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hl_marsallo

Fortgeschrittener

  • »hl_marsallo« ist der Autor dieses Themas

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1

26.05.2003, 08:53

Einkommenssteuererklärung - Hilfe

Au Mann - bin grade dran - ich weiss, ich weiss - auf den letzten Drücker natürlich ;)
Nun zu meiner Frage.
Wenn ich als Selbständiger mit meinem priv. Auto pro Monat einmal zu einer Firma fahre, um deren Rechner zu überprüfen, setze ich ja 0,30C Fahrtkostenpauschale an.
Gilt diese für den Hin- und Rückweg?
Anders als beim Arbeitnehmer, der den weg zur Arbeit nur einfach berechnen darf?
Vielen Dank für Antworten - sitz grad auf der Leitung - und googeln bringt nur Schrott zu Tage.

2

26.05.2003, 10:48

es macht nur sinn, wenn es für hin-und rückweg berechnet wird. aber ich weiß es nicht wirklich. machst du deine einkommenssteuererklärung ehrlich?
R.E.S.P.E.K.T :D

3

26.05.2003, 12:27

Mist ich wußte ich hab was vergessen 8o :stupid:

NLG_playr

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4

26.05.2003, 13:11

ja, gilt für hin- und rückweg. ich nehme an, dein kfz ist nicht im betriebsvermögen, also rechnest du 30ct pro gefahrenen km als werbungskosten.

hl_marsallo

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5

26.05.2003, 15:05

thx player :respekt:

Du kennst Dich nicht zufällig auch noch mit der "gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommenssteuer" aus? :)
Also der Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen bei einer GbR. ;)
Wenn "ja" rettest mich noch vorm Selbstmord :D

6

26.05.2003, 20:08

@marsallo

Ich weiß nicht wo du ein Prob mit der gesondert einheitlichen hast ?

Du schreibst da nur rein wer an der GbR beteiligt ist und zu wie viel % !?

Die GbR selber zahlt ja nicht die Steuer sondern die ganzen Beteiligten in ihrer Steuererklärung.

Du brauchst doch nur eine Einnahmen Ausgaben Rechnung machen (auf Basis der Buchhaltung, Schätzungen usw.) und das Ergebnis dann in die Anlage GSE schreiben und das wird dann nach den %% der Beteiligten aufgeteilt ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_MIB_Eisbaer« (26.05.2003, 20:08)


hl_marsallo

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7

26.05.2003, 22:22

@eisi - so hatte ich mir das auch gedacht - habe hier aber ne anlage fb(is logisch) und FE1 + FE2.
da scheitere ich grade. nehme an, da trag ich in der ersten spalte ein , was die gbr gewinn, verlust und unterm strich gebaracht hat, und verteile es auf die spalten rechts auf die mitglieder.
ich weiss nur net welche zahl in welche zeile kommt ?(
wäre für nen tip äusserst dankbar. :bounce:

8

26.05.2003, 22:58

hm.. ich versteh nich wieso du da Probleme hast wenn du eigentlich weißt was du machen musst ^^

Bei der FE1 gibst du oben die Einkunftsart an. Ich nehme an bei euch ist das ein gewerbebetrieb.

In Zeile 3 laufende Gewinne schreibst du unter "Summe der Besteuerungsgrundlage" das Ergebnis aus der Einnahmen Ausgaben Rechnung rein.

In den Spalten schreibst du dann eben wer Beteiligt ist und in Zeile 3 eben xx % vom Gewinn, je nach % Beteiligung.

Zeile 11 ist zB wichtig wenn einer von euch Geld geliehen hat bzw kosten hat um seine EInlage zu finanzieren. Die wird dann dort wieder abgezogen.

DIe Spalte ganz links ist sozusagen immer der Gesamtwert aller Beteiligter.

Bei der FE2 ist es eigentlich ähnlich aber da gehts eben um Veräußerungsgewinne.

hm.. ich kann dir auch nicht genau sagen welche Zahl wohin kommt wenn ich nicht weiß was ihr alles gemacht habt ^^

Habt ihr einen gesellschaftervertrag oder habt ihr die gesetzliche Regelung nach Köpfen ?

hl_marsallo

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9

27.05.2003, 08:04

thhhhhx eisi :respekt: :respekt:

ne so ganz wusste ich es nicht! mir war nicht klar, dass nur derGewinn/Verlust eingetragen wird.

Ich dachte eigentlich, da müssten einnahmen, ausgaben auch drauf.

nochmals danke
"bin ich etwa schon fertig? is doch gar net so schwer. :P "