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Ich hab die Frage auch in einem anderen Forum gestellt, hier die wie mir scheint beste Antwort:
In Österreich wird - noch - von hinten geblitzt. Daher kann es gar kein Fahrer-Foto geben.
Was hast Du überhaupt für ein Schreiben bekommen? Es kann eigentlich nur eine sog. "Anonymverfügung" gewesen sein. Das ist eine vereinfachte Abhandlung, da wird kein Fahrer ausgeforscht und das Vergehen auch nicht registriert. Das gibt es aber nur bei kleineren Vergehen. Wenn Du also eh weißt, daß Du, bzw. dein Auto dort zu schnell warst, zahlen und gut ist es.
Wenn Du aber sicher bist, nicht dort gefahren zu sein, dann kannst Du trotzdem keinen Einspruch erheben. Weil das ist bei der Anonymverfügung nicht vorgesehen und auch nicht möglich. Da genügt es, nicht zu zahlen, dann kommt das Verfahren zum Tragen, wie weiter unten beschrieben.
Bei größeren Geschwindigkeitsübertretungen (oder Nichtbezahlung der Anonymverfügung) bekommt der Fahrzeughalter (nur der ist ja auf Grund des Kennzeichens bekannt) ein Schreiben zur Lenkerauskunft. Da muß man den Fahrzeuglenker bekanntgeben, also sich selber, oder, wenn´s wer anderer gewesen ist, diesen.
Der bekommt dann die Strafe. Gegen die natürlich Rechtsmittel ergriffen werden können.
Wenn aber der Lenker nicht bekanntgegeben wird, bekommt der Fahrzeughalter eine Strafe wegen "Nichterteilung der Lenkerauskunft". Und die ist ganz schön hoch. In Österreich muß man wissen, wer gefahren ist, und man muß dies bei Strafandrohung auch bekanntgeben.
Strafen wegen "Nichterteilung der Lenkerauskunft" können aber in Deutschland nicht eingetrieben werden. Aber wenn man bei einer Wiedereinreise nach Österreich angehalten wird, wird´s kritisch.
Andere Strafen werden aber schon in D kassiert, da gibt es ein entsprechenden Abkommen.
Antares, der von den Masters-Ösis genauere Aussagen erwartet hat