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31

20.02.2004, 09:18

Soso, dann sind also Hunderttausende von Anwälten, die eigentlich nur auf so eine Gelegenheit warten, dumm, und wissen nicht das die Verfassung gar nicht mehr gilt ?

Und von den Staatsanwälten und Gerichten hats auch noch keiner gemerkt ?

32

20.02.2004, 11:31

juristisch ist das ganze völlig irrelevantes gelaber.
staatliche soveränität ist letzlich immer konstrukt und nicht von adam und eva ableitbar.
natürlich kann man sich darüber streiten ob bei der wiedervereinigung alles richtig ablief, aber dadurch kann man sich nicht aus der bundesrepublik streiten.
wenn überhaupt ist das eine politische diskussion. der typ erzählt in seinem textchen auch sehr viel unsinn. er stellt auf die zeitliche differenz zwischen volkskammerbeschluss und dem einigungsvertrag ab. der einigungsvertrag trat tatsächlich am 29. september 1990 in kraft, der beschluss der volkskammer wurde wirksam am 3. oktober 1990, der volkskammerbeschluss bezieht sich auf den zum 3 oktober bereits aufgehobenen art. 23 gg. als der beschluss gefasst wurde gab es art 23 gg aber noch.
der ganze text ist unsinn, der bezug auf art 23 gg anstatt auf den lediglich den geltungsbereich des gg war unglücklich gewählt, mehr nicht.

bei mir wäre das folgendermassen gelaufen:
nachdem mitgeteilt hat, dass er keinen einspruch eingelegt hat, hätte ich die hauptverhandlung aufgehoben und ihm erneut den bußgeldbescheid zugestellt.
daraufhin hätte er wieder ein textchen geschickt, ich hätte zur kenntis genommen zurückgeschickt und einen mahnbescheid zugestellt.
daraufhin er wieder textchen, ich hätte ein kurzen hinweis geschickt dass die einspruchsfrist abgelaufen ist und sein vorbringen nicht mehr zulässig ist.
wenn nicht gezahlt wird hätte ich vollstrecken lassen, ganz einfach.
da der idiot die einspruchfrist hat ablaufen lassen hätte er auch rechlich überhaupt nix mehr machen können.

33

20.02.2004, 11:59

Ist auf jeden Fall totaler Mumpitz.

War mein erster Eindruck - und nachdem ich mal bei einigen "kompetenteren Leuten" nachgefragt habe erhärtete sich mein Eindruck.

34

20.02.2004, 12:00

P.S: Hab mich schon fast geschämt so bescheuerte Fragen zu stellen.

35

20.02.2004, 15:06

Zitat

Original von SiA_MaxPower
Soso, dann sind also Hunderttausende von Anwälten, die eigentlich nur auf so eine Gelegenheit warten, dumm, und wissen nicht das die Verfassung gar nicht mehr gilt ?

Und von den Staatsanwälten und Gerichten hats auch noch keiner gemerkt ?


Lies doch mal genauer. Das Grundgesetz behält einfach weiterhin Gültigkeit und hat verfassungsähnlichen Charakter. Deutschland hat aber keine Verfassung, weil dazu das Volk befragt werden müsste.

Das widerspricht allerdings Artikel 146. Wär aber nichts neues, dass sich das Grundgesetz widerspricht, zum Beispiel Religionsfreiheit und Tierschutz widersprechen sich ebenfalls (Schächten!).

Es ist halt Sache der Auslegung und in diesem Fall wird es eben so ausgelegt, dass das GG weiterhin gilt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uNiQuE« (20.02.2004, 15:07)


36

20.02.2004, 15:48

...ach das Schächten ist nicht so schlimm....

37

20.02.2004, 19:40

tierschutz hat keinen verfassungsrang, also nix konflikt.
manche wollen aus artikel 20a gg etwas ableiten, ist aber quark.

38

20.02.2004, 21:21

Zitat

Original von DIC_Thaomir
tierschutz hat keinen verfassungsrang, also nix konflikt.
manche wollen aus artikel 20a gg etwas ableiten, ist aber quark.


20a steht in der Verfassung. Ergo hat der Tierschutz verfassungsrang.

