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Monday, November 26th 2007, 11:12pm

Rechtsfrage

Habe meiner Ollen zum Geb einen Glätteisen bei Ebay gekauft. Jetzt hat sie aber noch eins bekommen und meins ist sowieso leicht beschädigt. Wenn ich die Auktion einfach widerrufe, muss ich ebay-Gebühren und Versand zahlen, wie siehts aus, wenn ich die Beschädigung reklamiere, hab ich da ne Chance, das ganze Geld wiederzubekommen? Hier mal der Text aus der Beschreibung:

Quoted

Es gelten die Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes, sofern der Käufer eine Privatperson ist. Dem Käufer steht nach § 361a BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger und beträgt 1 Monat. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform oder die rechtzeitige Absendung der Rücksendung der Sache an die Adresse des Verkäufers. Beträgt der Bestellwert bis zu 40 EUR, erfolgt die Rücksendung auf Kosten des Kunden, der in diesem Fall auch die gesamten Ebaygebühren übernimmt. Übersteigt der Warenwert 40 EUR, werden die Rücksendekosten nach Erhalt der Kaufsache erstattet, sofern die Kaufsache vollständig und unbeschädigt ist. Für beschädigte Artikel und/oder deren beschädigte Verpackung kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Gemäß §357 Abs. 3 BGB hat der Kunde einen Wertersatz für eine durch die nicht bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten. Gerichtsstand ist Mannheim.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Ansendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Ende der Widerrufsbelehrung

Quoted

Original von hiigara
wie gay ... wmca...

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2

Monday, November 26th 2007, 11:24pm

Du schenkst deiner Freundin ein Bügeleisen...............? :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Stonedraider

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3

Monday, November 26th 2007, 11:28pm

Du bist ne Frau und kennst Glätteissen nicht?

4

Monday, November 26th 2007, 11:33pm

rofl :D

Stonedraider

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5

Monday, November 26th 2007, 11:37pm

Scheiss emanzipierte Welt. :P

6

Monday, November 26th 2007, 11:47pm

:respekt: @Hexe

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7

Monday, November 26th 2007, 11:58pm

und wieso hat Napo dann auch eins???

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Tuesday, November 27th 2007, 12:00am

meins = das Glätteisen dass ich geschenkt habe im Gegensatz zu dem was von der Mutter geschenkt wurde.

toblu

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9

Tuesday, November 27th 2007, 12:00am

was ist denn § 361a BGB???
der existiert doch gar nicht o_O

wer bei widerruf die kosten trägt weiß ich grad nicht genau, müsst ich nachgucken

bei schadensersatz müsstest du vom vertrag zurücktreten und die kompletten kosten ersetzt bekommen
die einzelnen normen müsst ich aber auch raussuchen

This post has been edited 1 times, last edit by "toblu" (Nov 27th 2007, 12:02am)


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Tuesday, November 27th 2007, 12:06am

Mach von deinem Rückgaberecht/Widerrufsrecht gebrauch.
Du wirst wahrscheinlich die Versandkosten bezahlen (da unter 40 EUR) aber unterstehe dich auf diesen Schwachsinn mit den ebay Gebühren einzugehen.
Wenn das -Bügeleisen- (ich gesteh ich dachte da auch erst drann :D) beschädigt ist, kannst du es kostenlos zurück schicken läufst aber imo Gefahr kein Geld erstattet zu bekommen sondern ein neues Gerät.

Wie immer aber gilt - VK anschreiben und nachfragen und erst auf die Kacke kloppen wenn er sich quer stellt.

Im Übrigen ein sehr schönes Geschenk zum Geburtstag.
Meine würde mich töten..

11

Tuesday, November 27th 2007, 12:10am

Quoted

Original von Yen Si
Du wirst wahrscheinlich die Versandkosten bezahlen (da unter 40 EUR) aber unterstehe dich auf diesen Schwachsinn mit den ebay Gebühren einzugehen.


Man muss auch die Gebühren bezahlen. Der Verkäufer ist so zu stellen, wie wenn kein Geschäft statt zustande gekommen wäre

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12

Tuesday, November 27th 2007, 12:19am

Imo -jedenfalls war es früher mal so- bekommt der VK seine ebay Gebühren wieder, wenn das Geschäft nicht zustande kommt.

toblu

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13

Tuesday, November 27th 2007, 12:20am

Quoted

Original von Yen Si
...kannst du es kostenlos zurück schicken läufst aber imo Gefahr kein Geld erstattet zu bekommen sondern ein neues Gerät.


also nach § 437 BGB kann er sichs mE aussuchen

vorteil ist halt, dass dann auch eine rückerstattung der anderen kosten nach § 284 BGB in betracht kommen würde

14

Tuesday, November 27th 2007, 12:21am

Quoted

Original von Yen Si
Imo -jedenfalls war es früher mal so- bekommt der VK seine ebay Gebühren wieder, wenn das Geschäft nicht zustande kommt.


ok, das weiss ich nicht. vielleicht gibts da ne spezielle regelung von ebay; müsste man dort in den agbs nachschauen.

