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Original von La_Nague
ausgeliefert wegen was?
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Original von fast_tam
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Original von La_Nague
ausgeliefert wegen was?
http://www.newser.com/story/107088/assan…e-expected.html
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30 years ago, the CIA would simply have had him snuffed out in situ and made to look like an accident
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AtroX_Worf« (09.12.2010, 19:58)
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Sie hob hervor, dass nach schwedischem Recht Nötigung oder Vergewaltigung in einem minder schweren Fall vorliegen kann, wenn sich eine Frau nach dem Sex unwohl fühlt oder sich ausgenutzt vorkommt.
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Original von CF_Ragnarok
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Sie hob hervor, dass nach schwedischem Recht Nötigung oder Vergewaltigung in einem minder schweren Fall vorliegen kann, wenn sich eine Frau nach dem Sex unwohl fühlt oder sich ausgenutzt vorkommt.
hahahahha ***editiert SIM_Hexe_S***elendigen...
demnach dürfte wohl jeder schwede ein vergewaltiger sein - pfui, was für ein perverses volk!
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Erste Verhaftung wegen Attacken von Wikileaks-Unterstützern
Wegen der Attacken auf Websites von Mastercard und Visa ist mittlerweile ein 16-jähriger Niederländer festgenommen worden. Die Zeitung De Volkskrant berichtete unter Berufung auf Polizeiquellen, der Teenager habe bereits gestanden. Bei ihm seien mehrere Computer und USB-Sticks beschlagnahmt worden. Die USA wollen die Umstände der Attacken näher untersuchen, sagte US-Justizminister Eric Holder nach einem Treffen mit EU-Offiziellen aus den Bereichen Sicherheit und Justiz. "Wir wissen von diesen Vorfällen. Wir schauen sie uns an."
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Original von Smoerrebroed
Warum sollte er nicht verhaftet werden? Wusste gar nicht, dass es legal ist, die Webseite eines Kreditunternehmens "abzuschiessen". Hat sicherlich Schäden in nicht unbeträchtlicher Höhe verursacht.
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aber wer hat angefangen?
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Original von Smoerrebroed
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aber wer hat angefangen?
Womit haben denn die Kreditinstitute angefangen? Wenn die Kontosperrungen rechtswidrig waren, so steht der Rechtsweg offen (was Datacell jetzt ja auch macht). Anderweitige Aktionen sind schlicht und einfach kriminell. Möchte dich mal sehen, wenn du keine wichtige Transaktion durchführen kannst, weil pubertierende Kiddies die Bank lahmlegen. Was wäre denn die nächste Stufe dieser Selbstjustiz: Öffentliches Vierteilen des CEO?
Schaltest du aus Solidarität jetzt alle Firewalls und V-Scanner ab, damit dein PC möglichst schnell ein Bot wird, um dich an dieser Attacke zu beteiligen?
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Zecher_Websonic« (10.12.2010, 14:19)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »]I[Michi« (10.12.2010, 14:24)
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Original von ]I[Michi
Er ist schlicht und einfach kriminell eine Webseite anzugreifen und damit finanziellen Schaden für ein Unternehmen und dessen Kunden zu verursachen.
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Wenn eine Gruppe von Leuten in eine Bank geht, die Scheiben einschlägt, die Einrichtung zertrümmert, die Autos auf dem Parkplatz anzündet und alles was ihm in den Weg kommt kurz und klein schlägt sind sich alle einig, dass es eine kriminelle Aktion war. Aber wenn jemand noch größeren Schaden anrichtet indem er das Internetportal zerschiesst erntet er Symphatie?
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Original von ]I[Michi
@Websonic
Die Raf wollte auch Zeichen setzen, Al Quaida möchte das auch - das Ziel rechtfertigt nicht die Mittel!
Wenn jemand Kopien von Wikileaks ins Netz stellt schadet er dabei niemandem unmittelbar, aber wenn jemand anfängt andere Seiten anzugreifen schon. Zeichen setzen mit kriminellen Machenschaften? Nein danke...
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Original von Zecher_Websonic
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Original von ]I[Michi
@Websonic
Die Raf wollte auch Zeichen setzen, Al Quaida möchte das auch - das Ziel rechtfertigt nicht die Mittel!
Wenn jemand Kopien von Wikileaks ins Netz stellt schadet er dabei niemandem unmittelbar, aber wenn jemand anfängt andere Seiten anzugreifen schon. Zeichen setzen mit kriminellen Machenschaften? Nein danke...
Wikileaks die Konten zu sperren schaden Wikileaks aber nicht? Wer hat also angefangen?
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Original von ]I[Michi
Er ist schlicht und einfach kriminell eine Webseite anzugreifen und damit finanziellen Schaden für ein Unternehmen und dessen Kunden zu verursachen. Hier ist eine starke Reaktion der Staaten gefragt, ich hoffe es gibt einige empfindliche Gefängnisstrafen, damit diese Kiddys merken Eigentum zu schätzen. Die meisten dieser "Hacker" sind zwar manipulierte Mitläufer die wirklich etwas gutes tun wollen aber ihr Handeln nicht verstehen weil sie verblendet wurden.
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Wenn eine Gruppe von Leuten in eine Bank geht, die Scheiben einschlägt, die Einrichtung zertrümmert, die Autos auf dem Parkplatz anzündet und alles was ihm in den Weg kommt kurz und klein schlägt sind sich alle einig, dass es eine kriminelle Aktion war. Auch wenn jemand dazu aufruft solches zu tun macht er sich strafbar. Aber wenn jemand noch größeren Schaden anrichtet indem er das Internetportal zerschiesst erntet er Symphatie?
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Das Internet ist kein rechtsfreier Raum in dem man machen kann was man will, hier werden Existenzen zerstört, weil einige Mitläufer den Wikileaks-Typen zum Volkshelden hochstilisieren. Investigativjournalismus ist wichtig für eine Demokratie, aber Listen mit erfolgsversprecheneden Zielen für Terroranschläge zu veröffentlichen ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
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Jetzt sind alle Fanboys von Wikileaks, aber was würdet ihr denken, wenn bei einem Anschlag auf eines der von der Webseite empfohlenen Zielen ein Familienangehöriger ums leben käme? Die Seite ist eine linksextreme Propandamaschine, wer kann kontrollieren, ob alles was veröffentlicht wird auch stimmt?
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@Websonic
Die Raf wollte auch Zeichen setzen, Al Quaida möchte das auch - das Ziel rechtfertigt nicht die Mittel!
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Das in Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes gewährte Recht zum Widerstand ist Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und gilt als grundrechtsgleiches Recht.[1] Dieses Recht – 1968 im Zuge der Notstands-Gesetzgebung eingefügt – lautet in seinem Verfassungstext:
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Voraussetzung ist, dass ein staatliches Organ oder auch ein Privater es unternimmt, die in den Absätzen 1 bis 3 des Art. 20 GG verankerte verfassungsrechtliche Ordnung zu beseitigen, soweit diese Ordnung gem. Art. 79 Abs. 3 GG unabänderlich ist.