Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: MastersForum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

23.03.2006, 10:16

vom flamen & dissen

man mags nicht glauben, aber beleidigungen im Internet (per Chat, Foren, etc.) können sogar strafbar sein.

http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,407345,00.html

in Deutschland ist die Rechtslage im Augenblick ähnlich: Auch im Netz ist eine Beleidigung eine Beleidigung. Der Betreiber eines Forums oder Chatrooms muss solche aber nur entfernen, wenn sich der oder die Beleidigte oder Verleumdete bei ihm beschwert, etwa per E-Mail. Wird die entsprechende Passage dann entfernt, ist dem Gesetz genüge getan. Eine verpflichtende Toleranz gegenüber dem häufig äußerst rüden Umgangston in Foren und Chats gibt es nicht, wie das Amtsgericht Rheinbach schon im Jahr 1996 feststellte:

"Die Bezeichnung eines anderen Teilnehmers im öffentlichen Diskussionsforum eines Online-Netzes als 'Schlampe' ist auch dann als strafbare Beleidigung zu werten, wenn in dem Diskussionsforum (hier: CHAUVI.GER) Äußerungen mit beleidigendem Charakter an der Tagesordnung sind. Darauf, ob auch der Verletzte in anderen Beiträgen beleidigt hat, kommt es für die Strafbarkeit nicht an."
L'enfer c'est les autres.

2

23.03.2006, 11:04

Missbrauch einer Fernmeldeanlage heisst das bei uns und mir sind schon persönliche Fälle bekannt wo rund 10 Personen auf Grund von Beleidigungen ("Judas" mit Posten eines Bilds das ergoogelt wurde und ähnlich) eine Vorladung bei der Polizei hatten und mit mehreren 100 Franken Strafe gedroht wurde. Gebüsst wurde anschliessend aber niemand, weshalb auch immer...

Partizan_ch

Erleuchteter

Beiträge: 3 349

Wohnort: Jugoslawien

Beruf: CH

  • Nachricht senden

3

23.03.2006, 12:21

@ masters, das nennt sich Beschimpfung gemäss Art. 187 StGB bzw. Üble Nachrede gemäss Art. 173 StGB.

Missbrauch eine Fernmeldeanlage ist wenn du zb. vorsätzlich den Feuerwehralarm auslöst obwohl du weisst dass 100 prozentig keine Gefahr besteht oder aus "Spass" den Notruf tätigst etc.

4

23.03.2006, 13:30

Es macht aber einen Unterschied, ob man jmd. im Netz beleidigt, z.B. als Spieler, oder ob man wirklich den Menschen hinter der virtuellen Identität beleidigt.

Beleidigungen, die an einen Nickname gerichtet sind, werden sicher nicht so ohne weiteres vor Gericht 100% ernst genommen.

5

23.03.2006, 13:42

Zitat

Original von Partizan_ch
@ masters, das nennt sich Beschimpfung gemäss Art. 187 StGB bzw. Üble Nachrede gemäss Art. 173 StGB.

Missbrauch eine Fernmeldeanlage ist wenn du zb. vorsätzlich den Feuerwehralarm auslöst obwohl du weisst dass 100 prozentig keine Gefahr besteht oder aus "Spass" den Notruf tätigst etc.


Ich weiss ja, dass es ein wenig unsinnig ist, gegen einen angehenden Juristen bei sowas zu Argumentieren, aber ich glaube da hast du nicht Recht.

Hier die beiden Vorladungen:



sowie




Grund für das ist folgende Aussage:




Dazu kommt noch folgendes:

Zitat

Art. 179septies 1
Missbrauch einer Fernmeldeanlage

Wer aus Bosheit oder Mutwillen eine Fernmeldeanlage zur Beunruhigung oder Belästigung missbraucht, wird, auf Antrag, mit Haft oder Busse bestraft.


Zitat

Kaum zu glauben wie sie Unrecht vertreten. Sie gehören abgesetzt! Mit ihren verdrehten Aussagen in Telezüri sind sie noch lange nicht die Konsequenzen los. Schande über sie!

Mit unfreundlichsten Grüssen

XXXXXXX
Bassersdorf

Eine Mail mit diesem Originaltext an Esther Maurer, Regierungsrätin der SP in Zürich

http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a179septies.html
Hier kann man den Art. 179 nachlesen...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kOa_Master« (23.03.2006, 13:47)


6

23.03.2006, 13:48

lol, ihr schweizer habt nen knall ^^

7

23.03.2006, 13:54

Falls man interessiert ist, hier kann man den ganzen Thread nachlesen

http://www.fcbforum.ch/showthread.php?t=…lage+missbrauch

Es gibt dann übrigens einige interessante Diskussionen über die Art wie man überhaupt an die Benutzerdaten dieses Users kam, da dies anscheinend auf einem nicht rechtsmässigem Weg zustande kam (auf den letzten Seiten).
Benutzer Macau, Lemieux und Rankhof sind die, die anscheinend ein wenig mehr Ahnung vom Gesetz haben ;)

8

23.03.2006, 14:10

fickt euch

10

23.03.2006, 18:32

Zitat

Original von ZXK_Truespin
fickt euch

11

23.03.2006, 21:18

Zitat

man mags nicht glauben, aber beleidigungen im Internet (per Chat, Foren, etc.) können sogar strafbar sein.
:bounce:

12

23.03.2006, 21:50

Hiermit gebe ich bekannt, dass ich mich durch die Person, die hier als ZXK_Truespin schreibt, beleidigt fühle.
Da dies gemäss Art. 187 StGB eine Straftat ist, verlange ich, dass die Beleidigung "fickt euch" entfernt wird.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »La_Nague« (23.03.2006, 21:50)


13

23.03.2006, 21:58

Schlampe >(

14

23.03.2006, 22:32

Glied

15

23.03.2006, 22:50

Das ist keine Beleidigung, das ist max Kompliment(y)

16

24.03.2006, 11:25

...wie ist das wenn man ein internetangebot betreibt...?
...ich frage mich das schon länger, weil ich an der PC-Theke 723mal "hurnson" (hurensohn) und 234 "misburt" (missgeburt) in der minute höre, selbst wenn der jugendlich ganz alleine an der theke sitzt...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_Wanderer_Dude« (24.03.2006, 11:26)