Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

1

19.06.2007, 14:41

Buchhalter vor! Need Help! (wiedermal)

Benötige dringend Hilfe. Heute stellt sich heraus, dass ich morgen schon Klausur hab und natürlich keinen Plan was diverse Buchungssätze oder so angeht - dauert für Leute mit Erfahrung wohl nur ein paar Minuten um das zu beantworten. Sieht viel aus, ist es aber nicht.


1. Aufgabe - Bilanztheorie

Was bewirken folgende Tatbestände. Kreuzen sie die richtige Lösung an.

bei allen 3 Fragen stehen die gleichen Antwortmöglichkeiten zur Verfügung

() Eigene Vorauszahlung
() Fremde Vorauszahlung
() eigener Rückstand
() fremder rückstand
() Keine Rechnungsabgrenzung
____ abzugrenzender Betrag


1. Frage: Wir erhalten am 1.11. die Miete in der höhe von 500 für 5 Monate im voraus.

2. Frage: Die Versicherung wird jeweils am 6.1. für 6 Monate im voraus in der höhe von 600 gezahlt.

3. Frage: Wir bezahlen am 28.2. die Miete für vier Monate in der Höhe von 300 im nachhinein.


2. Aufgabe:

Führen sie aufgrund der Angabe alle nötigen Buchungssätze mit der Angabe der Kontenklasse zur Forderungsbewertung durch (aja, es werden keine genauen Kontoklassen erwartet, sondern einfach nur Klasse 4, 3, oder so...)

Das Unternehmen X weist in der Saldenliste Forderungen aus LL in Höhe von 200.000 inkl. 20 % USt aus; sowie EinzelWB zu Forderungen LL von 13.000 und PauschalWB zu Forderungen von 2.000. In den Forderungen aus LL ist eine gänzlich uneinbringliche Forderung von 9600 inkl. 20% UST gegen den Kunden A enghalten, bei der auf Grund eines laufenden Ausgleichsverfahrens mit einer Quote von 40 % zu rechnen ist. Das ist die einzige einzelwertzuberichtigende Forderung. Eine Forderung des Kunden C in der höhe von 1.200 inkl. 20 % USt, die bereits mit 50 % wertberichtigt wurde, geht zu 50 % ein und wird bezahlt. Die übrigen Forderungen LL sind mit 2 % pauschal wertzuberichtigen.

Berechnung Buchungssatz
Kunde A:
Kunde B:
Kunde C:
EinzelWB:
PauschalWB:

---

BITTE HILFE!!!
War der Tag nicht dein Freund, war er dein Lehrer.

2

19.06.2007, 22:38

noch ein paar stunden... weiß keiner rat?

3

19.06.2007, 23:05

1.
1. Fremde Vorauszahlung
2. Keine Rechnungsabgrenzung
3. eigener Rückstand

Einfach durchlesen und dann logisch beantworten - Rechnungsabgrenzung ist nur durchzuführen falls ein Tatbestand zwei Bilanzjahre betrifft.

Beim 2. bin ich jetzt irgendwie zu faul das nachzuschauen hab das immerhin ein Jahr nicht mehr gemacht..aber paar Sachen kann ich noch dazu sagen:

Die Forderungen sind auf der Saldenliste immer inkl Umsatzsteuer also immer abziehen um eine WB zu bilden.
Bei Abschreibung von Forderungen auch die Umsatzsteuer korrigieren.
Vor Bildung der pauschalen Wertberichtigungen die zuvor durchgefähren WB und Abschreibungen berücksichtigen.
Bei einer Quote von 40% sind 60% wertzuberichtigen.

4

20.06.2007, 07:36

auf die Österreicher ist doch noch verlass! :)
thx vielmals :D