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15

Tuesday, November 27th 2007, 12:23am

@toblu
Es ist Montag, ich habe Urlaub, es ist kurz vor halb 1 und ich bin bestimmt nicht mehr fahrtüchtig weswegen ich auch nicht den ollen Wirtschaftswälzer bemühe aber ich meine mich zu erinnern, dass ich dem Vk im Falle einer Reklamation (wegen schadhafter Ware) die Möglichkeit zur Nachbesserung geben muss.

This post has been edited 1 times, last edit by "Yen Si" (Nov 27th 2007, 12:24am)


toblu

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16

Tuesday, November 27th 2007, 12:30am

imho kann(!) man nachbesserung (beseitigung des mangels/mangelfreier ersatz), wenn man das möchte (§ 439 I BGB iVm § 437 BGB)

das ist aber atm nur meine gesetzesinterpretation, die nicht unbedingt stimmen muss

übrigens: es ist dienstag 8)

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17

Tuesday, November 27th 2007, 12:51am

Quoted

Original von toblu

übrigens: es ist dienstag 8)


Klugscheißer ;)

18

Tuesday, November 27th 2007, 10:08am

.

This post has been edited 1 times, last edit by "hiigara" (Dec 1st 2009, 9:19am)


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19

Tuesday, November 27th 2007, 2:39pm

Link?

20

Tuesday, November 27th 2007, 2:44pm

So falsch liegt Hexe ja nicht, denn früher wurden beide Gerätschaften in die glühende Kohle gelegt, so zu ihrer Zeit.

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21

Tuesday, November 27th 2007, 2:50pm

Du, Smou, bei uns hier in den zivilsierten Gegenden ist das Stromnetz schon ausgebaut. Vielleicht solltest Du umziehen ....? ;)

Ich habe glatte Haare und ich bügel nicht. Woher soll ich den Unterschied kennen?

Bei Napos Formulierung hätte ich ja erst vemuten müssen er glättet damit seine Brusthaare :D

22

Tuesday, November 27th 2007, 2:52pm

Klar bei uns ist das Stromnetz schon lange ausgebaut aber Frauen lassen ja bekanntlich schlecht von alten Gewohnheiten. ;)

23

Tuesday, November 27th 2007, 6:23pm

.

This post has been edited 1 times, last edit by "hiigara" (Dec 1st 2009, 9:19am)


24

Tuesday, November 27th 2007, 6:51pm

Bei nem Bügeleisen allein, würde man sich ja nur die "Haushaltsgerät-Minuspunkte" einheimsen. Bei nem Glätteisen kommt noch hinzu, dass sie denkt, du findest ihre Frisur scheiße :D

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25

Tuesday, November 27th 2007, 7:28pm

is dir nix besseres eingefallen als nen glätteisen napo?;)

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26

Tuesday, November 27th 2007, 8:29pm

Keine Angst ich weiß schon was ich tue, ihr Glätteisen war kaputt, und seitdem hat sie sich öfters die Haare mit nem Bügeleisen geglättet, also ein außerordentlich nützliches Geschenk. Dazu gabs den neuen Harry Potter. Wurde insgesamt mit reichlich Sex honoriert, die Geschenke waren einen absoluter Volltreffer.

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27

Wednesday, November 28th 2007, 12:50am

Ha, siehst... Bügeleisen..... war ich gar nicht so falsch.....  8) :D

CF_Elsch

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28

Wednesday, November 28th 2007, 5:08pm

noch ne Rechtsfrage:

hab mir vor 2 Monaten was auf Vorkasse bestellt (wert 40 €)

Jetzt hab ich irgendwie verdrängt,dass ich das da eben bestellt habe und habs eben nicht überwiesen, also auch nix bekommen... heute liegt ein brief von einem inkassounternehemn in meinem briefkasten über einen Betrag von 101€ R.O.F.L

naja. sie haben mir eine email geschickt (wie ich heute in meinem spamordner entdeckt habe) vom 1.10. in der steht ich solle doch den Betrag von 39,50 bis 30.10. bezahlen, dann würden sie mir das produkt (2 kopfmassagestäbe ) zuschicken.

wie is hier die rechtliche situation?habe ich bereits einen kaufvertrag abgeschlossen? oder greift das erst nachdem eine partei ihre leistung erbracht hat (also ich die zahlung oder eben er die lieferung) oder greift das sofort...
(dann bestell ich mir in zukunft irgendwelchen schund nur noch über die adresse meines verhassten nachbarn,den ich ja damit quasi ruinieren würde)

29

Wednesday, November 28th 2007, 5:30pm

Also Napomaus du kannst die Auktion nicht wiederrufen, da du die Ware bereits angenommen hast.
Da es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, muss dir der Verkäufern in den ersten 6 Monaten beweisen, dass du die Sache beschädigt hast, was fast unmöglich ist.
Als vorrangige Rechte kannst du Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzleistung verlangen. Die Versandkosten dafür trägt der Käufer. Wenn der Verkäufer dies verweigert, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten, im die Sache zurückgeben und dein Geld zurückverlangen.
Als nachrangige Rechte hast du bei geringen Beschädigungen Minderung des Kaufpreises und Rücktritt vom Kaufvertrag.

30

Wednesday, November 28th 2007, 5:34pm

klar kann er widerrufen