kaufen. Kann aber auch irgend eine sinnlose Gesellschaft gründen und es mir für diese kaufen und dann natürlich nicht entnehmen, sondern für diese nutzen.

Die Frage ist halt, was man für Mindestanforderungen dafür braucht.

18

26.06.2008, 20:15

steht doch schon oben, unternehmerschaft etc. etc.

wenn du ne gesellschaft gründest, es kaufst, es für diese nutzt usw. ist doch alles kein thema, kannst die vst über ust-voranmeldung ziehen (natürlich vorher noch gewerbe anmelden, steuernr. usw. beantragen). der punkt ist stellst nach dem laptopkauf das gewerbe wieder ein warst du immer noch kein unternehmer, weil es nicht nachhaltigwar.

außerdem wärs eh total sinnlos, kosten das durchzuziehen > vstabzug.

du wiederholst immer wieder deine frage aber die antworten stehn schon da: UN-schafft, Einzelfallregelung mit dem Finanzamt

19

26.06.2008, 20:18

Ist schon klar, ich kenne das HGB auch - nur die Richtlinien in der Finanzbehörde und die richterlichen Auslegungen dazu nicht.

Reicht es, wenn ich ca. 3-5 mal im Jahr ein paar Tausend Euro aus einer Beratertätigkeit verdiene? Wieviel sollte es sein?
Dasd ich nach dem Laptopkauf natürlich weitermachen muss ist auch klar. ^^

Das sind die Fragen, irgendwelche konkreten Grenzen.
Ne Einzellfallregelung ist doch witzlos.

20

26.06.2008, 21:12

ist aber so, du kannst dich immer mit dem Finanzamt streiten, die Richtlinien sind nur Verwaltungsanweisungen. Ob das ausreicht kann ich dir nicht beantworten. Wie auch immer, wenn du zum Vorsteuer-Abzug berechtigt sein willst, musst du zwangsläufig (da du ja Unternehmer dann bist) auch Umsatzsteuer auf deine Einkünfte (bzw. das Entgelt was du einnimmst), abführen.

Ausnahme wär hier wenn du Kleinunternehmer bist, aber ka ob du dann zum Vst-Abzug berechtigt bist, so genau kenn ich die Tiefen des UstG nicht, ich kenn das nur aus Sicht von Kapitalgesellschaften oder als kleiner Mann der EUst zahlen kann :D

Wenn du das genau wissen willst, bleibt nur der Steuerberater aber alles in allem denke ich Nachteile<Vorteile.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_EA_BlacK_SharK« (26.06.2008, 21:13)


Yezariael

Erleuchteter

Beiträge: 5 157

Wohnort: ... da wars dunkel und kalt...

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21

01.07.2008, 18:10

so, ich habs als .doc

wers haben möchte, bitte melden.

ist quasi ne standart rechnung, aber ausgewiesen OHNE mehrwertsteuer :)

22

01.07.2008, 19:29

Kleinunternehmer sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Ausnahme im UST Gesetz. Dafür muss man optieren.

Wenn du ein Gewerbe eröffnest, darfst darüber auch eine Einkommensteuererklärung für deinen Betrieb machen (Gewin und Verlustrechnung etc).

Wenn du dauernd Verluste machst, dann versucht man dich wegen Liebhaberei (=Hobby mit Verlusten über EST Erklärung absetzen) dranzukriegen.
Insgesamt ist es so wie es Shark sagt: Nachteile > Vorteile


Und eine Privatperson sollte niemals Umsatzsteuer ausweisen. Nach dem Gesetz muss die dann auch abgeführt werden, auch wenn man nicht Unternehmer ist.

Zitat

Original von AtroX_Worf
Reicht es, wenn ich ca. 3-5 mal im Jahr ein paar Tausend Euro aus einer Beratertätigkeit verdiene? Wieviel sollte es sein?
Dasd ich nach dem Laptopkauf natürlich weitermachen muss ist auch klar. ^^


Das reicht. Du musst aber dann auch Umsatzsteuer für deine Tätigkeit in Rechnung stellen und abführen. Wenn du Firmen berätst, kein Problem, da die Steuer für die dann ein durchlaufender Posten ist. Gewinn musst du nicht unbedingt in jedem Jahr machen, aber über die Jahre sollte es doch schon ein kleiner Gesamtgewinn sein, auch wenn es nur 100 € sein sollten. Dann ist das dem Finanzamt meist relativ egal. Selbst wenn sie dich wegen Liebhaberei dranbekommen wollen, dürfte das sehr schwierig werden, da dein Gesamtgewinn über die Jahre positiv ist

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Comadevil« (01.07.2008, 19:37)


23

01.07.2008, 19:50

ah thx

24

01.07.2008, 21:15

Geh' doch als Freiberufler auf die Pirsch - Worf Consulting hört sich doch ganz gut an :)