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1

12.12.2013, 23:07

pornoanwälte

is schon wer von euch abgemahnt worden? ich zwar noch nicht aber ich favorisiere einen öffentlichen gewaltaufruf gegen entsprechende kanzeleien

2

12.12.2013, 23:18

Seit derMartin gestorben ist müssen eben andere dem vorbildlichen wirken nacheifern!!!

4

13.12.2013, 07:10

Da ich alle meine Pornoadressen prima auswendig kann, bin ich nicht den Honeypot der Rechtsverdreher gefallen.

Aber ich unterstütze den Aufruf und biete alte Pflastersteine zur Abholung.

5

13.12.2013, 08:44

Wie kommst du drauf, dass das einen Unterschied macht floppy? (bzw. wo hast du das her)

6

13.12.2013, 09:42

Ich weiss nicht ob das stimmt. Ich hatte nur in den unzähligen Meldungen zu dem Thema irgendwo in einem Artikel von der Theorie gelesen, dass zB red-tube.net als Redirection zur korrekten Addy als Honeypot zum IP samnmeln genutzt wurde. Das war mehr ne Theorie, die man nicht so unabwägig fand. Gab imho dafür keine Beweise.

7

13.12.2013, 09:49

Pornos runterladen ist illigal? 8o 8o
"Wenn ich nicht Babyschildkröten rette, wer dann?" :stupid:

CoK_a_cola

Erleuchteter

Beiträge: 4 016

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8

13.12.2013, 09:51

nicht runterladen, angucken ist illegal und außerdem macht das blind habe ich mal gehört... :!:

9

13.12.2013, 09:56

Dann dürfte ich schon seit vielen Jahre Nichts mehr sehen ...... gut erklärt vielleicht meine AGE Leistungen :P
"Wenn ich nicht Babyschildkröten rette, wer dann?" :stupid:

10

13.12.2013, 09:59

Chris' ignoriere ich mal :rolleyes:

@ floppy: hm.. klingt für mich irgendwie komisch. Eigentlich müsste dass doch so ablaufen: Firma XY hält die Rechte zum Film Gina Wild 3. Dieser wird nun auf redtube kostenlos als Stream angeboten (bzw. eine Szene davon). User Hans Peter klickt nun den Film an. Firma XY beauftragt nen Anwalt damit, zu klagen. Die IP Adresse von Hans Peter und den anderen Usern bekommt er möglicherweise von der Betreiberfirma von redtube (ist noch nicht ganz klar), teilweise wohl durch Gerichtsbeschluss durch den Internetprovider.

Fraglich sind dabei so einige Sachen.. zB:

Ist der Film überhaupt für Hans Peter erkennbar urheberrechtlich geschützt? In den meisten Fällen wird er ja nicht "Gina Wild 3" heißen, sondern "german blond gets ..."

Prinzipiell gibt es ja auf solchen Seiten auch immer etliche Amateurvideos der User.. und wenn nun sich nun die blonde Nachbarin gerne zeigt und die Videos bei redtube hochläd, kann ja nichts ungesetzliches daran sein, wenn sie jmd. anguckt. Nur wie kann man das eine vom anderen unterscheiden?

Umso fragwürdiger, was da bei dem Gerichtsbeschluss abgelaufen ist...
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolit…g-a-938312.html

11

13.12.2013, 10:10

Tut mir ja leid Sney, dass du hier eine ernsthafte Disskussion über Pornos im Netz anschauen :rolleyes: vom Zaun brechen willst.
"Wenn ich nicht Babyschildkröten rette, wer dann?" :stupid:

12

13.12.2013, 10:35

es geht darum was legal ist und was nicht.. v.a. hinsichtlich streams
und ja, ich finde die Diskussion interessant

13

13.12.2013, 10:41

Ok so betrachtet, hast du natürlich Recht.
"Wenn ich nicht Babyschildkröten rette, wer dann?" :stupid:

14

13.12.2013, 11:47

Vorweg, ich hab das anfänglich verfolgt, derzeit eher halbherzig.

