Nicht mit allen Mitteln, aber wie ich oben ausgeführt hatte, sollte er die grundlegenden Rechte bei den Schöpfern belassen, damit diese über die Verwertung entscheiden können. Dabei müssen sie natürlich auch mit einbeziehen, dass sich technisch und in der Rechtsdurchsetzung bestimmte Grenzen ergeben, klar. Mir wiederstrebt es aber pauschal jegliches geistige Eigentum zu vergemeinschaften und dann die Bezahlung an Reputationsaufbau und zukünftige Projekte zu koppeln. Dies mag bei bestimmten Dingen funktionieren, aber nicht bei allen. Und imho kommt dem Gesetzgeber nicht zu den Schöpfern diese Entscheidung abzunehmen. In der aktuellen Ausgestaltung können sie ja noch wählen, in der anderen Ausgestaltung nicht mehr!
Klar, kann derjenige das bestimmen. Er hat z.B. die Möglichkeit, sein Werk nicht zu veröffentlichen. Dazu wird er nicht gezwungen. Sobald es jedoch veröffentlich ist, kannst du de-fakto eine (dezentrale) Verbreitung nicht mehr verhindern.Ich sehe es aus Sicht der klassischen Rechteinhaber. Wenn jemand etwas erschafft, gehört es ihm und er kann bestimmen, wie es verwertet werden soll. Dabei kann es auch gewisse Einschränkungen geben, aber imho sicher nicht, dass man ihn zwingt sein erschaffenes Produkt kostenlos zu vertreiben und rückwirkend auf Spenden zu hoffen. Da ist mir erstmal auch die technische Machbarkeit egal, es ist grundlegender. Die Durchsetzung dieser Gesetze scheint ja langsam auch möglich zu sein, vgl. verschwindende Such/Tausch/Download-Portale.
Mal eine provokante Frage:
Es ist offensichtlich laut Urheberrecht strafbar, wenn ich einer anderen Person eine Kopie eines (E)Books anfertige. Richtig?
Ist es auch strafbar, wenn ich der Person das (E)book vorlese?
Ist es auch strafbar, wenn ich der Person den Inhalt in groben Zuegen erkläre?
Wenn die Antwort nicht immer "ja" lautet, die Frage: Wo ist der fundamentale Unterschied?
Also zumindest bei Punkt 2 ist das anfechtbar. Ich kann schliesslich sehr langsam lesen. Nach jedem Satz eine halbe Minute Pause machen...Dass in Fällen 2 und 3 diese Person selbst das Werk nur noch als grobe Zusammenfassung weitergeben kann? Und nicht den originalen Inhalt und schöpferischen Wert und damit dessen Weiterverbreitung gestoppt wird? Es also im Gegensatz zu Fall 1 nicht zur unbegrenzt möglichen Reproduktion des Werkes durch diese Person kommen kann?
Klar, kann derjenige das bestimmen. Er hat z.B. die Möglichkeit, sein Werk nicht zu veröffentlichen. Dazu wird er nicht gezwungen. [/quote]
Sobald es jedoch veröffentlich ist, kannst du de-fakto eine (dezentrale) Verbreitung nicht mehr verhindern.
Das galt theoretisch auch frueher schon: Nur war es aufwendiger, komplette Buecher abzuschreiben oder (später) zu kopieren, als einfach Geld fuer einen Neukauf auszugeben, weshalb es unwirtschaftliche war, das zu tun.
Die Frage sollte doch zuerst gestellt werden: Es hier ein Verbot sinnvoll? Und natürlich geht es da auch um den technischen Aspekt. Genauso wie es um die Frage geht, ob es sich bei diesen Kopien um Diebstahl handelt oder nicht, und das sollte m.E. die Gesellschaft als Ganzes entscheiden. Ich sehe das zumindest nicht sehr deutlich.Es geht ja in erster Linie nicht um die Technik, sondern um die Strafbarkeit bzw. was erlaubt ist und was nicht. Natürlich sollten Gesetze auch durchsetzbar sein, aber langsam nähern wir uns den Möglichkeiten bzw. genau hier muss man einen Kompromiss finden. Aber der kann imho nicht in einer Extremposition bestehen, das Urheberrecht abzuschaffen und so auch die Eigentumsrechte der Schöpfer an ihren Produkten. Dies ist faktisch eine Vergemeinschaftung.
Eine grundsätzliche Position ist ja gut und schön... sie lässt sich blos nicht völlig umsetzen.Ich finde die grundsätzliche Position, dass der Schöpfer letztlich über die Art der Nutzung bestimmt, kann und sollte man nicht verzichten. Die Frage ist dann nur, wie es konkret ausgestaltet sein sollte. Eventuell muss man etwas einschränken, um es praktikable zu machen.
Wir haben Minderheitenschutz!
Was Döring in der Berliner Runde gesagt hatte fand ich auch selten dämlich.
(...)
Aber das Argument "Tyrannei der Masse" selbst ist nicht von der Hand zu weisen.
(...)
