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Monday, October 25th 2004, 8:50pm

Freiberuflich arbeiten

Hallu,

jetzt hab ich vor kurzem in einem CallCenter angefangen und telefonier da ein wenig rum, ärgere Leute und all sowas. Dabei hab ich aber noch ein paar Fragen.

Bei dieser Firma bin ich nicht angestellt, sondern arbeite als Freiberufler. Die Leute da schreiben die Rechnung für mich, je nachdem wieviele Interviews ich gemacht habe. Die Rechnung unterschreibe ich dann und sie bezahlen den (vor dem Arbeiten) festgelegten Betrag pro Interview.

Davor hab ich noch nicht auf Lohnsteuerkarte gearbeitet, hab also vom arbeiten her keinerlei Unterlagen.

Versichert bin ich bei meinem Vater (familienversichert).

Jetzt würd ich gern wissen, was und wie ich das mit den Steuern regeln muss. Auch Renten- und Sozialversicherung würde mich interessieren. Muss ich sowas erst ab einem bestimmten Verdienst oder bis zu einem bestimmten Verdienst oder immer zahlen?

Wo bekomm ich eine Lohnsteuerkarte her? Meine Mutter wollte vor einiger Zeit mal eine für mich beschaffen, hat aber keine bekommen. Wenn ich mich richtig erinnere, dann wurde ihr gesagt, dass das der Arbeitgeber macht. Da ich freiberuflich arbeite hab ich aber ja keinen Arbeitgeber an sich...

Was muss ich mit der Versicherung anstellen?

:)
I don't care if you like me!

2

Monday, October 25th 2004, 8:53pm

Kann dir zwar nich direkt helfen, aber ich kann dir direkt davon abraten, auf Provisionsbasis in nem callcenter zu arbeiten...ich kenns von 3 Leuten, die einfach nur richtig abgezockt wurden und nach 2 Wochen wieder weg waren ?(

(nagut es waren Mädels die lassen sich immer leicher bequatschen :D)

3

Monday, October 25th 2004, 9:29pm

Die Lohnsteuerkarte gibts im Rathaus !
Kannst auch nur selber abholen oder eben zuschicken lassen.
Das mit dem Arbeitgeber ist quatsch.

Als Freiberufler brauchst auch keine Lohnsteuerkarte ^^
Die gibst eh nur leer ab da du eine Gewinnermittlung machen musst !


Wenn die dir nicht die dicke KOhle zahlen lass das lieber mit dem Callcenter !

4

Monday, October 25th 2004, 9:44pm

Quoted

Original von _MIB_Eisbaer
Die gibst eh nur leer ab da du eine Gewinnermittlung machen musst !

Was meinst du damit?

Quoted


Wenn die dir nicht die dicke KOhle zahlen lass das lieber mit dem Callcenter !


Naja, bis die sich von dem Job melden, den ich wirklich haben will dauert das noch bis zu einen Monat :/ Und garnichts machen ist mir langsam zu doof.

5

Tuesday, October 26th 2004, 7:00am

Quoted

Original von plah

Quoted

Original von _MIB_Eisbaer
Die gibst eh nur leer ab da du eine Gewinnermittlung machen musst !

Was meinst du damit?


Damit ist gemeint, dass Du Deinen Gewinn vor Steuern ermitteln musst (Einnahmen - Ausgaben) und diesen dann ganz normal im Rahmen einer Einkommensteuererklärung versteuern musst. Lohnsteuerkarte bekommst Du zwar, da wird aber nichts eingetragen, als selbststämdiger bist Du - unabhängig von der Höhe der Einnahmen - verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

This post has been edited 1 times, last edit by "DS_Don_Grotto" (Oct 26th 2004, 7:00am)


6

Tuesday, October 26th 2004, 8:08am

hi, imho musst du ganz normal steuern und sozialversicherung zahlen,wie ein normaler angestellter auch, tust du das nicht, könnte gegen dich wegen scheinselbständigkeit ermittelt werden

Quoted

1. Personen, die im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit mit Ausnahme von Familienangehörigen keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,
2. Personen, die regelmäßig und im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind,
3. Personen, die für Beschäftigte typische Arbeitsleistungen erbringen, insbesondere Weisungen des Auftraggebers unterliegen und in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert sind,
4. Personen, die nicht aufgrund unternehmerischer Tätigkeit am Markt auftreten.
Die Sozialversicherer checken im Rahmen von Betriebsprüfungen alle diese Kriterien ab Und zwar nicht unbedingt nur anhand von Verträgen, vielmehr sind die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend.


