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1

06.03.2010, 13:30

Ich will meinen Anwalt!-oder- Gibts hier jemanden vom Mieterschutzbund?

Ihr lieben Liebenden,

hier sitzt doch bestimmt der eine oder andere, der Ahnung vom Mietrecht hat oder gern so wild spekuliert wie ich selbst. Ich habe folgendes Problem: ich wohne in einer Bruchbude, Mehrfamilienhaus, in dem ich mir mit viel Eigenarbeit ein hübsches Heim geschaffen habe, was hier in der Tat das Motto "Aussen Hui, Innen Pfui" ins Gegenteil verkehrt. Das geht hier nicht nur mir so, darum haben wir Mieter uns quasi zusammengerottet zu einem wütenden Mob, die grausamen Zustände dokumentiert und das man hier gehörig am Mietmindern kann steht für mich ausser Frage. Allerdings stellt sich natürlich die Frage: Wie viel ist angemessen und muss ich hier nicht fast schon fürs Wohnen bezahlt werden? Was meinen denn die Mastersfachmänner?
Hier das nette Schreiben, das mein Vermieter nächste Woche bekommen soll (ein weiteres gibt es noch von allen, das die zustände im treppenhaus betrifft, sowie für 2 weitere Wohnungen im Haus):

"Sehr geehrter Herr B,

hiermit übersenden wir Ihnen die detaillierte Aufstellung der Mängel, die wir in unserer Wohnung im 1. Stock der G. Strasse 3 ,oder an zur Wohnung gehörenden Mietsachen, zu beanstanden haben:

Wir beginnen bei der kaputten Türklingel und dem Briefkasten, dessen mangelhaft befestigte Briefkastentür immer wieder abfällt. Ein Scharnier das die Tür halten sollte fehlt völlig, das andere ist stark verbogen und befestigt sie nur notdürftig mit zwei langen Nägeln, die in den Nachbarbriefkasten hineinreichen. Die Klingel und die Gegensprechanlage sind seit November 2009 defekt. Wiederholt haben wir Sie um deren Reparatur gebeten, doch bisher wurde der Mangel nicht behoben.
Im Flur der Wohnung befindet sich der Sicherungskasten, in den 2 Sicherungen falsch eingebaut sind. Eine ebenfalls im Flur befindliche Steckdose verursacht Kurzschlüsse, sobald man versucht den Staubsauger daran anzuschließen.
In den angrenzenden Kinderzimmern ist die Hauswand hin zur Hauptstrasse feucht und klamm, was man unschwer sogar schon von Außen erkennen kann.

Grosse Wasserflecken zieren die Tapeten, die sich auch wellen und leicht ablösen. Im hinteren Kinderzimmer lässt sich die Heizung weder abstellen, noch temperaturtechnisch regeln. Ein Fenster lässt sich nicht öffnen, was auch das Fensterputzen schwierig gestaltet. Im anderen Kinderzimmer ist das Fenster nicht mehr ganz dicht und es ist erkennbar, dass durch die kaputte Fassade Wasser eindringt.

In der Küche wirft ein Abflussrohr, offen und unhygienisch, die Frage auf, ob es heutzutage nicht attraktivere Möglichkeiten gibt einen Abfluss zu gestalten und zu verschließen.
Die Fliesen des Küchenbodens und der Wand sind teilweise kaputt, weisen unputzbare Risse und Macken auf. Wir haben Ihnen schon letztes Jahr angeboten, die Küche von einem gelernten Fliesenleger neu fliesen zu lassen, wenn sie dann zumindest die Materialkosten übernehmen würden. Doch zeigten Sie sich leider wenig entgegenkommend.
Der Temperaturregler an der Heizung ist nicht vorhanden, eine Steckdose ist unsachgemäss befestigt, eine zweite ganz defekt und es besteht keine Anschlussmöglichkeit für Elektrogeräte in der rechten Küchenhälfte, außer durch unsichere Verlängerungskabel- Konstruktionen.

Sie haben behauptet, der alte Wasserboiler wäre neu und erst beim Vormieter eingebaut worden. Dies bezweifeln wir, denn im Badezimmer befindet sich ein alter, verkalkter Boiler, aus dem es stetig (alle 5 sekunden) in einen verkalkten, schimmlig wirkenden Abfluss tropft.

