Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »[pG]fire_de« (05.05.2005, 22:10)
...ne weil man mir als vertrauensmann damals gesagt hat, dass ein p-schein nicht nötig wäre, ist zwar über 10 jahre her aber habe ich wieder einen grund zu nerven...
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Original von _Wanderer_Dude
...ich rufe mal morgen meinen ehemaligen zivireferenten an....![]()
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Original von MisterBlue
mit einem normalen führerschein darfst du fahrzeuge bis zu 8 personen plus fahrer pilotieren. danach benötigst du einen d1 schein.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »[pG]fire_de« (06.05.2005, 00:05)
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Es gibt aber immer Ausnahmen. Zum Beispiel dürfte ich kein Taxi fahren, auch wenn nur ein Fahrgast mitfährt. Und daher versuche ich eben zu klären ob Schulkinder fahren (unter 8 ) auch eine Ausnahme ist
es von der behörde genehmigt wurde, in dem moment kannste das dann laum nachprüfen...
Zitat
Die Entscheidung über die verkehrsrechtliche Zuordnung einer Beförderung trifft die nach Landesrecht zuständige Genehmigungsbehörde.
..seit wann kann/darf das ein zivi machen...
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- Offene Sozialarbeit
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- Umgang mit behinderten Menschen aller Altersgruppen
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Telefonische Auftragsannahme/Vermittlung