Ohne deinen Link durchgelesen zu haben, dürfte es sich darum handeln, dass der/die zuständige/n Richter beim Beschluss fassen nicht wusste dass es um Streaming geht sondern der Meinung war es sei p2p. Das macht den Beschluss hinfällig. Aber auch ne Anklage mit falschem Beschluss sei möglich. Lustiges System :) Aber das ist ja nich das "Ursprungsproblem" an der Geschichte.
Wie die Anwälte nun exakt an die betroffenen IPs gekommen ist, ist ja der Kern der Frage. Daher kam im Netz ja auch der Gedanke mit dem Honeypot heraus, weil man sich nicht wirklich vorstellen konnte dass Redtube die Daten freiwillig raushaut. Sofern dort urheberrechtlich geschütztes Material angeprangert wird, dürfte das einfach durch abuse und Löschung geregelt sein. Behaupte ich. Daher kann ich mir nicht vorstellen dass der Betreiber eben "einfach" die IPs heraus gibt.

Eigentlich find ich die Sache ja nur zum Schmunzeln, weils mal wieder ne Möglichkeit zum Geld eintreiben bietet. Brisant wirds halt nur bei der Frage ob Streaming nun illegal ist oder nicht, schön dass die Hippies dabei sind einen Präzedensfall draus zu machen. Scheint mir ja so, als sei man da bisher immer bewusst drum herum geschifft weils ein Fass ohne Boden ist. Die bisherige Rechtslage, nur das zur Verfügung stellen ist strafbar, könnte damit ja ein wenig wackeln. Ich persönlich zweifel doch sehr dran, dass dort irgend ein Prozess entsteht in dem allgemeingültig Streaming für gesetzeswiedrig erkläret wird. Dies allein schon aus solchen Gründen die du mit deinen Fragen aufwirfst, ich zweifel wirklich dran dass sich damit jemand auseinandersetzen möchte, zumal man es eh nicht unterbinden kann.

15

13.12.2013, 12:56

Eine (ganz) kurze Zusammenfassung der rechtlichen Problematik für die, die es interessiert.

Zitat

§ 53 Abs. 1 S. 1 UrhG: Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

1. Frage: Ist das Anschauen eines Streams eine Vervielfältigung?

Diese Frage ist unter Juristen umstritten und bisher nicht gerichtlich geklärt. Technisch kann man das Betrachten eines Streams durchaus als Vervielfältigung verstehen, wird ein gestreamter Film doch (temporär) auf den eigenen Rechner heruntergeladen und dabei (temporär) vervielfältigt. Die rechtliche Bewertung mag dabei aber auch davon abhängen, ob im Einzelfall stets der ganze Film auf den eigenen Computer kopiert wird, oder immer nur der Ausschnitt, den man gerade sieht, so dass zu keiner Zeit ein vollständiges Vervielfältigungsstück entsteht.

2. Frage: Stellt die Seite, die den Stream anbietet, eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage zur Verfügung?

Das wird man bei YouTube wegen deren rigider Löschpolitik heutzutage wohl eher verneinen müssen -- der User darf hier mE grundsätzlich davon ausgehen, dass die Inhalte nicht gegen das Urheberrecht verstoßen, weil sie sonst eben gelöscht wären.
Bei RedTube würde ich es ebenfalls verneinen, weil zahlreiche Pornoanbieter dort hochwertiges Material hochladen, um Werbung für ihr eigenes, kostenpflichtiges Angebot zu machen.
Bei kino.to etc. ist die Vorlage dagegen wohl eindeutig "offensichtlich rechtswidrig".

Die aktuell diskutierten Abmahnungen entbehren daher mE jeder rechtlichen Grundlage und dienen einzig und allein dem Ziel, den peinlich berührten Abgemahnten schnell ein paar Euronen aus der Tasche zu ziehen...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »toblu« (13.12.2013, 14:34)


16

13.12.2013, 13:38

Schön zusammengefasst. Besonders die Vergleiche Youtube/Redtube und co. Sehe das genau so.
Als ich allgemein von "Streaming" sprach, habe ich auch in keinem Falle sowas wie kino.to gemeint...