Laut Aussage der Stadtwerke sind derart veraltete Geräte oft Ursache für einen stark erhöhten Stromverbrauch.. Der Wasser- und Stromverbrauch in der von Ihnen gemieteten Wohnung haben sich in den letzten 2 Jahren, bei gleichbleibender Lebensweise, mehr als verdoppelt. Die Kosten hingegen haben sich fast verdreifacht, da auch der Strom selbst teurer geworden ist. Ursächlich dafür sind sicher auch die veralteten sanitären Anlagen! Und die Lösung dieses Problems kann nicht sein, wie von Ihnen angeraten, dass wir unseren Fernseher nicht mehr so oft einschalten! Wie unsere Erkundigungen bei einem Gas-Wasser-Installateur ergaben, ist die Wartung dieses alten Boilers nicht möglich, da das Heraussprengen der massiven Kalkablagerungen, welche die Wärme nicht gut leiten und dadurch den erhöhten Energieverbrauch verursachen, mit Druckluft den Kessel selbst irreparabel beschädigen würde. Somit muss der alte Boiler durch einen neuen ersetzt werden.
Das Fenster hinter der Wanne ist undicht, das verursacht Schimmelbildung und die Tapete löst sich in diesem Bereich.

Das Waschbecken wirkt sanierungsbedürftig. Die Verfugung des Waschbeckens ist marode, und es löste sich etwas von der Wand, nachdem ein weiterer Mangel, das siffende Abflussrohr, von einem Ihrer Arbeitnehmern ausgewechselt wurde.

In der Toilette befindet sich das nächste Problem: nach dem Spülen fliest sich minutenlang, ohne das man es stoppen kann, ein Wasser-Rinnsal aus dem Spülkasten nach; dadurch entsteht ein unangemessen erhöhter Wasserverbrauch.
Durch die Fenster im Schlafzimmer tritt zwar kein Wasser ein, aber starke Zugluft.
Eine noch immer stromführende, kaputte Steckdose, die brandgefährlich ist bereitet uns ebenfalls Sorgen. Besagte Steckdose hat durch einen Kurzschluss fast einen Brand in der Wohnung verursacht; das Staubsaugerkabel weist in Folge dessen Verschmorungen am Plastik des Steckers auf.


Der Schlafraum ist extrem hellhörig, durch die alten Fenster wird der Verkehrslärm von der Hauptstrasse und der Baulärm von den Nachbargrundstücken (Grossbaustelle der Firma Schatz und Grossbaustelle im Park) kaum abgehalten. Ein Wasserrohr, welches aus dem Sanitärbereich der darüberliegenden Wohnung abwärts führen muss , führt durch einen ungedämmten Hohlraum an der Decke und man kann das Urinieren des oberen Mieters besonders nachts Tropfen für Tropfen hören.
Und die Schlafzimmertür schließt leider nur, wenn man sie richtig zuknallt. Dies ist nachts besonders störend.

Der extreme Straßenlärm an der Hauptstrasse wird auch im Wohnzimmer, durch die fehlende Lärmschutzdämmung der Fenster nicht im Geringsten abgehalten. Lkws oder Busse mit quietschenden Bremsen machen es momentweise unmöglich auch die Tonspur eines Filmes, den man anschaut, zu genießen. Ansonsten sind in diesem Raum nicht abgedeckte, stromführende Anschlusskabel für eine Steckdose, die nicht eingebaut wurde zu beanstanden.

Das zur Wohnung gehörende Kellerabteil war bei Einzug noch mit den Sachen anderer Mieter voll gestellt und wurde uns erst 6 Monate nach Einzug erstmalig zur Verfügung gestellt. Noch bevor wir anfangen konnten es zu nutzen, wurde es von einem ausziehenden Mieter wieder teilweise zugerümpelt. Diese Sachen stehlen uns noch heute viel vom ohnehin begrenzten Platz und wurden, entgegen mehrmaliger Absprachen mit Ihnen und auch Ihren Mitarbeitern, nie ausgeräumt.
Rückblickend müssten wir dafür dankbar sein, denn dadurch haben wir weniger Dinge in unserem Keller untergebracht, als wir ursprünglich vorhatten. Denn im Keller befinden Ratten, deren Nagespuren unübersehbar sind. Ihr Nestbau findet offen und ungestört in den Kellerabteilen statt. In unseres schleppen die sie die klein genagten Teile aus den anderen Abteilen und die angefressenen Stücke unserer eigenen Habseeligkeiten. Dagegen muss etwas getan werden!

Weiterhin möchten wir Ihrer Behauptung in der Wohnung hätte der Vormieter bereits Laminat verlegt und der Bodenbelag wäre praktisch noch neu gewesen widersprechen. Anbei Bilder der Renovierungsarbeiten, die wir nach unserem Einzug durchgeführt haben. Gut zu sehen, der alte Korkboden der in der ganzen Wohnung einheitlich verlegt war und die schmutzigen Gebrauchsspuren, die sich nicht mehr herausputzen ließen. Diese anfänglichen Schönheitsreparaturen nahmen wir selbst vor, die Materialkosten beliefen sich auf 900 Euro für die Bodenbeläge und was ein paar Eimer Farbe und Pinsel eben so kosten.

