Vorweg bezüglich Rau. Also, wenn man eher unterliegt in einer Wahl dann darf man sein öffentliches Amt bis zur Wahl behalten, wenn man Favorit ist, dann sollte man sein öffentliches Amt vorher niederlegen? OK, der Meinung kann man sein, ich teile sie nicht.
Zu den Beispielen, ja folgende Personen hatten zum Zeitpunkt der Wahl folgende Ämter:
Walter Scheel
geschäftsführender Bundeskanzler, Aussenminister
Heinrich Lübke
Landwirtschaftsminister
Gustav Heinemann
Justizminister
trat gegen Gerhard Schröder Vereidigungsminister an
Karl Carstens
Bundestagspräsident
VERSUS Annemarie Renger
Bundestagsvize
Kann sein das ich noch dern einen oder anderen Kandiaten vergessen habe der auch ein öffentliches Amt zum Wahlzeitpunkt inne hatte, bei den oben genannten bin ich mir recht sicher was die Daten angehen (auch wenn es auf Wiki basiert).