Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

1

26.06.2009, 10:32

Fahren ohne TÜV

welche strafe hat man zu erwarten wenn man sich ca. 1-2 Monate ohne TÜV bewegt? geht mir im wesentlichen nur darum ob ich dann noch versicherungsschutz bei einem unfall habe, kleine geldstrafen wenn man mal aufgehalten wird sind mir relativ egal...

hintergrund:
meiner läuft im juni ab und das auto kommt da auch nicht mehr durch. da ich im moment aber keine Zeit hab mich um mich nach einem neuen umzuschaun brauch ich mein altes noch etwas länger

2

26.06.2009, 10:37

Du machst das mit Vorsatz?

3

26.06.2009, 10:40

Natürlich aus Versehen unbemerkt.... ;) So musst es wenigstens denen dann sagen ;)

4

26.06.2009, 10:43

abgesehn von ner auspuffanlage die schrottreif ist und nem nicht vorhandenen kat fehlt dem wagen ja nichts großartiges.bei einem marktwert von ein paar hundert € steck ich da aber nichts mehr rein

5

26.06.2009, 11:00

Also ich find das nicht so wild auch vorsätzlich. Zur Strafe kann ich dir aber nichts sagen.

6

26.06.2009, 11:31

*klick* und auf Hauptuntersuchung klicken:

Fristüberschreitung um bis zu 2 Monate 15 € -
Fristüberschreitung mehr als 2 bis 4 Monate 25 € -
Fristüberschreitung um mehr als 4 bis 8 Monate 40 €, 1 Punkt
Fristüberschreitung um mehr als 8 Monate 75 €, 2 Punkte


Hab aber auch die Erfahrung gemacht, dass Polizei bis zu 1 Monat sehr kulant ist. ;)

Beiträge: 641

Wohnort: Brunsbüttel

Beruf: Ger

  • Nachricht senden

7

26.06.2009, 12:00

RE: Fahren ohne TÜV

Zitat

Original von Tsu_Toasti
geht mir im wesentlichen nur darum ob ich dann noch versicherungsschutz bei einem unfall habe, kleine geldstrafen wenn man mal aufgehalten wird sind mir relativ egal...



:rolleyes:

Yen Si

Erleuchteter

Beiträge: 5 884

Wohnort: Boizenburg/Elbe

Beruf: GER

  • Nachricht senden

8

26.06.2009, 13:47

Ich wurde 1998 oder so mal erwischt als der TÜV schon 6 Monate abgelaufen war.
Hatte zum Glück einen eher lockeren Polizeibeamten der mir den Wagen nicht sofort stillgelegt sondern mich noch bis nach Hause fahren lies.

Zum TÜV musste ich trotzdem schleunigst und das Ergebnis nachreichen.
Zumindest theoretisch, da der TÜVer beim Anblick meines Wagens nur mit dem Kopf schüttelte und die Kiste aus dem Verkehr zog :D

9

29.06.2009, 14:08

kein TÜV, somit keine Betriebserlaubnis, die Versicherungsgesellschaft zahlt entweder sofort nix, oder fordert anschliessend das Geld zurück, egal ob Verursacher oder nur Unfallbeteiligter. Für den normalen Menschenverstand ist es nur der Auspuff, für die Versicherung das nichtvorhandensein einer BE.

Würdest du gar einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verursachen/ein Insasse in deinem Fahrzeug verletzt werden, solltest du eine gute Privathaftpflicht, die Verkehrswesen mit abdeckt, haben oder ein dickes Bankkonto. =)

Da es aber von Versicherung zu Versicherung komplett unterschiedlich gehandelt wird, kannst du da aber auch bei deiner Versicherung anrufen.

10

29.06.2009, 15:09

Die könnten grobe Fahrlässigkeit unterstellen und damit nix zahlen müssen.

Der normale Haftpflichtschaden wird dann zum Horror. ?(