17

13.12.2013, 14:53

Eine (ganz) kurze Zusammenfassung der rechtlichen Problematik für die, die es interessiert.

Zitat

§ 53 Abs. 1 S. 1 UrhG: Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

1. Frage: Ist das Anschauen eines Streams eine Vervielfältigung?

Diese Frage ist unter Juristen umstritten und bisher nicht gerichtlich geklärt. Technisch kann man das Betrachten eines Streams durchaus als Vervielfältigung verstehen, wird ein gestreamter Film doch (temporär) auf den eigenen Rechner heruntergeladen und dabei (temporär) vervielfältigt. Die rechtliche Bewertung mag dabei aber auch davon abhängen, ob im Einzelfall stets der ganze Film auf den eigenen Computer kopiert wird, oder immer nur der Ausschnitt, den man gerade sieht, so dass zu keiner Zeit ein vollständiges Vervielfältigungsstück entsteht.
Das halte ich halt für problematisch. Mit der Logik würde ja sich auch jeder Besucher einer Webseite, die ein urheberrechtlich geschütztes Bild enthält, strafbar machen. Auch jeder, der ein Youtubevideo anschaut speichert das Video oder Teile des Videos auf seinem Rechner und vervielfältigt es damit. Mit der Logik kommen wir meines Erachtens nach nicht weiter.

Wenn, dann müsste man den Straftatbestand auf absichtliche Vervielfältigung und Verbreitung (also das Hochladen und zugänglich machen) beschränken und/oder schon das bewusste konsumieren (z.B. ehemals kino.to) urheberrechtlich geschützen Materials strafbar machen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kastor« (14.12.2013, 19:06)


18

13.12.2013, 22:30

gibt es beim urheberrecht keine ausnahme für temporäre kopien aufgrund technischer vorgänge?


ausserdem...dann kann ich auch www.gooogle.de machen, das aus einem kinderporno bild besteht und dann erstmal ein paar tausend leute im monat zur solzialarbeit verklagen.



Aber mich würde es echt interessieren, wie die die IPs bekommen haben. Dass die nen programm entwickelt haben, dass alle Ip adressen der nutzer unabhängiger websiten bekommt, ist ja eine völlig schwachsinnige lüge, die jeder durchschaut, der mehr mit Pcs zu tun hat als facebook und twitter aufzurufen alle paar stunden.


Evt den anbieter bestochen? Betreiber von streamingseiten, die geklaute videos hochladen sind wahrscheinlich nicht sehr moralisch. Falls das aber rauskommt, hat die klagefirma ein problem, weil sie ja dann den eigentlichen illegalen anbieter ihrer eigenen filme bezahlt hat, um leute in die falle zu locken.#

Oder ein redirect, aber dann wüssten die ja nicht wirklich, dass das opfer ihr material aufgerufen hat.
Oder durch ein werbebanner oder ähnliches.

19

14.12.2013, 11:07

zumindest weiß man, wie man per IP-Adresse an die Anschriften der Abgemahnten gekommen ist.
der Rechteinhaber war beim Landgericht Köln und hat den Antrag gestellt, woraufhin die bei dem jeweiligen Provider waren, in dem Fall Telekom.
Hier ist der Beschluss, da steht das gleich am Anfang: http://openjur.de/u/661957.html

Interessant ist dabei auch Punkt 13 in dem Beschluss, weil man darin sieht, dass das Gericht von einer Tauschbörse ausgegangen ist...
Denn das Streamen ist in der Regel legal, wenn nur eine temporäre Vervielfältigung angelegt wird (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__44a.html), die nur auf dem eigenen Rechner existiert. Selbst das herunterladen einer Datei ist vollkommen legal außer wenn es offensichtlich ist, dass die Datei illegal angeboten wird (z. B. kino.to).
Also durch das Ansehen eines Streams tut man nichts illegales (im Urheberrecht). Im Strafrecht kann man sich schon strafbar machen, z. B. bei so Sachen wie Kinderpornographie, also etwas, das gar nicht legal existieren darf.