Da wir viel Arbeit und Geld investiert haben, um die schäbigen Räumlichkeiten in ein behagliches Zuhause zu verwandeln und unser Leben, mit einer Arbeitsstelle um die Ecke und den Plätzen am Gymnasium für die Kinder, mittlerweile fest eingerichtet haben, möchten wir, trotz der angezeigten Mängel, nicht nach zwei Jahren schon wieder umziehen und fordern Sie nachdrücklich auf, die gravierenden Mängel an Ihrer Mietsache zu beheben. Wir erwarten wenigstens eine Modernisierung der veralteten sanitären Anlagen und der maroden Fenster, die ursächlich für die Nässe der Wände und den Schimmel im Bad sein dürften, sowie das ordnungsgemäße, gefahrenfreie Funktionieren der Steckdosen und die Beseitigung der Ungezieferplage im Keller. Sie als Vermieter unterliegen einer Instandhaltungspflicht, der sie bisher jedoch nur unzureichend nachkommen. Und wir als Mieter tragen die erhöhten Kosten für ausbleibende Modernisierungen, die sie laut geltender Wärmeverordnung ohnehin längst hätten vornehmen müssen. Darum und bis diese teilweise schon sehr lange bekannten Mängel beseitigt werden, behalten wir uns vor, die Gesamtmiete von 600 Euro um monatlich __% zu kürzen.

Mit freundlichen Grüssen,
Stefanie M. und Carlo R."


Belegt sind die beschriebenen Mängel mit eindrucksvollen Bildern, von denen ich gerne Kostproben hochlade :D besonders die Nahaufnahmen der verschmorten Steckdosen, dem Boiler und den Löchern überm Rolladenkasten in der Fassade sind sehenswert.

Und, was meint ihr, wieviel kann ich kürzen?

Zitat

Original von _Amigo_
schon scheiße, wenn gott einen resign-hackt ?(

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CULT_Lady« (06.03.2010, 15:38)


OoK_Isch

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2

06.03.2010, 13:32



(ich fand das bild so süß und es passt hier grad so schön)

4

06.03.2010, 14:21

welche der genannten mietmängel waren schon bei mietsantritt vorhanden ?
wie lang wohnst du schon dort ?

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5

06.03.2010, 15:00

Zitat

Original von E_Mielke
welche der genannten mietmängel waren schon bei mietsantritt vorhanden ?
wie lang wohnst du schon dort ?


Ich wohn da jetzt das dritte Jahr. Von Anfang an war klar, dass die Hütte nicht neu ist und nebenan gerade gebaut wird. Allerdings kam zu der ohnehin schon vorhandenen Grossbaustelle neben dem Haus jetzt noch eine weitere hinzu. Die Stadt baut den Park auf der anderen Strassenseite seit letzteem Herbst um. Weiter hiess es bei Einzug, dass die Fassade und der Weg zum Haus gerichtet werden sollen. Doch alles was stattfand war, dass irgendwann mal ein Gerüst dastand und die gröbsten Schäden unter den Balkonen zugespachtelt wurden, der Rest blieb.
Das mit der Elektrik kam mit der Zeit, hier mal ne Steckdose die nicht mehr geht, da mal ein Kabelbrand.
Die Klingel im ganzen Haus geht seit November nicht mehr.
Vorhanden waren die sanitären Anlagen, klar, sonst wären sie ja nicht veraltet. Laut dem Gas-Wasser-Heini den ich befragt hab ist der Boiler mindestens 25 Jahre alt. Und auch die Fliesen sahen schon bei Einzug scheisse aus. Generell wa die Wohnug nicht schön, aber dank etwas handwerklichem geschick ist sie es inzwischen, sieht man von den Fenstern ab und der Elektrik...
Das Problem mit den Ratten im Keller ist neu. Vielleicht mögen sie das veränderte Klima seit dem Wasserrohrrbruch im Keller Mitte letzten Jahres.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »CULT_Lady« (06.03.2010, 15:04)


6

06.03.2010, 15:51

modernisieren muss er nicht..bei modernisierung kann er auch mehr miete fordern...
einige andere sachen müsste er allerdings beheben und die mängel abstellen..problematisch sind eher die sachen,die schon zum mietbeginn da waren(kein plan was da besprochen wurde)...nach 3 jahren kann man auch nicht unbedingt sagen,das sich einige sachen vom anfang dramatisch verschlechtert hätten...denn die fenster zb waren garantiert schon vor 3 jahren mies..
ich würde irgendwo zwischen 10 und 20 % plädieren..auch wenn sich alles sehr schlimm jetzt anhört...lieber angemessen mindern,als zuviel...auch wird wahrscheinlich ein rechtsbeistand demnächst unumgänglich sein.
selbst bei einer augenscheinlichen berechtigten minderung ist es möglich, das er klagt und das geld zurückfordert...übersteigt der minderungsbetrag irgendwann 2 monatsmieten komplett,hat er vorerst auch einen kündigungsgrund...ob dann die minderungen berechtigt und entsprechend waren,entscheidet dann ein richter.
falls man wert darauf legt,die wohung zu behalten..wäre es auf lange sicht sicherlich notwendig in den mieterbund zu gehen..um kommende probleme zu lösen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (06.03.2010, 15:53)


7

06.03.2010, 16:33

Geht einfach zum örtlichen Mieterschutzverein, meist haben die günstigere Tarife wenn man H4 bezieht. Die schreiben diese Briefe selbst und meist spurrt dann der Vermieter, sollte der sich stur stellen ist ein Umzug die vernünftige Alternative anstatt zuviel Energie in Ärger zu stecken.