Du erfüllst Punkt 2, Punkt 3 und Punkt 4

Quoted

Kommen die Prüfer auf die Vermutung einer Scheinselbständigkeit, so ist die Beweislast umgedreht - es ist nun Sache des Auftraggebers und des freien Mitarbeiters, die Unternehmereigenschaft des Freien zu belegen.


http://www.infoquelle.de/Wirtschaft/Steu…taendigkeit.cfm

Damit sollte man nicht spassen ! Lass dich nicht ausnehmen...

Vielleicht können ja die anderen Selbständigen aus dem Forum dazu was sagen, ansonsten recherchier ich nochmal von meinem Büro aus, klingt aber schon sehr verdächtig und nach abzocke

cya max

7

Tuesday, October 26th 2004, 10:06am

Also wenn du 100 pro sicher sein willst, dann frag einen Steuerberater, oder noch besser, ruf beim Finanzamt an. Wenn du nämlich nur 1 Monat dort als Freiberufler arbeitest, dann reicht es, die Einnahmen bei der Einkommensteuererklärung für dieses Jahr anzugeben. Dann werden die Steuern abgezogen. Da ist nix mit Scheinselbständig.
Aber wie gesagt, am besten zuständiges Finanzamt anrufen.

Antares, der auch als Freiberufler tätig ist, aber nicht in einem Callcenter ;)

This post has been edited 2 times, last edit by "Antares" (Oct 26th 2004, 10:36am)


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Tuesday, October 26th 2004, 12:27pm

und vor allem musst du darauf achten, das du von deinem einkommen mind. 25% zurücklegst, da du am ende des jahres eine einkommensteuererklärung abgeben musst und natürlich steuern zahlst! dein call center zahlt nur deinen RV pflicht anteil, und auch das nur mit glück, anosnsten musst du alle anderen abgaben selber leisten! kann dich u.u. teuer zu stehen kommen, also pass gut auf! ;)

zudem wirst du, nachdem du einmal eine einkommensteuererklärung abgegeben hast, zukünfitg vom finanzamt geschätzt, das heisst in den kommenden jahren werden sie dir, wenn du dich nicht von alleine meldest, eine schätzung zu kommen lassen, das du soundsoviel an steuern zu zahlen hast, da sie davon ausgehen, das du weiterhin ähnlich verdienst! im klarttest, sie haben dich als selbstständig gespeichert und du bist im visier des finanzamtes! vorbei die schöne zeit, als man sich keine gedanken machen musste.... ;)

This post has been edited 1 times, last edit by "CULT_Bastrup" (Oct 26th 2004, 12:31pm)


9

Tuesday, October 26th 2004, 10:11pm

RV wird für Selbständige nicht gezahlt, Selbständige sind auch nicht RV-pflichtig (sprich müssen selbst für Ihre Rente sorgen). Das das Finanzamt Vorauszahlungen festlegt auf Basis von Steuererklärungen vergangener Jahre ist richtig, aber es braucht nur einen Brief, um diese Vorauszahlungen auf ein angemessenes Niveau senken zu lassen, wenn die Einnahmen nicht mehr in dem Umfang da sind wie zuvor. Ich habe jedenfalls in den letzten 15 Jahren keine Probleme gehabt die Vorauszahlungen anzupassen, weder nach oben noch nach unten.