20

14.12.2013, 17:46

Dann gibt es noch Findige, die auf die Masche aufspringen und Mails zum Thema versenden. So bekam beispielsweise meine Frau eine Abmahn-Mail, weil sie illegal Pornos gestreamt habe und man über ihre IP ihren Anschluss ermittelt hätte. Nur dass die Mail ihren Mädchennamen adressierte und der Anschluss auf meinen läuft. Außerdem soll sie am 23.12.2013 gestreamt haben. Mal abwarten, ob wir einen Tag vor Weihnachten... :rolleyes:

21

14.12.2013, 18:42

Eine (ganz) kurze Zusammenfassung der rechtlichen Problematik für die, die es interessiert.

Zitat

§ 53 Abs. 1 S. 1 UrhG: Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

1. Frage: Ist das Anschauen eines Streams eine Vervielfältigung?

Diese Frage ist unter Juristen umstritten und bisher nicht gerichtlich geklärt. Technisch kann man das Betrachten eines Streams durchaus als Vervielfältigung verstehen, wird ein gestreamter Film doch (temporär) auf den eigenen Rechner heruntergeladen und dabei (temporär) vervielfältigt. Die rechtliche Bewertung mag dabei aber auch davon abhängen, ob im Einzelfall stets der ganze Film auf den eigenen Computer kopiert wird, oder immer nur der Ausschnitt, den man gerade sieht, so dass zu keiner Zeit ein vollständiges Vervielfältigungsstück entsteht.
Das halte ich halt für problematisch. Mit der Logik würde ja sich auch jeder Besucher einer Webseite, die ein urheberrechtlich geschütztes Bild enthält, strafbar machen. Auch jeder, der ein Youtubevideo anschaut speichert das Video oder Teile des Videos auf seinem Rechner und vervielfältigt es damit. Mit der Logik kommen wir meines Erachtens nach nicht weiter.

Wenn, dann müsste man den Straftatbestand auf absichtliche Vervielfältigung und Verbreitung (also das Hochladen und zugänglich machen) beschränken und/oder schon das bewusste konsumieren (z.B. ehemals kino.to) urheberrechtlich geschützen Materials strafbar machen.


Also zunächst ist das kein Straftatbestand, sondern bloß eine Bestimmung über die Urheberrechtswidrigkeit eines Verhaltens, das damit insbesondere abmahn- und schadensersatzfähig wird.
Dass die Kopie alleine nicht ausreicht, ist durch die weitere Einschränkung, dass die Quelle offensichtlich rechtswidrig sein muss, sichergestellt.
Durch Anschauen von Videos auf YouTube kannst du damit (wohl) auch nach Ansicht derer, die Streaming für Kopieren halten, keine Urheberrechtsverletzung begehen.

22

14.12.2013, 19:03

Joa, bin kein Jurist und kenn mich mit den entsprechenden Begrifflichkeiten nicht aus.

Aber wenn auf den einschlägigen Pornoseiten ja wirklich auch offizielles Material zu Werbezwecken vertrieben wird, kann man ja nicht mehr von "offensichtlich" urheberrechtsverletzendem Material reden.

Und was wäre, wenn jemand auf Youtube etwas "offensichtlich" urheberrechtsverletzendes hochlädt, z.B. ganze Filme und man draufklickt? Oder muss man für so eine Mahnung/Schadensersatz schon mutwillig nach dem Material suchen?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kastor« (15.12.2013, 10:36)


23

15.12.2013, 06:23

soweit ich weiss, lief die ip-erkennung über die werbeeinblendung.
witzig sind eigentlich die gegenklagen. falls da jeder mitmacht und die erfolg haben ist die kanzlei pleite.

