um an Banshees/Hausschaf posting anzuknüpfen:
japp, die Vericherung muss dir die Werkstatt benennen die das für den Betrag reparieren kann. Wenn die zum Bleistift 400km von deinem Wohnort entfernt ist muss die Verischerung dir die Ausfallszeit+Mietwagen bezahlen.
Es muss in dem Falle auch keine Vertragswerkstatt + Orginalteile sein, sondern nur eine 100%ige Funktionswiederherstellung = kein Ablehnungsgrund.
Besonders zu beachten wenn das Fahrzeug schon älter ist: die Versicherung darf auch Abzüge machen wenn eine Reparatur den Fahrzeugwert steigern würde. z.B.: 11Jahre alte karre und frabrikneue tür = tür kostet 2000€, würde 400€ wertsteigerung beim fahrzeug erzielen = 1600€ wäre rechtens.
(Ps.: Der Gutachter von der Versicherung hat mit dem Vorgang nix mehr zu tun, der wurde nur beauftragt den Schaden aufzunehmen, der benennt auch keine Werkstatt.)
Ist das in der Angebotsauflistung der Verischerung nicht enthalten, dann ist es nur Preisdrückerei = ist völlig ublich und wäre unnormal wenn nicht

Kommt die Versicherung am Montag wieder nur quer: RA nehmen, denn den muss die Versicherung auch noch bezahlen.
willst du nur die kohle haben, wird noch die märchensteuer abgezogen. den vollen betrag gibts es nur bei nachgewiesener reaparatur.
Du kannst dich auch alternativ bei deiner eigenen Versicherung schlau machen und anrufen, denn die haben auch meistens "Erfahrungswerte" mit der entsprechenden Versicherung.