Was die Scheinselbständigkeit anbelangt: Der Verdacht auf Scheinselbständigkeit liegt dann vor, wenn mindestens 2 der aufgezählten Punkte erfüllt sind, das ist richtig. Allerdings ist es Blödsinn, dass man sofort als Scheinselbständig eingestuft wird, wenn man längere Zeit für einen Arbeitgeber arbeitet und keine Angestellten hat. Grade bei Neugründungen ist es eigentlich in vielen Branchen üblich, dass man erstmal einen Hauptkunden hat, der einen durchfüttert. Die anderen beiden Punkte sind absolut easy zu vermeiden. In allen aktuellen Verträgen die ich bisher gesehen habe steht eigentlich immer drin, dass der freie Mitarbeiter arbeiten kann wann und wo er will und das es eben keine Weisungsbefugniss vom Auftraggeber gibt - alles andere wäre dämlich und dämlich sind die meisten Firmen nun doch nicht. Nicht am Markt auftretend -> Naja, das ist nun wirklich kein Problem, wer regelmässig "Werbung" versendet, vielleicht auf einer eigenen Webseite seine Leistungen anbietet etc. ist da eigentlich nicht wirklich in Gefahr. Die anderen beiden Punkte sind schwieriger zu lösen, vor allem wenn man grade anfängt. Wenn Du ganz sicher sein willst, dann stellst Du einfach eine Anfrage bei der BFA ob Deine Tätigkeit unter den Punkt der Scheinselbständigkeit fällt oder nicht.

Ein anderes Thema ist die Versicherung (nehme mal an Du meinst die Krankenversicherung?): Ab einem bestimmten Einkommen ist es vollkommen wurscht ob Du vom Alter her noch bei Deinem Vater versichert sein dürftest oder nicht. Erreichst Du dieses Einkommen musst Du selbst zahlen. Ich würde es ehrlich gesagt auch nicht drauf ankommen lassen und sagen "Passiert schon nichts", angenommen Du hast einen schweren Unfall oder wirst ernsthaft krank und die Krankenversicherung Deines Vaters bekommt irgendwie mit, dass Du eigentlich garnicht Krankenversichert warst hast Du ein ernstes Problem. Dies mal ganz ab davon, dass auch nachträglich zu unrecht gezahlte Beträge (zB. für Arztrechnungen) zurückgefordert werden können. Mir wäre (und war) das Risiko zu hoch, auch wenn grade zu Anfang das Geld welches für Krankenversicherung draufgeht weh tut (gibt ja bei Selbständigen auch keinen Arbeitgeberanteil)

Was Du ausserdem klären solltest: Giltst Du als Mitarbeiter eines Callcenters wirklich als Freiberufler? Ich weiss es nicht genau, habe da zwar so rein aus dem Bauch heraus meine Zweifel, aber sicher bin ich mir nicht. Es gibt da einige gravierende Unterschiede und einige Vorteile die ein Freiberufler gegenüber einem normalen Selbständigen (freien Mitarbeiter) geniesst:

Freier Mitarbeiter
-> zahlt Einkommensteuer
-> zahlt Gewerbesteuer (ab bestimmten Einkommen)
-> zahlt Umsatzsteuer

Freiberufler
-> zahlt Einkommensteuer
-> zahlt KEINE Gewerbesteuer
-> zahlt KEINE Umsatzsteuer
-> ist aber auch nicht Vorsteuerabzugsberechtigt

Aber ehrlich gesagt verstehe ich abgesehen davon das die "Freiberufler" in solchen Callcentern meisst ausgebeutet werden (rechne Dir gut aus ob Du abzüglich aller Kosten, die Du tragen musst wenigstens auf den gleichen Lohn kommst, den Du in vergleichbarer Situation als Angestellter hättest - wobei Du auch Vorteile wie Urlaub, bezahlte Krankheit etc. berücksichtigen solltest) die Bedenken nicht, es geht hier ja nicht drum, dass er jahrelang als freiberufler in einem Callcenter arbeiten will, sondern darum, dass er eine kurze Zeit überbrücken will. Das mal ganz abgesehen davon, dass mir diese Schmeissfliegen, die mich jeden Tag anrufen und mir irgendwelchen Scheiss andrehen wollen mächtig auf den Sack gehen und ich deshalb auch mit keinem mehr Zeit verschwende als es dauert zu sagen "Kein Interesse" oder "Rufen Sie in einer Woche nochmal an" und dann aufzulegen.

