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20.08.2008, 10:48

Immobilienfrage Instandhaltung?

gibt es eine Pauschale, die man ansetzen kann für durchschnittliche Instandhaltungskosten eines neuen Gebäudes? Meinetwegen 1 € pro m/2 pro Monat oder 10% von den Anschaffungskosten des Gebäudes?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe.

Crany

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20.08.2008, 10:51

würd mal behaupten, dafür is die AfA ;)

3

20.08.2008, 10:56

nein ich meine nicht die AfA! Es geht um eine Wirtschaftlichkeitsrechnung. Man hat ja dann Einnahmen (in Form von Miete) und Ausgaben (Finanzierungskosten von gegebenenfalls aufgenommenen Darlehen für die Investition, Instandhaltung des Gebäudes!). AfA ist ja eine reine Innenfinanzierung und nicht zahlungswirksam...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TKCB_Cranberry_« (20.08.2008, 10:57)


4

20.08.2008, 10:58

.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hiigara« (02.12.2009, 20:51)


5

20.08.2008, 11:01

s.o. also für die Entscheidungshilfe in Form einer Investitionsrechnung...

6

20.08.2008, 11:03

Achso, ich dachte du willst jetzt steuerlich oder so irgendwelche Instandhaltungen absetzen, ohne dass du welche hast.

Du willst jetzt quasi wissen, wieviel die Instandhaltung bei nem Haus pro Jahr durchschnittlich kostet, also mit welchen Kosten man rechnen kann.

7

20.08.2008, 11:04

.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hiigara« (02.12.2009, 20:52)


8

20.08.2008, 11:13

instandhaltungskosten =/= abschreibungen is mir schon klar, nach dem etwas dürftigen Anfangspost, war ich allerdings der Meinung, dass er sowas meinen könnte :D bzw, das dem gesuchten am ehesten entspricht

9

20.08.2008, 11:20

www.wohnungsverwalter.de

Zitat

Instandhaltungsrückstellung (Instandhaltungsrücklage)

[english: contingency/ provision for renewals; reserve for renewals and replacements; structural reserves]

Damit die Wohnungseigentümergemeinschaft bei notwendig werdenden Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen auch über die notwendigen liquiden Finanzierungsmittel verfügen kann, gehört die Bildung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung zu den Maßnahmen, über die die Wohnungseigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung beschließen kann (§ 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG). Kommt eine mehrheitliche Entscheidung nicht zustande, aus welchen Gründen auch immer, kann jeder Wohnungseigentümer im Rahmen seines individuellen Anspruchs auf ordnungsmäßige Verwaltung die Bildung einer solchen Rückstellung verlangen und diesen Anspruch auch gerichtlich durchsetzen.

Was als "angemessen" anzusehen ist, wird durch das Gesetz nicht geregelt. Als Orientierungsmaßstab können jedoch für die Praxis die Instandhaltungspauschalen der II. Berechnungsverordnung dienen, die je nach Dauer seit Bezugsfertigkeit zwischen 7,10 Euro und 11,50 Euro pro Quadratmeter und Jahr liegen. Bei der Festlegung der Höhe der Beiträge zur Instandhaltungsrückstellung ist jedoch darauf zu achten, dass sich die anteilige Beitragsleistung der einzelnen Wohnungseigentümer zur Instandhaltungsrückstellung nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile richtet, wenn nicht eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Mit der Zuerkennung der Rechtsfähigkeit fällt die Instandhaltungsrückstellung in das Verwaltungsvermögen und unterliegt damit dem Pfändungsanspruch von Gläubigern der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Steuerliche Behandlung der Beiträge zur Instandhaltungsrücklage

Auch bei Vermietungseinkünften gilt grundsätzlich das Abflussprinzip, d.h. dass Ausgaben mit der Zahlung steuerwirksam werden. Das gilt grundsätzlich auch für Erhaltungsaufwendungen (z.B. Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen an bestehenden Objekten). Zu diesen Grundsätzen bestehen jedoch zahlreiche wichtige Ausnahmen.

So hat der Bundesfinanzhof jetzt bestätigt, dass Beiträge zu Instandhaltungsrücklagen, die nach dem Wohnungseigentumsgesetz an den Verwalter gezahlt werden, erst bei der ( weiteren) Verausgabung für tatsächliche Erhaltungsmaßnahmen als Werbungskosten abziehbar sind (Beschluss vom 21.10. 2005, AZ IX B 144/05).

Hinweis:

Wird die Instandhaltungsrücklage für Herstellungskosten verwendet, so sind die Ausgaben nur über die Abschreibung steuerlich abziehbar.


Vielleicht hilft dir das etwas in Richtung Berechnung der Instandhaltungskosten. Ansonsten ist das abhängig vom Alter des Gebäudes, der Bausubstanz, etc. etc. etc.; mit Pauschalen wird's da schwer.

10

20.08.2008, 11:21

der erste Link@google zu "haus instandhaltungskosten" Immoscout
sieht auf den ersten Blick recht interessant aus.
Gibt auch nen Kostenrechner und ne Formel um die Instandhaltung für die ersten 35 Jahre zu berechnen... die ersten paar Jahre hast ja z.B. nix bis wenig. Denke mit dem Teil da kannst was anfangen... es kommt natürlich auch immer drauf an, wie modern du das Haus halten willst.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »FodA_Landwirt« (20.08.2008, 11:21)


CoK_a_cola

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11

20.08.2008, 11:37

petersche formel als anhaltspunkt

Baukosten x 1,5 x 65 bis 70
----------------------------------------- ergibt Betrag pro qm und Jahr
80 x Wohnfläche x 100

12

20.08.2008, 11:41

vielen Dank @ Landwirt+Tot+cola. Hilft mir schon sehr weiter!

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_EA_Rod

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21.08.2008, 07:53

hm. habe jahre lang wohnungen verkauft. Es gibt eine gesetzliche Regelung, welche die Hausverwaltung wissen müsste. Gesetzlich muss jeder Eigentümer min 0,26 Cent aufm qm zurücklegen. Das wird aber individuell berechnet je nach Wohnungsbeschaffenheit bzw. Wohnanlage.

Sinn und Zweck sind ja Rücklagen zu bilden für künftliche Baumaßnahmen. Es muss ein Wirtschaftsplan geben, wo man nachlesen kann, ok wie hoch war die letztes Jahr und wie hoch ist die Prognose für dieses Jahr. Ganz hilfreich sind da auch Eigentümerprotokolle für angefallene Baumaßen letzten Jahres und was für nächstes Jahr beschlossen wurde :P

Es muss eine Hausverwaltung geben die dir des aber genau sagen kann. Die hat den Hut auf ;)

mfg rod

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_EA_Rod« (21.08.2008, 07:54)


CoK_a_cola

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21.08.2008, 08:20

@rod, hier steht nirgendswo was von eigentumswohnung oder? ;) das gesetz mit den 0,26 cent je qm zeig mir mal bitte!