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8

06.03.2010, 16:43

Was den "Er muss nicht moderniisieren"-punkt angeht, dau hab ich folgendes gefunden:
Undichtigkeiten- Wasser- Energieverluste
Defekte an dem Gerät (dazu gehört für mich auch ein so hohes alter, das wartung nict mehr möglich ist und das teil tropft) können zu hohen laufenden Betriebskosten führen. Da in der Regel der Mieter seinen Energieverbrauch sellbst bezaahlen muss, entsteht dem Mieter in Form des unangemessen hohen Energieaufwandes so ein beträchtlicher Schaden. Es handelt sich um einen Sachmangel für den der Vermieter mietrechtlich einzustehen hat. In diesen Fällen besteht jedoch n der Regel kein Recht auf Mietminderung, solange die bestimmungsgemässe Benutzung des Boilers nicht beeinträchtigt ist. Der Vermieter muss ab dem Zeitpunkt, in dem er von dem Schaden in Kenntnis erlangt und mit der Behebung in Verzug gerät aber den Energieschaden ersetzen.

Das heisst in meinen Ohren, seit ich da im Januar zum ersten Mal mit ihm drüber disskutiert hab, kann ich ihhm eigentlich meine erhöhtene Stromkosten zumindest teilweise in Rechnung stellen! Abschlag ist im letzten Jahr 50 euro pro monat mehr geworden, verbrauch hat sich bei gleichbleibender lebensweise fast verdoppelt.

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9

06.03.2010, 16:48

Zitat

Original von Randy Hicky
Geht einfach zum örtlichen Mieterschutzverein, meist haben die günstigere Tarife wenn man H4 bezieht. Die schreiben diese Briefe selbst und meist spurrt dann der Vermieter, sollte der sich stur stellen ist ein Umzug die vernünftige Alternative anstatt zuviel Energie in Ärger zu stecken.



Hab am Dienstag nen Termin beim Anwalt und lass mich beraten was angemessen ist. Und umziehen will ich nicht, drinnen hab ichs jeetzt ja eigentliich schön...aber ïch will auch nicht bei nem nächtlichen Kabelbrand umkommen oder für ne wohnung so hohe nebenkosten haben, dass da das ganze haus mit versorgt werden könnte, vorausgesetzt die installationen wären nicht so marode und die fassade dicht!

10

06.03.2010, 16:56

mach am besten reichlich photos für den anwalt

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (06.03.2010, 16:57)


11

06.03.2010, 20:24

besonders schockierend finde ich, dass der schimmel sich sogar schon auf deine fingernägel ausgebreitet hat

12

07.03.2010, 12:24

Zitat

besonders schockierend finde ich, dass der schimmel sich sogar schon auf deine fingernägel ausgebreitet hat


:D

13

08.03.2010, 07:58

Ehrlich gesagt würde ich an Deiner / Eurer Stelle, bevor ich überhaupt irgendwas schriftliches weiter gebe, dem Mieterverein beitreten (soviel kostet das ja nicht und es ist nicht falsch dort Mitglied zu sein als Mieter) und da einen qualifizierten Mitarbeiter das Schreiben und die Fotos ansehen lassen. Aus meiner Sicht sind das auch üble Mängel, die Ihr da habt. Insbesondere die defekten Steckdosen (ich möchte nicht in einer Wohnung / einem Haus leben, in dem die Gefahr besteht das mir aufgrund eines Kurzschlusses die Bude abfackelt) und der Schimmel (extremst gesundheitsgefährdend) würde ich so nicht akzeptieren.

Was die höheren Kosten anbelangt: Das ist sicher ärgerlich, aber da solltest Du wirklich mal nachfragen, ob der Vermieter verpflichtet ist entsprechend zu modernisieren. Ich kann es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, frag besser nach bei jemandem, der sich auskennt (ergo Mieterverein)

Aber mal eine Frage am Rande: Das hört sich alles so an, als hättet Ihr die Wohnung unbesehen bezogen. Warum macht Ihr sowas? Und falls es nicht so war, warum sind Euch die offensichtlichen Mängel nicht bei der Besichtigung aufgefallen?