39

20.02.2004, 23:12

...was denn nun wir haben doch ne verfassung? :D :D

40

20.02.2004, 23:58

Zitat

Original von _Wanderer_Dude
...was denn nun wir haben doch ne verfassung? :D :D


Im Grundgesetz :rolleyes:

41

20.02.2004, 23:58

ob er Recht hat oder nicht, sagt uns gleich das Licht:P

42

21.02.2004, 09:05

Zitat

Original von uNiQuE

Zitat

Original von DIC_Thaomir
tierschutz hat keinen verfassungsrang, also nix konflikt.
manche wollen aus artikel 20a gg etwas ableiten, ist aber quark.


20a steht in der Verfassung. Ergo hat der Tierschutz verfassungsrang.


aua.

in 20 a steht aber nix von tierschutz.
glaubst du ich kenne das gg nicht oder was?
du bist lustig btw.

43

21.02.2004, 09:08

Zitat

Original von _Wanderer_Dude
...was denn nun wir haben doch ne verfassung? :D :D


ja, das gg ist praktisch nix anderes als eine verfassung. und bitte keine geheule a la nein, wurde nicht vom volk beschlossen^^
man spricht in juristischer literatur auch von verfassungsrang und nicht von grundgesetzrang.

45

21.02.2004, 20:40

Zitat

Original von DIC_Thaomir

Zitat

Original von uNiQuE

Zitat

Original von DIC_Thaomir
tierschutz hat keinen verfassungsrang, also nix konflikt.
manche wollen aus artikel 20a gg etwas ableiten, ist aber quark.


20a steht in der Verfassung. Ergo hat der Tierschutz verfassungsrang.


aua.

in 20 a steht aber nix von tierschutz.
glaubst du ich kenne das gg nicht oder was?
du bist lustig btw.


Gut, dann zitiere ich mal den 20a:

"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natrülichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und Rechtssprechung."

Wir haben die Worte "Schutz" und "Tiere" macht nach Deutscher Grammatik ein Synonym mit "Tierschutz".

Im 20a steht also "was von Tierschutz". Also glaube ich nun, du kennst das GG nicht.

Lustig.

46

21.02.2004, 20:53

Nein, das ist nur deine Interpretation.

Zum Glück bist du kein Richter.

Deine Interpretation zeigt sogar, dass du nicht in der Lge bist diesen Artikel richtig zu verstehen..

"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natrülichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und Rechtssprechung."

Damit die kpnftigen Gernerationen was von der Erde haben, gibt es Naturschutz und einen gewissen Tierschutz.
Z.B. ist es verboten Tiere ohne Grund zu töten.

Es wäre z.B. verboten einfach willkürlich alle Kühe in GER zu töten, weil danach würds uns recht dreckig gehen ^^

Aber Unique, du bastelst dir eh immer alles so zusammen dass es für dich passt, seh ich hier immer wieder.

47

21.02.2004, 21:09

Zitat

Original von SiA_MaxPower
Nein, das ist nur deine Interpretation.


Das ist keine Interpretation, sondern der EXAKTE WORTLAUT des Artikels.

Erst denken, dann schreiben.

edit: Zudem du dir auch noch selbst widersprichst: "und einen gewissen Tierschutz"

Also es gibt doch Tierschutz?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uNiQuE« (21.02.2004, 21:11)


48

21.02.2004, 21:41

Wenn man liest was du so schreibst, könnte man echt an deiner Intelligenz zweifeln.

Aber ich glaube an das gute und denke du hast nur einen geistigen Aussetzer.


Schau mal in den Artikel, und markiere das Wort Tierschutz.
Sollte dir relativ schwer fallen.

49

21.02.2004, 22:05

...LOL Max kaut das von Uni wieder und meint ihm damit zu widersprechen, Jungs Ihr macht mich noch fertig :D :D

50

21.02.2004, 22:12

logisch dass du deinen senf auch wieder dazu gibst,

Wieder mal einder deiner Einzeiler, der einfach kein Inhalt hat.

:rolleyes:

51

21.02.2004, 22:26

Zitat

Original von SiA_MaxPower
Schau mal in den Artikel, und markiere das Wort Tierschutz.


