Da bin ich mir ziemlich sicher, dass es so allgemein zulässig ist, kenne kein Urteil welches was anderes sagt. Heißt aber nicht, dass man nicht trotzdem an Familie oder Lebenspartner untervermieten kann. An "Fremde" Dritte, wage ich es trotzdem zu bezweifeln. Nur wen interessiert das letztlich, wenn es nur für 2 Monate wäre, zumal man auch 6 Wochen jemanden zu Besuch haben kann.Ja, wobei fraglich ist, ob sie es wirklich so allgemein verbieten können.
Genau, ich meinte nicht, dass sie partout die Kaution einbehalten können sondern dass sie "etwas genauer" hingucken können. Wenn sie es drauf anlegen, können sie immer was finden und im Zweifelsfalle dafür sorgen, dass der Mieter um die Rückerstattung der kompletten Kautionssumme kämpfen muss. Also nur aus Prinzip da Ärger zu machen halte ich für vielleicht kurzfristig befriedigend aber rational ziemlich unvernünftig in diesem Falle. Dann doch lieber noch einmal ansprechen und auf Kooperation hoffen und sonst halt zähneknirschend das Geld als Verlust abschreiben.
Quoted
Die Kaution können sie nicht einfach behalten, aber sie kommt dann halt
so spät wie möglich. Vielleicht finden sie auch Mängel, die sie in
Anrechnung bringen...
Letztlich sitzt die Gesellschaft am längeren Hebel. Den Sachbearbeiter
kann er nicht ärgern und ob die Gesellschaft eine Miete verliert, weil
die Wohnung mangels Besichtigung einen Monat leer steht, interessiert
keine Sau. Wenn die ihn schickanieren wollen, nöhlen sie am Zustand der
Wohnung rum und behalten die Kaution solange es geht. Außerdem sieht man
sich vielleicht zweimal im Leben... die Wohnungsbaugesellschaften
konsolidieren schließlich fleissig weiter...