This post has been edited 2 times, last edit by "DS_Don_Grotto" (Oct 26th 2004, 10:23pm)


10

Wednesday, October 27th 2004, 12:33am

Quoted

Original von DS_Don_Grotto
Freiberufler
-> zahlt Einkommensteuer
-> zahlt KEINE Gewerbesteuer
-> zahlt KEINE Umsatzsteuer
-> ist aber auch nicht Vorsteuerabzugsberechtigt


hä... ?

Habs jetzt nur noch überflogen aber das ist mal pauschal falsch.
Architekten, Anwälte und Steuerberater zahlen keine Umsatzsteuer und sind nicht vorsteuerberechtigt ?

Alles andere ist ja soweit richtig vor allem das mit der RV die du nicht abschliessen musst aber das Zitierte ist nur dann richtig wenn du die Kleinunternehmerregelung nimmst. Was man aber dann dazu sagen muss !
Ohne genaue Angaben dh evtl Kosten oder Einnahmen ist es schwer einen Rat zu geben.

Die Frage ist auch was du sonst noch im Jahr verdient hast usw.

Das mit der SCheinselbständigkeit ist auch kein Problem ^^
Wenn die das mit den 2 Punkten so genau nehmen würden gäbs einige "Unternehmen" weniger ;)

Mal eine Frage.
Zahlst du die Telefonkosten selber oder hast du überhaupt irgendwelche Ausgaben ?

Frag dich selber.
Wie viel kannst du max pro STunde verdienen dh wie viel bekommst du für ein Interview und wie lange dauert eins ?

na ja egal ich bin ja schon ruhig ^^

11

Wednesday, October 27th 2004, 9:23am

Ok, Du hast recht, Eisbaer. Die Aussage "Freiberufler zahlen keine Umsatzsteuer" ist pauschal falsch und müsste eher heissen "manche Freiberufler zahlen keine Umsatzsteuer"

Quoted


Freiberufliche Tätigkeit
Ob Sie sich als Medienschaffende selbständig machen, als Journalist/in eine Nachrichtenagentur oder als Tierarzt eine Praxis aufbauen wollen, vieles ist zu bedenken. Hier ein paar wichtige Tipps für Freiberufler als Basisinformationen:

Die Angehörigen der freien Berufe, wie z. B. selbständige Architekten, Ärzte, Journalisten usw. beziehen "Einkünfte aus selbständiger Arbeit". Sie sind Freiberufler.
Vor allem besteht für die Freiberufler noch keine Gewerbesteuerpflicht ( Das kann sich aber ändern). Denn der Gewerbesteuer unterliegen nur Gewerbebetriebe.
Die selbständige Arbeit ist deshalb von den Gewerbebetrieben abzugrenzen. Die hierbei auftretenden Abgrenzungsfragen spielen in der Praxis eine erhebliche Rolle .
Für freiberuflich Tätige bestehen Erleichterungen bei der Gewinnermittlung.
Ein Teil der Freiberufler genießt Vorteile bei der Umsatzsteuer. Das gilt z. B. für Heilberufe.
Auch sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten sind zu beachten.
Stichwort: Künstlersozialkasse, Rentenversicherung u.a.

Zu den Tätigkeiten, die das Gesetz dem Freiberufler zuordnet, gehören die selbständig ausgeübten, wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Berufe, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte usw. und die selbständige Berufstätigkeit der den Katalogberufen ähnlichen Berufe.

12

Wednesday, October 27th 2004, 10:40pm

wie isn das beim modeln? da krieg man ja das geld meist bar auf die kralle, ist das dann auch sowas wie freiberuflich? muss ich dann auch son teil abgeben? weil geht ja nicht auf die lohnsteuerkarte? und was ist wenn ich nebenher noch normal arbeite, muss ich da irgendwas beachten?

13

Wednesday, October 27th 2004, 10:45pm

wo modelst du denn landi? das würde ich ja zu gerne sehen. :D sind da irgendwelche bilder online? :P

seth

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14

Wednesday, October 27th 2004, 11:59pm

krass du modelst yeah hrhr wir wollen sehn :)

15

Thursday, October 28th 2004, 1:44am

schau otto katalog :D

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Thursday, October 28th 2004, 12:31pm

das geld was du erhälst, ist ein Honorar, das der Auftraggeber beim Finanzamt angeben muss und das du ebenfalls als nebeneinkünfte auflisten musst.... :P