Demokratie ist halt nicht nur Mehrheitsentscheid, sondern dazu gehört auch Minderheitenschutz und ein Katalog von Grundrechten, um diese auch zu schützen. Sinnvollerweise kann in einer Demokratie eben nicht über jede Frage abgestimmt werden. Wo dies faktisch doch geschieht, kann man imho mit gutem Recht von einer "Trannei der Massen" sprechen.
Aber das Argument "Tyrannei der Masse" selbst ist nicht von der Hand zu weisen. Eine Mehrheit wird sehr schnell dafür sein den Urheberschutz auszuhebeln, weil viele davon profitieren. Dem muss man entgegentreten mit Eigentumsrecht und Nutzungsideen.
Aber das Argument "Tyrannei der Masse" selbst ist nicht von der Hand zu weisen. Eine Mehrheit wird sehr schnell dafür sein den Urheberschutz auszuhebeln, weil viele davon profitieren. Dem muss man entgegentreten mit Eigentumsrecht und Nutzungsideen.
Wo ist nun die "Tyrannei der Masse"?
Einerseits ist es dämlich zu behaupten das es sowas gibt, aber andererseits kann man schon davon sprechen, da wo es geschieht.
Also zumindest bei Punkt 2 ist das anfechtbar. Ich kann schliesslich sehr langsam lesen. Nach jedem Satz eine halbe Minute Pause machen...
[...]
Mir ist klar, dass es ein wenig konstruiert ist. Aber wenn ich etwas vorlesen kann, kann ich es auch via Skype jemandem erzählen. Oder den Text via Chat uebermitteln. Oder gleich eine Email schreiben. Oder eine Email mit Anhang versenden... die Grenzen sind da sehr fliessend.
Und Punkt 3: Es geht ja um das so genannte geistige Eigentum... wenn sich die Kernaussage tatsächlich relativ knapp zusammenfassen lässt?
wie siehts mit diktat aus?
Also zumindest bei Punkt 2 ist das anfechtbar. Ich kann schliesslich sehr langsam lesen. Nach jedem Satz eine halbe Minute Pause machen...
[...]
Mir ist klar, dass es ein wenig konstruiert ist. Aber wenn ich etwas vorlesen kann, kann ich es auch via Skype jemandem erzählen. Oder den Text via Chat uebermitteln. Oder gleich eine Email schreiben. Oder eine Email mit Anhang versenden... die Grenzen sind da sehr fliessend.
Hm. Eigentlich war mein Punkt, dass die Grenzen eben nicht fließend sind, weil es, um bei deinem Besipiel zu bleiben, bei langsam vorlesen oder per Skype erzählen dem Zuhörenden nicht möglich ist das Werk dann anderen Leuten vorzulesen, sondern nur zusammenzufassen. Der Kontakt mit dem Originalwerk ist für weitere Personen nicht mehr direkt. Wohingegen bei der Übermittlung des Textes (Buch, Chat, Mail ist im wesentlichen das gleiche) der Empfänger anderen Personen Direktkontakt zum Werk geben kann.
Quoted
Original von -=)GWC(RaMsEs
von 50k könnte ich in münchen nicht mehr leben.
Okay, und mein Punkt war gerade, dass man prinzipiell auch mitschreiben kann. Vielleicht für Romane nicht allzu praktikabel, aber was ist mit Kurzgeschichten? Oder Gedichten?Hm. Eigentlich war mein Punkt, dass die Grenzen eben nicht fließend sind, weil es, um bei deinem Besipiel zu bleiben, bei langsam vorlesen oder per Skype erzählen dem Zuhörenden nicht möglich ist das Werk dann anderen Leuten vorzulesen, sondern nur zusammenzufassen.
Nun, ich ich habe in den letzten Jahren, seit das Thema aufkam, oft darüber nachgedacht, weil ich es eine spannende Sache finde. Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass es geistiges Eigentum praktisch nicht gibt. Was soll das eigentlich genau sein? Ich mag den Begriff nicht.Nunja, wie würdest du denn geistiges Eigentum und Werk praktisch definieren?
Ich kann dir Gegenbeispiele liefern. Wie wäre es mit nicht-fiktionalen Texten, wie z.B. wissenschaftlichen Artikeln? Oder Sachbüchern?Meiner Meinung nach kann man ein Werk nicht relativ knapp zusammenfassen, weil das Erfassen und Erfahren eines Werkes ein Erlebnis ist. Und dieses Erlebnis entsteht nur über Direktkontakt mit dem Werk. Das einfachste Beispiel dafür ist der Kriminalroman, dessen "Kernaussage" kurz mit "X ist der Mörder" zusammenfassbar ist, aber das Erlebnis des Lesens: die Spannung, das Mitfiebern, das Gruseln auf dem Weg durch den Wald des Nachts überhaupt nicht transportiert. Noch schwerer wird es bei Werken wie Ballettstücken oder Filmen wie "Stalker" wo schon das Erlebnis so komplex und unfassbar ist, dass schon der Versuch einer angemessenen Zusammenfassung zum Scheitern verurteilt ist.
erste positive aktion der fdp in 3 jahren regierungszeit: schlecker nicht gerettet.![]()