Stichtagsregeln hält das BVerfG im Allgemeinen für verfassungsmäßig, weil man gerade bei Begünstigungen immer irgendwo eine Grenze ziehen muss.
Verfassungswidrig ist eine solche Regel erst, wenn sie eine bestimmte Personengruppe unverhältnismäßig benachteiligt, was auch bei der Anknüpfung an ein persönliches Merkmal wie das Geburtsdatum nicht ohne Weiteres angenommen wird.
Gegen das Betreuungsgeld läuft allerdings gerade eine Normenkontrollverfahren vor dem BVerfG, weil dem Bund möglicherweise die Kompetenz für das Gesetz fehlt.