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »DS_Don_Grotto« (08.03.2010, 08:00)


14

08.03.2010, 11:57

Das Schreiben würd ich so auf keinen Fall rausschicken, viel zu viele unnütze Informationen, Polemik und vor allem gehen deine gravierenden Mängel in einem Haufen "Nichtigkeiten" unter. Kurz fassen, stichpunktartig die Mängel aufzählen(keiner will dazu ne ganze Story lesen) und danach die Mietminderung benennen. Bei Mietminderung gibt es keine festgelegten Prozentsätze, das ist immer Ermessensfrage. Wichtig ist, Mietminderungen werden immer von der Kaltmiete berechnet, Nebenkosten kannst du über den Weg nicht kürzen. Auch ist nur zu empfehlen, die einbehaltene Mietminderung nachweislich "aufzuheben". Denn sollte deine Mietminderung rückwirkend doch nicht anerkannt werden musst du diese inkl. Zinsen zurückzahlen.
Alelrdings, bei dem beschriebenen Verhalten deines Vermieters ist anzunehmen, dass er finanziell eh nicht in der Lage ist die notwendigen Reperaturen zu erledigen. Da bietet sich ein Auszug vermutlich mehr an. Nachfolgend mal ne Orientierungshilfe zur Mietminderung.

* Abflusstau durch übelriechende Abwässer im Badezimmer - 38%
* Langwierige Bauarbeiten in Wohnungsnähe - 15%
* Baulärm durch angrenzende Hochhausbaustelle - 25%
* Fahrstuhlausfall, wenn die Wohnung im 5. Stock liegt - 7,5%
* Fehlende oder nicht genügende Beheizbarkeit in Schlaf/Kinderzimmer, Küche und Bad - 10%
* Nicht entferntes Baumaterial - 10%
* Durchfeuchteter Teppichboden und Tropfwasser an der Zimmerdecke - 50%
* Undichte Fenster, blinde Fenster - 25%
* Feuchtigkeitsschäden aufgrund Fenstermodernisierung - 10%
* Keine Nutzung des Gartens - 5%
* Defekte Gegensprechanlage - 5%
* Störende Gerüche durch Pizzeria - 15%
* 16-18 Grad Celsius Heizungstemperatur im Winter -20%
* Lärm aus Nachbarwohnung - 11-35%
* Extreme Lärmbelästigung und Nichtbenutzbarkeit von Waschküche und Trockenraum - 50%
* Lärm- und Schmutzbelästigung durch Bauarbeiten - 20%
* Fehlen der vereinbarten Einbauküche - 100%
* Lärmstörung durch Billardcafe - 20%
* Rostiges Leitungswasser - 10%
* Mäuse - 10%
* Fehlen des PKW-Stellplatzes - 10%
* Regenwasser im Kinderzimmer - 5%
* Silberfischchen - 20%
* Taubenhaltung auf Nachbargrundstück - 25%
* Eingeschränkte Terrassennutzung - 15%
* Mangelhafte Toilettenspülung - 15%
* Unzureichender Trittschallschutz - 5%
* Mangelhafte Reinigung einer Hochhausanlage - 5%
* Keine Waschmaschinenbenutzung - 10%
* Wasserschaden im Wohnzimmer - 30%
* Zigarettenqualm aus unterer Wohnung - 20%

Dein Schimmel ist hier nicht aufgelistet, da es dort auf die Stärke des Befalls ankommt, das geht von 10% - 100% Mietminderung. Hier muss aber nachgewiesen werden, das der Schimmel keion 'Eigenverschulden war, sondern ein baulicher Mangel. Sowas lässt man normalerweise über einen staatl. vereidigten Bausachverständigen feststellen.(ist Sache des Vermieters, du behauptest einfach er sei Schuld)

ganz wichtig, hat ich oben vergessen, nicht sofort die Miete kürzen, erst über Mängel informieren, Mietminderung ankündigen und Frist setzen(2 Wochen) in denen er die Mängel beseitigen soll. Erst danach kannst du die Miete kürzen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GWC_Dunkelelf« (08.03.2010, 12:12)


15

08.03.2010, 15:02

Für was man alles Mietminderung verlangen kann......hätt ich nicht gedacht !


Zitat

Original von GWC_Dunkelelf

* Langwierige Bauarbeiten in Wohnungsnähe - 15%
* Baulärm durch angrenzende Hochhausbaustelle - 25%
* Störende Gerüche durch Pizzeria - 15%
* Lärm aus Nachbarwohnung - 11-35%
* Lärmstörung durch Billardcafe - 20%
* Fehlen des PKW-Stellplatzes - 10%
* Taubenhaltung auf Nachbargrundstück - 25%
* Zigarettenqualm aus unterer Wohnung - 20%


Das sind doch Sachen bei, wo der Vermieter keinen Einfluß hat.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SiA_Ritter« (08.03.2010, 15:02)


16

08.03.2010, 15:27

Zitat

Original von SiA_Ritter
Für was man alles Mietminderung verlangen kann......hätt ich nicht gedacht !