Bitte, für die langsamen noch einmal:

"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natrülichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und Rechtssprechung."

"Tiere" plus "schützen" macht "Tierschutz".

Ich zweifle jetzt an deiner Intelligenz.

52

21.02.2004, 22:38

Zitat

Original von SiA_MaxPower
logisch dass du deinen senf auch wieder dazu gibst,

Wieder mal einder deiner Einzeiler, der einfach kein Inhalt hat.

:rolleyes:
...ist zwar ein Einzeiler aber viel aussagekräftiger als Deine Vielzeiler :D :D

53

21.02.2004, 22:52

sorry, hab keine lust mehr.

bastel dir immer alles so hin wie du es brauchst und gut ist.

54

21.02.2004, 22:56

Zitat

Original von SiA_MaxPower
bastel dir immer alles so hin wie du es brauchst und gut ist.


Du bist ein Scherzkeks. Ich bastel mir hier überhaupt nichts, sondern es ist der exakte Wortlaut des Gesetzes.

Wenn ich sage "in der Bibel steht du sollst nicht töten" erzählst du dann auch "der uni, der bastelt sich das so hin als würde in der Bibel stehen, dass man nicht töten darf"

Das ist doch wirklich einfach lächerlich.

55

21.02.2004, 22:56

..ich bastel garnicht Uni hat Dich wuschig gepostet :D :D

Gib mir Fünf Uni.... :D :D :D :D

56

21.02.2004, 22:58

Zitat

Original von _Wanderer_Dude
Gib mir Fünf Uni....


Der meint mich.

*klatsch*

57

21.02.2004, 23:00

Der Staat schützt die Tier im Hinblick auf die künftige Generation.
Ein paar Tiere aus religiösen Gründen zu töten gefährdet aber nicht unsere künftigen Generationen oder ?

Nach unserer Tierschutz-Auffassung wär sowas verboten, aber das was im GG steht meint was anderes.

DU kannst nicht einen Artikel auszugsweise kopieren und ihn die zusammenhangslos so hinlegen wie du ihn brauchst.

@Dude : hauptsache überall mitgemischt und alle 5 Minuten deine Meinung geändert gell ?

58

21.02.2004, 23:04

Zitat

Original von SiA_MaxPower
Der Staat schützt die Tier im Hinblick auf die künftige Generation.
Ein paar Tiere aus religiösen Gründen zu töten gefährdet aber nicht unsere künftigen Generationen oder ?

Nach unserer Tierschutz-Auffassung wär sowas verboten, aber das was im GG steht meint was anderes.

DU kannst nicht einen Artikel auszugsweise kopieren und ihn die zusammenhangslos so hinlegen wie du ihn brauchst.

@Dude : hauptsache überall mitgemischt und alle 5 Minuten deine Meinung geändert gell ?


Ich muss dich enttäuschen - in dem Artikel steht sonst nichts drin. Ich habe ihn komplett zitiert.

Deine Auffassung ist ebenfalls falsch. Mit dem 20a wurde das Schächten in Deutschland verboten. Erst kürzlich wurde eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die aber mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.

Vielleicht wäre es an der Zeit für manche Menschen, sich einmal mit den Grundfesten dieses Staates zu befassen.

59

21.02.2004, 23:07

Zitat

@Dude : hauptsache überall mitgemischt und alle 5 Minuten deine Meinung geändert gell ?
....also Du leidest unter Verfolgungswahn, wenn Uni sagt es gibt Tierschutz im GG und DU trötest danach eigentlich ins gleiche Horn, in vollster Überzeugung ihn damit zu widerlegen, dann entbehrt es nicht einer gewissen Komik :D :D :D

Uni *klatsch* :D :D

SenF_Rey_Erizo

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60

23.02.2004, 16:56

unique und dude, ihr solltet einfach noch einmal den artikel 146 lesen und versuchen ihn zu verstehen... das deutsche volk hat keine neue verfassung deshalb ist und bleibt das GG die verfassung. in art. 146 steht nirgends dass man eine neue verfassung machen MUSS.

und zu dem tierschutz: lol, im gg ist auch sozialstaatlichkeit festgeschrieben, aber erklärt is sie nirgends... so viel zu dem thema!