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Original von Comadevil
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Original von Smoerrebroed
Vergess nicht Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls andere Verbrauchssteuern abzuführen bzw. anzugeben, sonst wartest du ewig auf deine Lieferung. Der Freibetrag liegt nur bei 45€.
Nö bei 150 €.
Seit 01.12.
Zitat
Rechtzeitig vor Weihnachten wurde zum 1. Dezember 2008 die Höchstgrenze für die zollfreie (nicht für die einfuhrumsatzsteuerfreie!) Einfuhr von Kleinsendungen im Postverkehr von derzeit 22 Euro auf 150 Euro je Sendung erhöht. Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.