24

15.12.2013, 10:33

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/anwal…n-a-939146.html

Ich frag mich echt, wie sowas durchgehen kann? Da wird das Gericht eindeutig getäuscht, während gleichzeitig die Nutzer dieser Streams gleichzeitig garnicht einmal eindeutig urheberrechtsverletzendes Material betrachten.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kastor« (15.12.2013, 10:40)


Attila

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25

15.12.2013, 14:47

Krebsgeschwürauswüchse unseres Rechtssystems. Kann nicht irgend jemand mal dieses ganzen Abmahnwahnsinn beenden?


Allein so ne Aussage:

Zitat

Der Jurist setze auf Streaming als neues Betätigungsfeld, da sich die Abmahnung von Tauschbörsennutzern nicht mehr lohne. Die Nutzer seien vorsichtiger geworden, erklärte Urmann.


Zeigt doch, dass es so ner Kanzlei völlig egal ist ob das überhaupt rechtlich einwandfrei ist was die da machen.
Da wird geschaut wie sich am meisten Kohle machen lässt in kurzem Zeitraum, warscheinlich wird die Copy & Paste Vorlage der Abmahnung noch von Azubis ausgefüllt und am Ende nur fix gestempelt... ganz am Ende wenn man x tausend Schriftstücke rausgeballert hat und so und so viel % direkt zahlen ohne es in Frage zu stellen, schaut man dann ob das ganze vor Gericht überhaupt bestand hat.

Sollte es nicht der Fall sein und man muss alles zurückzahlen (muss man das überhaupt, wenn jemand "freiwillig" die Abmahnsumme gezahlt hat und sich nicht weiter drum kümmert?) geht man halt in die Privatinsolvenz oder hat eh das ganze vermögen auf wem anders liegen und baut irgend ne neue Scheisse aus.


Manchmal denke ich, ich hätte Jurist werden sollen, wer kann besser unbehelligt irgend ne illegale scheisse abziehen? Das ist ja fast lukrativer als Drogendealer / Drogenanbau.
Bis son Jurist mal wirklich am Arsch ist vergehen doch jahre, wenn nicht jahrzehnte.. und selbst dann hat er noch iwo kohle liegen und geht eh nicht in den Knast für die Nummer.
Wie hießen die anderen beiden noch? Gravenreuth? Von denen hat man auch jahre immer mal wieder gehört, die steckten ja sogar hinter downloadportalen selbst im endeffekt.

26

15.12.2013, 15:13

Lustig du findest das ganze korrupt und scheiße aber paar Zeilen weiter würdest du es gerne selbst machen... ;)

Ich finde es gibt schlimmere Sachen auf der Welt als Leuten Geld abzuknöpfen die entweder Scheiße gebaut haben oder Scheiße mit sich machen lassen ohne darüber nachzudenken.

Attila

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27

15.12.2013, 15:59

Ach leck mich, ich scheiss auf deine Logik.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Attila« (15.12.2013, 20:12)


28

15.12.2013, 18:37

Den Vergleich mit Anwalt vs. Mörder, Drogendealer lass ich jetzt einfach mal so stehen... ;)

Beim "Scheisse gebaut" hab ich nicht von den Pornos angucken geschrieben sondern das war der zweite Teil des Satzes, wer dafür blecht ist ein Idiot.
Wer sich aber den Hobbit 2 saugt und dann erwischt wird hat Dreck am Stecken. (und nein den gibts wohl noch nicht im Web) :D

29

15.12.2013, 19:13

ja und da regeln was heiliges sind sollte man denen direkt die polizei zum schuhlöffeln vorbei schicken

Attila

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30

15.12.2013, 20:13

sondern das war der zweite Teil des Satzes, wer dafür blecht ist ein Idiot.



Gibt denke ich genug Leute die dumm genug sind das zu bezahlen.
Falls man keinen Rechtsschutz hat kommt das am Ende vlt. günstiger wenns hart auf hart kommt.