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1

05.05.2005, 22:09

Personenbeförderungsschein bei Schulkindern?

Hallo,

Ich wollte mal fragen, ob jemand weiß, ob ich einen Personenbeförderungsschein benötige, wenn ich ca. 6-8 Schulkinder (behindert) in einem Klein-Bus (VW T5) zur Schule fahre.

Antwort mit Quellenangabe bitte. Ich finde bei google leider nichts :(

bye, fire

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »[pG]fire_de« (05.05.2005, 22:10)


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05.05.2005, 22:14

[pG] macht einen Ausflug?

5

05.05.2005, 23:24

schau doch mal hier

6

05.05.2005, 23:27

...eigentlich biste bei sowas versichert, frage mich jetzt nur nicht wo das steht, ne andere frage ist traust Du Dir das auch zu...?

7

05.05.2005, 23:28

Ich habe schonmal Kinder zur Schule gefahren und es hat auch ohne Probleme geklappt, jedoch möchte ich wissen, ob es rechtlich erlaubt ist.

8

05.05.2005, 23:35

...also bei uns haben zivis diese fahrten im hause übernommen und waren halt versichert, worauf Du achten solltest ob alle nötigen sicherheitsvorkehrungen in ordnung sind, sollte was nicht stimmen würde ich an Deiner stelle auch nicht fahren, was sollen die machen Dich an die wand stellen...?

...einen beförderungsschein hatte keiner unserer zivis....

10

05.05.2005, 23:40

http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_48.php

Naja, im Grunde genommen ist man ja bei fast allem versichert im Zivildienst. Sollte ich von der Polizeit angehalten werden, geht es jedoch um meine private Fahrerlaubnis. Außerdem habe ich nicht wirklich Lust morgen zu fahren.

11

05.05.2005, 23:41

2. Gefahren beim Auto-Fahren im Zivildienst
Fahrertätigkeiten gehören zu den beliebten Tätigkeiten im Zivildienst. Aber sie bergen erhebliche Gefahren. Dazu gehören die geringe Fahrpraxis und die Unerfahrenheit vieler junger Zivildienstleistender ebenso wie der Umstand, daß Dienststellen manchmal das Fahren in Fahrzeugen anordnen, die nicht verkehrssicher sind.

Fährt ein Zivildienstleistender mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug und wird in einen Unfall verwickelt, so trägt er als Fahrzeugführer die Folgen. Als Fahrer ist er für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs zuständig. Deshalb richtet sich ein mögliches Strafverfahren gegen ihn, und er kann sogar haftpflichtig gemacht werden, wenn er grob fahrlässig oder schuldhaft gehandelt hat. Das Bundesamt, das für seinen Schaden aufkommen muß, kann ihn in Regreß nehmen.

Wenn ein Zivildienstleistender feststellt, daß sein" Auto nicht verkehrssicher ist, darf er sich weigern, damit zu fahren (§ 30 Absatz 3 Zivildienstgesetz, weil er sonst gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen würde). Wenn der/die Dienstvorgesetzte trotzdem verlangt, daß mit dem Auto gefahren wird, sollte der Zivildienstleistende einen schriftlichen Befehl verlangen und notfalls zur nächsten Polizeidienststelle fahren und das Auto überprüfen lassen. Außerdem sollte er den Vorfall dem Bundesamt für den Zivildienst melden, damit von dort eine Überprüfung der Zivildienststelle erfolgen kann. Für Personentransporte ist in den meisten Fällen ein P-Schein" vorgeschrieben. Auch hier gilt: Wer diese Vorschrift nicht beachtet, macht sich unter Umständen strafbar und kann in erhebliche Schwierigkeiten kommen. Auskunft über die Voraussetzungen des dienstlichen Kraftfahrens" erteilt das Bundesamt für den Zivildienst, Tel.: 0221/3673-438 (Herr Fröbe).

Mehr zu KFZ im Zivildienst
http://www.zentralstelle-kdv.de/aktuell4.htm#E02
Quelle


...naja und verkehrsverstösse sind natürlich nicht abgedeckt... ;)

12

05.05.2005, 23:43

Zitat

Für Personentransporte ist in den meisten Fällen ein P-Schein"
...hoppla... :D

13

05.05.2005, 23:44

Kraftfahren im Zivildienst - Neues Merkblatt
Das Pfarramt für Zivildienst der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Riedstraße 2, 64295 Darmstadt, Tel.: 06151/367002) hat ein umfangreiches, gut gegliedertes und gut lesbares Merkblatt zum Kraftfahren im Zivildienst" herausgegeben. Die Kapitel sind überschrieben: Grundsätzliches, Anweisungen zum Verhalten im Straßenverkehr, Kraftfahren mit einem Dienstfahrzeug, Benutzung von privateigenem PKW des ZDL, Personenbeförderung, Dienstreisen, Tägliche Fahrt zum und vom Dienst.

http://www.zentralstelle-kdv.de/aktuell5.htm#E08

14

05.05.2005, 23:44

Ich danke dir für deine Mühen. Soweit ich das bisher erkennen kann, würde ich diesen Schein benötigen (laut §48 FEV)

15

05.05.2005, 23:46

...ich rufe mal morgen meinen ehemaligen zivireferenten an.... :D :D :D

16

05.05.2005, 23:47

Im Grunde genommen, kenne ich mich mit den meisten Regeln bezüglich Privat-PKW etc. aus. Es geht mir im Moment nur darum, ob ich diesen Personenbeförderungsschein benötige oder nicht.

