Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: MastersForum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

18.04.2009, 18:13

Testament Formulierungsproblem

In einem Testament aus dem Jahr 1953 steht:

"Dieser Schuldbetrag ist vom 1. Januar 1953 an mit jährlich 4% halbjährlich nachträglich zu verzinsen"

heißt das am ende jedes Jahres 8% oder am ende jedes halbjahres 4% ??

noch was: von dem betrag wrden immer wieder kleinere Summen getilgt.. muss ich die tagesgenau verzinsen oder einfach am ende des halbjahres abziehen?

bin kompletter noob auf dem Gebiet

-=)GWC(RaMsEs

unregistriert

2

18.04.2009, 18:15

das heisst das alle 6 monate mit 4% verzinst wird.

3

18.04.2009, 18:21

"mit jährlich 4% halbjährlich"

also meiner meinung nach heißt es auf keinen fall alle 6 monate mit 4%.
wohl eher dass es halbjährlich mit nem zins verzinst wird der nem 4%ige fürs ganze jahr entspricht.

4

18.04.2009, 18:53

weiter Meinungen? mein kopf sagt auch, dass 4% pro Halbjahr nicht stimmen kann, aber mein herz sagt das Gegenteil :D :D

-=)GWC(RaMsEs

unregistriert

5

18.04.2009, 19:00

je länger ich mir das anschaue je mehr verwirrt bin ich. ich ziehe meine aussage zurpck und bin raus :-D

6

18.04.2009, 19:03

"Dieser Schuldbetrag ist vom 1. Januar 1953 an mit jährlich 4%" ist der Zinsbetrag, wohingegen "halbjährlich nachträglich zu verzinsen" die Zahlungsmodalitäten sind. D.h. meiner Meinung nach alle 6 Monate mit 1,98% verzinsen (nachträglich unterjährig).

Gruß
Duke

7

18.04.2009, 19:06

kann das jemand bestätigen?

8

18.04.2009, 19:31

Es bedeutet 100%ig:

4% pro Jahr ist der Zinssatz,
halbjährlich nachträglich ist der Zeitpunkt der Zinsrechnung.

Was eben bedeutet, dass nach einem halben Jahr erstmalig Zinsen berechnet und auf den zu verzinsenden Betrag gutgeschrieben bzw. addiert werde. Bei der Zinsberechnung nach dem zweiten Halbjahr werden somit bereits Zinseszinsen fällig, was bei jährlicher Zinsberechnung nicht der Fall gewesen wäre. Es fallen somit über einen längeren Zeitraum mehr Zinsen an.

Mit Zahlungsmodalitäten hat das noch nichts zu tun, sondern mit der Berechnung und Gutschrift.

Wie hoch der Zinssatz bezogen auf das halbe Jahr ausfällt, hängt von der Zinsrechenmethode ab (deutsche, englische, französische). Ist nichts anderes vereinbart, gilt hierzulande die deutsche Zinsrechnung, die von 360 Tagen ausgeht. Der Zinssatz bezogen auf das Halbjahr beträgt dann 4/360*180=2 ;)

9

18.04.2009, 19:44

RE: Testament Formulierungsproblem

Zitat

Original von SiMoNKeriO
noch was: von dem betrag wrden immer wieder kleinere Summen getilgt.. muss ich die tagesgenau verzinsen oder einfach am ende des halbjahres abziehen?


Dazu ergänzend noch: Man berechnet Zinszahlen, d.h. welcher Saldo war in dem zu verzinsenden Zeitraum (in diesem Fall Halbjaahr) wie lange auf dem Konto.

Beispiel: 90 Tage war der Saldo 20.000, weitere 90 Tage nur 10.000:

20.000*0,04/360*90 + 10.000*0,04/360*90 = 200 + 100 = 300 ^^

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »disaster« (18.04.2009, 19:45)


10

18.04.2009, 19:49

disaster Du widersprichst dir selbst:

4% p.a. != 2% pro Halbjahr...

11

18.04.2009, 19:50

wär zu schön gewesen^^

danke schonmal

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SiMoNKeriO« (18.04.2009, 19:50)


12

18.04.2009, 19:54

Kommt eben drauf an, ob 4% nominal oder effektiv bedeuten. Wenn die 4% der Nominalzins sind hat man 2% pro Halbjahr, wenn es der Effektivzins ist, ca. 1,98% pro Halbjahr.