Zitat

Original von GWC_Dunkelelf


* Störende Gerüche durch Pizzeria - 15%
* Lärm aus Nachbarwohnung - 11-35%
* Lärmstörung durch Billardcafe - 20%
* Fehlen des PKW-Stellplatzes - 10%

* Zigarettenqualm aus unterer Wohnung - 20%

Das sind doch Sachen bei, wo der Vermieter keinen Einfluß hat.

Bei diesen sachen sehr wohl. Wenn die Pizzeria bzw das Billardcafe im Haus sind muss sich der Vermieter halt entscheiden. Wohnmieter oder gewerbliche Mieter die Störungen verursachen. Lärm aus der Nachbarwohnung kann auch vom Mieter des selben Vermieters sein: paar mal Polizei holen und Anzeige machen (wird dem Vermieter dann auch mitgeteilt afir) -> Vermieter kann dann abmahnen bzw hat dann irgendwann afir Kündigungsrecht.
Stellplatz kannst natürlich nur einklagen, wenn einer vereinbart war oder? Das vorhanden sein von öffentl. Parkplätzen ist damit sicher nicht gemeint...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kOa_Borgg« (08.03.2010, 15:27)


17

08.03.2010, 15:57

@ Ritter:

Der Vermieter hat darauf vll keinen direkten Einfluss, kann aber deine Forderung gegen den Verursacher ebenfalls als Schaden geltend machen.

Und das ist nur nen kleiner Auszug der Sachen für die man Mietminderung fordern kann. Die von mir oben benannten sind alles Prozentsätze die aus diversen Gerichtsurteilen kommen.

Im übrigen, für die die es nicht wissen, man kann Mietminderungen auch rückwirkend einbehalten. Wichtig ist nur das Datum der Mangelanzeige. Danach sinds glaub ich 1 1/2 Jahre in denen du deine Forderung aufmachen kannst.(können auch 3 sein, da müsst ich nochmal nachschaun)

@Borgg: natürlich nur, wenn der Stellplatz zum Mietgegenstand gehört.

18

08.03.2010, 16:34

Wenn sie also alles zusammenzählt bekommt Lady monatlich noch was raus?! ;) :D

19

08.03.2010, 16:55

Hab ich mal probiert, mit dem Nachweis, dass die Kosten für den Vermieter höher gewesen wären wenn der Mietgegenstand unbewohnt wär. Bin aber vor Gericht nicht mit durchgekommen. ;)

20

08.03.2010, 17:13

wäre ja auch etwas dolle krass. wer so ein haus besitzt kann einem ohnehin shcon fast leid tun....

CoK_a_cola

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21

08.03.2010, 21:24

habe jetzt keine lust alles durchzulesen, aber folgendes ist immer zu beachten. ist bei einzug ein mangel an der mietsache bereits bekannt (pizzeria im haus, baulärm, straßenlärm etc.) kann ich im nachhinein die miete nicht mindern.

defekte oder nicht funktionierende sachen müssen vom vermieter jedoch instand gesetzt werden, macht er das auch nach dem zweiten brief (1. brief mängelanzeige, 2. brief mängelanzeige mit fristsetzung unter androhung von selbstbehebung des mangels und rechnungsstellung) nicht, den mangel selbst beheben lassen und die rechnung von der miete abziehen... beide briefe mit einschreiben/rückschein und schön die fotos beilegen etc.

fristen ca. 14 tage setzen und nach 4 wochen einfach die nächste miete behalten und ne firma beauftragen.

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22

09.03.2010, 00:30

Zu den Fragen: Nein, ich hab die Wohnung nicht unbesehen bezogen und wusste von Anfang an, dass es nicht die beste Bude der Welt ist. allerdings war von dem schmmel im Bad noch nichts zu sehen und für mich war auch niccht absehbar, das mir steckdosen meinen erst wenige monate alten staubsauger vernichten würden oder die Fassade nicht, wie von der Vermieterseite vor mietantritt erwähnt, erneuert wird. ebensowenig aar absehbar, dass der alte sack (vermieter ist 83) rein gar nichts instandhält.

und was die finanzlage des vermieters angeht: dem gehören einige häuser in der stadt und obendrein ein möbelgeschäft... kinder hat er keine. seine sekretärin tippt seine briefe noch auf einer guten alten adler-schreibmaschine... wenn ihm sein brillenglas kaputtgeht, dann flickt er es mit tesa-film und abends kommt er pünktlich gegen 22h auf seinem alten damenfahrrad nach hause geradelt.

fakt ist, dass man sah, das die wohnung dringend etwas renovierarbeit nötig hat, und die haben wir ja auch gerne gemacht. oberflächlich sieht die bude jetzt auch wirklich klasse aus (sollte evtl nicht nur die schlimmen seiten zeigen,lol), die wände sind frisch gestrichen, überall liegt laminat... nur an den problemen um die der Alte sich eigentlich kümmern müsste scheitert halt irgendwie das wohlbefinden.
naja, mal schaun was der anwalt morgen sagt.