Soll doch einer dieser hauptamtlichen Tusen fahren und nicht ich X(

17

05.05.2005, 23:47

Leider *muss* ich morgen früh um 7 Uhr schon fahren ;)

18

05.05.2005, 23:47

...haben die den schein...? :D

19

05.05.2005, 23:48

fire würde lieber die Computer für die Alten verwalten :P

20

05.05.2005, 23:48

Zitat

Original von _Wanderer_Dude
...haben die den schein...? :D


Die fahren alle nebenbei ehrenamtlich (no comment) im Rettungsdienst mit.

21

05.05.2005, 23:50

Zitat

Original von _Wanderer_Dude
...ich rufe mal morgen meinen ehemaligen zivireferenten an.... :D :D :D
...ne weil man mir als vertrauensmann damals gesagt hat, dass ein p-schein nicht nötig wäre, ist zwar über 10 jahre her aber habe ich wieder einen grund zu nerven...

...vielleicht gibt es die möglichkeit dass die dienstelle Dir den schein finanziert, kann man immer im studium gebrauchen und wenns studium schief geht auch danach...

22

05.05.2005, 23:53

Ich bin seit dem 1.12. in der "Service-Zentrale" vom Roten Kreuz. Normalerweise muss ich nur Telefondienst und fahre zu Hausnotrufteilnehmern. Unsere Service-Zentrale leitet jedoch auch 4 Schulbusse und fällt dort ein Fahrer (keine Zivis, irgendwelche alten Leute) aus werden die Zivis aus der Zentrale als Ersatz genommen. Ich habe dies bisher drei mal gemacht, da mir die Dienststelle jedoch zur Zeit auf den Sack geht, wäre es mir am liebsten wenn ich den morgen früh sagen könnte, dass ich nicht fahren darf :D

23

05.05.2005, 23:55

...da ist ja noch ne ganz andere sache, besorge mal Dir den aufgabenkatalog für Deine stelle, darin steht was Deine eigentlich aufgaben sind...

24

05.05.2005, 23:58

Haha, mein eigentliche Aufgabe ist Hausnotruf, aber das ist nicht mal ein Drittel meiner Tätigkeiten.
Ich glaube aber das sie mir auch andere Aufgaben zuteilen können, vorallem wenn dies unvorhergesehen ist.

25

06.05.2005, 00:00

mit einem normalen führerschein darfst du fahrzeuge bis zu 8 personen plus fahrer pilotieren. danach benötigst du einen d1 schein.

26

06.05.2005, 00:01

...eigentlich nicht, die aufgaben die in diesem katalog stehen sind beim bundesamt für den zivildienst so gemeldet und nur diese tätigkeiten musst Du ausführen, habe es damals selbst mit meinem technischen vorgesetzten durchgekaut...

27

06.05.2005, 00:05

Zitat

Original von MisterBlue
mit einem normalen führerschein darfst du fahrzeuge bis zu 8 personen plus fahrer pilotieren. danach benötigst du einen d1 schein.


Es gibt aber immer Ausnahmen. Zum Beispiel dürfte ich kein Taxi fahren, auch wenn nur ein Fahrgast mitfährt. Und daher versuche ich eben zu klären ob Schulkinder fahren (unter 8 ) auch eine Ausnahme ist ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »[pG]fire_de« (06.05.2005, 00:05)


28

06.05.2005, 00:08

Zitat

Dem Dienstleistenden sollen folgende Aufgaben übertragen werden:

Hausnotrufzentrale, Einsatzzentrale des Kreisverbandes mit allen Zusammenhängenden Aufgaben

- Offene Sozialarbeit
- Umgang mit behinderten Menschen aller Altersgruppen
- Telefonische Auftragsannahme/Vermittlung

29

06.05.2005, 00:13

Zitat

Es gibt aber immer Ausnahmen. Zum Beispiel dürfte ich kein Taxi fahren, auch wenn nur ein Fahrgast mitfährt. Und daher versuche ich eben zu klären ob Schulkinder fahren (unter 8 ) auch eine Ausnahme ist

....das problem kann sein, wenn Du über den 48er gehst kann man Dir grinsend sagen, dass

Zitat

Die Entscheidung über die verkehrsrechtliche Zuordnung einer Beförderung trifft die nach Landesrecht zuständige Genehmigungsbehörde.
es von der behörde genehmigt wurde, in dem moment kannste das dann laum nachprüfen... ?(
http://www.zivildienst.org/d/d2.htm

Zitat

- Offene Sozialarbeit
..seit wann kann/darf das ein zivi machen...

Zitat

- Umgang mit behinderten Menschen aller Altersgruppen

...umgang ist kein transport...

Zitat

Telefonische Auftragsannahme/Vermittlung

...0190111111...

30

06.05.2005, 00:15

Zitat

Original von _Wanderer_Dude

Zitat

Telefonische Auftragsannahme/Vermittlung

...0190111111...


Es gibt ca. 10 verschiedene Nummern, die alle auf uns gestellt sind und die immer unterschiedlich bearbeitet werden müssen ^^