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dass man sich über dieses Schleichen so aufregt, dass viele Leute dann knapp überholen und dann evtl. nen Unfall bauen, ok selbst Schuld kann man sagen, aber diese Senioren treten natürlich in keiner Statistik auf, weil sie zwar Auslöser/mitbeteiligt sind
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Original von SRS_Speci
du hast Fahrradfahrer vergessen. Die dürfen ja auch nicht aufm Bürgersteig fahren sondern müssen auf die Straße, falls es keinen Radweg gibt
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Don_Grotto« (07.03.2007, 10:35)
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Original von DS_Don_Grotto
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Original von SRS_Speci
du hast Fahrradfahrer vergessen. Die dürfen ja auch nicht aufm Bürgersteig fahren sondern müssen auf die Straße, falls es keinen Radweg gibt
Die regen mich nichtmal so sehr auf, schlimmer finde ich die Radfahrer, die TROTZ Fahradweg auf der Strasse fahren.
Ansonsten regt mich beim Auto fahren inzwischen garnichts mehr auf (bzw. fast nichts). Man kommt überall irgendwann an und ist auch viel ausgeruhter und entspannter, wenn man sich nicht bei jedem "Hinderniss" wie das HB-Männchen aufführt.
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Original von MfG_iLGenio
Bei mir sind es eher die LKWs die auf zweispurigen Autobahnen andere LKWs mit 2km/h Unterschied bergauf überholen.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Ede G« (07.03.2007, 14:10)
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Ede G« (07.03.2007, 14:27)
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Original von kOa_DrohhyN_
ich hab irgendwie nur richtig "angst" vor leuten mit twingo, micra, ka & co die auf der 2-spurigen autobahn grad den lkw mit 107km/h überholen wollen und deshalb rausziehen obwohl man gerade mit 200 angefahren kommt... und einem dann noch scheibenwischer, vogel und ähnliches zeigen...
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Original von MaxPower
Richtgeschwindingkeit auf der Autobahn is 130, mein lieber
(soll nicht heissen dass ich selber nicht mit 210/220 duchfahre wenn frei is)
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Original von GEC_buccaneer
rechtsfahrgebot
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Original von GEC_buccaneer
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Original von Yen Si
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Original von GEC_buccaneer
rechtsfahrgebot
"Nötigung" ist das Stichwort![]()
missachtung rechtsfahrgebot=nötigung![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_MIB_Eisbaer« (08.03.2007, 15:36)
...y beides grundsätzlich richtig - sind fallentscheidungen dann
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Original von Yen Si
Bin zwar kein Rechtsverdreher aber ich sehe es so, dass die Missachtung des Rechtsfahrgebotes eine Nötigung beinhalten kann aber nicht mit einer Nötigung gleichzusetzen ist.
Dagegen ist das Ausbremsen des nachfolgenden Verkehrs trotz eingehaltender Höchstgeschwindigkeit sehr wohl eine Nötigung.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ede G« (12.03.2007, 11:10)
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nein ich fahre sicherlich nicht absichtlich so nah auf (lichthupe etc mache ich gar nicht),