und was die kürze und sachlichkeit des textes angeht: ging mir auch durch den kopf, aber der alte ist in so ner art vermieterschutzbund und falls er die angelegenheit weiterreicht will ich, dass die da auch nur den kopf schütteln und ihm klarmachen, dass ich im recht bin. und diesbezüglich wär die bebilderte fassung sicher die eindrucksvollere. :evil:

23

09.03.2010, 09:57

Zitat

Original von CoK_a_cola
habe jetzt keine lust alles durchzulesen, aber folgendes ist immer zu beachten. ist bei einzug ein mangel an der mietsache bereits bekannt (pizzeria im haus, baulärm, straßenlärm etc.) kann ich im nachhinein die miete nicht mindern.

defekte oder nicht funktionierende sachen müssen vom vermieter jedoch instand gesetzt werden, macht er das auch nach dem zweiten brief (1. brief mängelanzeige, 2. brief mängelanzeige mit fristsetzung unter androhung von selbstbehebung des mangels und rechnungsstellung) nicht, den mangel selbst beheben lassen und die rechnung von der miete abziehen... beide briefe mit einschreiben/rückschein und schön die fotos beilegen etc.

fristen ca. 14 tage setzen und nach 4 wochen einfach die nächste miete behalten und ne firma beauftragen.


Naja, die Aussagen sind mit Vorsicht zu genießen. Zum einen, selbst wenn ein "Mangel" vornherein bekannt ist(Bsp. Pizzeria) muss ich trotzdem nicht damit rechnen das die Gerüche in die Wohnung kommen, oder aber nach 22 Uhr die Lautstärke die gesetzlichen Grenzen überschreitet. Beim Straßenlärm ist es ähnlich, zum eine wird niemand in den Mietvertrag schreiben "mit Strassenlärm muss gerechnet werden" und zum anderen kann ich auch hier als Mieter erwarten, das meine Fenster den Lärm abhalten. Sich dann beschweren das es bei offenem Fenster laut ist, geht natürlich nicht.

Zum anderen rate ich absolut davon ab den Mangel selbst zu beheben. Ersatzvornahmen werden in der Regel immer zu nem Minusgeschäft(androhen kann man das natürlich immer), von der Gewährleistungsübernahme in bestimmten Fällen mal ganz abgesehn.(z.B. Thema Boiler)

@Lady, deinem Vermieter kannst du sicherlich auch Romane schreiben, auch wenn bei so nem alten Vermieter die Gefahr besteht das seine Tesafilm-Brille das nicht mehr mitmacht.. ;)

Bei solchen Briefen geh ich aber immer vom worst case aus, das es mal vor Gericht landet, und Richter sind meiner Erfahrung nach wie kleine Kinder, die haben die Aufmerksamkeitsspanne einer Stubenfliege. Das heißt, wenn die Sachen nicht auf den ersten Blick verstehn hast schonmal ordentlich Minuspunkte.

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24

09.03.2010, 13:42

Hatte vorhin meinen Termin beim Anwalt, den Text an den Vermieter noch etwas sachlicher gestaltet, Nebensächliches gekürzt und eine hübsche, vom Anwalt benannte Zahl eingefügt :D Ich kürze meine Miete um 50%!

Bei den meisten der ja nachweisbar vorliegenden und dem Vermieter bekannten Schäden unterliegt er einer Sorgfalts- und Instandhaltungspflicht und muss notwendige Reparaturen sehr wohl durchführen. Von mir aus soll er vor Gericht gehen...meine Chancen steh in dem Fall deutlich besser als seine!
Was den Richter angeht...ich hab genug Bilder die klar und deutlich zeigen worum es geht...da mach ich mir so gar keine Sorgen! Lach...und der Tesafilmbrillenmann muss ja gar nicht selbst lesen, das kann ihm ja seine blondierte Sekretärin vorlesen! :evil:

25

09.03.2010, 14:50

das problem bei anwälten ist..sie neigen gern zur übertreibung,auch wenn die richtung stimmen mag..hauptsache es liegt ein grund vor,damit man sich per anwalt schön streiten kann ?( und sie ihre kohle bekommen , völlig egal ob du dabei zu 100% recht bekommen wirst

hält ein richter die 50% für nicht angemessen,hat die andere seite schnell ein paar pluspunkte

und wie hier von einigen schon geschrieben,muss man dann erstmal erklären ,wieso man bei mietsantritt tomaten auf den augen hatte...dann nach 3 jahren 50 % die miete kürzen,halt ich für arg übertrieben (bin auch nur hobbyanwalt ;) )
(vom mietsanfang gibt es sicherlich keine bilder,,aber da wird die andere seite den hebel ansetzen)

als ich um meinen 19 jahre alten teppichboden(erneuerung) geklagt habe,gab es von der gegenseite mit anwalt einen hausbesuch um die sache zu begucken..es wurde schriftlich festgehalten,der teppich sei für sie noch gut.bei der verhandlung kam dann die frage:wir sprechen hier von einem alten teppich,und wer sagt denn ,das der nicht schon bei mietsantritt scheisse war...darauf hin kam die antwort meines anwalts..wie kann er damals schlecht gewesen sein,wenn er bei besichtigung für gut empfunden wurde^^(eigentor)
ich will damit sagen,hätte es das eigentor nicht gegeben,ist man selber erstmal in der beweispflicht vom mietsantritt.

wäre nett,wenn du den stand hier ab und an mal aktualisierst..wird bestimmt spannend ^^

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (09.03.2010, 15:01)


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26

10.03.2010, 00:33

Der Anwalt hält auuch nicht für ausgeschlossen, dass ich vor gericht am ende vielleicht nur bei 30% lande... aber rät mir trotzdem erstmal zu 50%.
und es gibt bilder vom mieranitt, bzw. den renovierungsarbeiten die ich selbst bezahlt hab, damits wohnlich wird. ich hab hier echt alles gemacht und gerichtet was nicht elektrik, fenster oder sanitäranlage ist.
ich streit mich ja aber auch nicht wegen nem alten teppich, den hab ich ohne zu mucken halt erneuert...ich streite wegen nassen wänden, schimmel, ratten und nem riesen energieverbrauch weil die sachen die in dem verantwortungsbereich des vermieters liegen immer mehr verkommen. und ein bisschen vielleicht, weil in dem blöden loch nicht mal mehr die türklingel funktioniert. und kein gericht des landes wird am ende behaupten für 600 steine im monat könnte ich nicht erwarten, dass die bude mir nicht unterm arsch wegfault ;) ausserdem geht mit dieser kürzung ja ne lange, fruchtlose zeit zuende, in der ich freundlich versucht habe meine beschwerden vorzubringen. wennn er das ignoriert und zwar über monate, dann kann man auch kürzen.

27

10.03.2010, 18:58

liebe lady,
bei aller lieber zu der wohnung (und ich kann die gründe fürs verbleiben voll verstehen), aber ein verbleib in der wohnung ???
selbst wenn du die miete minderst... was ändert das an der für dich (euch ) bestehenden gefahr?

wenn er die mietminderung von 50% hinnehmen sollte, dann ändert es nichts an dem zustand der wohnung^^

schimmel, strom... alles keine angelegenheiten, die zu vernachlässigen sind.

ich würde dir von mietminderung abraten. entweder instandsetzung oder neue wohnung...alles andere ist wahnsinn!

gruss

28

10.03.2010, 22:10

Zitat

Original von DS_Loki
liebe lady,
bei aller lieber zu der wohnung (und ich kann die gründe fürs verbleiben voll verstehen), aber ein verbleib in der wohnung ???
selbst wenn du die miete minderst... was ändert das an der für dich (euch ) bestehenden gefahr?

wenn er die mietminderung von 50% hinnehmen sollte, dann ändert es nichts an dem zustand der wohnung^^

schimmel, strom... alles keine angelegenheiten, die zu vernachlässigen sind.

ich würde dir von mietminderung abraten. entweder instandsetzung oder neue wohnung...alles andere ist wahnsinn!

gruss


#2!!

29

11.03.2010, 09:27

Ich würde um 75% mindern.

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30

11.03.2010, 13:05

Lieber Loki,

die Wohnung hat für mich auch noch andere Vorteile. Meine Arbeitsstätte befindet sich auf der anderen Strassenseite, bin in ner Minute bei der Arbeit. Dadurch, obwohl ich alleinerziehend bin, kann ich meine Kids, wenn ich abends arbeite, auch alleine lassen; wenn was sein sollte können sie schnell rüberkommen. Ich wohne relativ zentrumsnah, was das fehlende Auto kompensiert.
Leider bezieh ich trotz Arbeit auch noch Geld vom Staat. Der wiederum erzählt mir, dass 600 Euro Miete für 3 Personen zu viel wären. Auf mein bisschen Wohngeld muss ich ordentlich drauflegen um mir selbst diese Bruchbude leisten zu können. Und ne Wohnung in vergleichbarer Grösse kostet hier meist noch nen starken Hunderter mehr als meine.

Alternativ könnte ich natürlich eine kleinere Wohnung beziehen und dann entweder selbst im Wohnzimmer nächtigen oder meinen pubertierenden Mädels erklären, warum sie jetzt zu zweit ein zimmer beziehen müssen.
Es hatte schon Gründe, warum ich mich überhaupt für die alte Bude hier entschieden habe. Die 600 die sie normal kostet sind grad so tragbar. Wenn ich nun 300 mindern kann, dann behebt das zwar nicht die mängel, macht mir aber das leben deutlich einfacher. dafür benutz ich dann halt die kaputten Steckdosen nicht, stell nichts in den Keller und sprüh meine Badezimmerecke immer schön mit Schimmelentferner ein... und wenn er die schäden behebt, dann zahl ich auch gern wieder mehr.