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24.10.2003, 00:16

Ware falsch ausgepreist

Mal eine rechtliche Frage

Mir ist heute folgendes passiert: Beim stöbern bei Marktkauf bin ich über eine DVD gestolpert, die eindeutig falsch ausgepreist war: "Patton" als SE für 9,90 € Keine Ahnung was die kostet, aber dirket daneben stand eine ähnliche DVD mit selben Preis, aber deutlich schlechter ausgestattet. Nun bin ich nicht der grosse Kriegsfilmfreund von amerikanischen Heldengenerälen aber ich dachte mir: "Nachtigall ick hör Dir trappsen!" Da könnte man eventuell ein Schnäppchen machen (und über Ebay vertickern). Muss dazu sagen, mir passiert sowas desöfteren. Irgendwie habe ich ein Händchen für falsch ausgepreiste DVD. Bestes Schnäppchen bisher: DS9 Staffel 4 für €29,90 :D Kostet sonst €99,90.

Bisher habe ich die Filme auch immer reduziert gekriegt, aber diesmal scannt die Kassiererin den Film ein und es erscheint der Preis von ca € 26. Darauf hat sie auch bestanden. Da mir der Film aber wie oben bereits erwähnt eigentlich nicht wichtig ist, habe ich ihn dagelassen ohne gross zu protestieren.

Übrigens lustig war die Behauptung, ich hätte es umgeklebt. Das hat sie natürlich nicht direkt gesagt sondern: "Ich unterstelle Ihnen natürlich nicht, sie hätten das Preisschild umgeklebt" Ja, toll, aber gedacht haste es. Habe sowas nicht nötig, Frau Marktkauf! Ihr selbst seit die Deppen, die nicht auszeichnen könnt. Alleine bei Marktkauf bereits ca 5 Mal geschehen. Gesamtersparnis: Ungefähr 40 bis 50 € :P


Jetzt meine Frage: Wie sieht es rechtlich aus? Die Ware ist eindeutig mit einem Preisschild ausgezeichnet. Hätte ich drauf bestehen sollen oder wäre ich auf verlorenen Posten gewesen? Wie ich die Fritzen bei Marktkauf kenne kommt das garantiert wieder vor. Muss Bescheid wissen. Übrigens sehe ich das nicht als moralische Frage. Ist selbstredend unmoralisch.

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24.10.2003, 00:20

invitatio ad offerendum, also kein antrag zum abschluss eines kaufvertrages. den antrag machst du, also völlig unverbindlich.

3

24.10.2003, 00:55

hör auf thao, er ist student - jurastudent, aok gab er auf weil aus ihm nix wurde, dann bash0rte er kleine jungs mit RON und mittlerweile wird er immer mehr son Rechte-Vertreter-Jüngling :evil:

4

24.10.2003, 03:14

angepriesen.....


:D

5

24.10.2003, 04:32

Zitat

Original von DIC_Thaomir
invitatio ad offerendum, also kein antrag zum abschluss eines kaufvertrages. den antrag machst du, also völlig unverbindlich.


Was heisst das auf Deutsch?

6

24.10.2003, 06:42

Rein rechtlich haste da nix zu holen wie Thao schon sachte, aber wenn man genug trouble macht sollten die schon weich werden.

Das mit dem Umkleben ist eine Betrugsunterstellen .... d.h. sowas dürfen die nur behaupten wenn sie es nachweisen können. (is wie klauen).

Aber eindeutig zu weit her meine Ausbildung als das ich da noch mehr was zu sagen könnte.

7

24.10.2003, 07:20

Ich hab mal gehört, daß die die Preise, die sie drauf kleben, auch einhalten müssen. Ich hab' aber auch schonmal gehört, daß für AoC noch ein Patch kommt, insofern ...

Eine Sache noch, es gibt ja diese umklebesicheren Preisschilder. Kennt Ihr sicher, die, wo in drei Teile zerbröseln, wenn man sie abmacht ;-)
Frage an den Juristen: Wenn das stimmt, daß die Preise gelten, die im System sind, und nicht die, die auf den Preisschildern stehen, wozu dann der Aufwand mit den umklebesicheren? Ist doch unlogisch. Kein Betrieb macht sich sinnlose Kosten.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Tamger« (24.10.2003, 07:24)


8

24.10.2003, 07:32

In dem Patton Fall war es ein Dödel-Preissschild ohne Bezug zur Ware.

Anders sah es damals im DS9 Fall aus. Da stand deutlich mit auf dem Preisschild: Deep Space 9 Staffel 4 €29,90

Ich kann ja den Originalpreis nicht unbedingt wissen ?(


EDIT: Habe bei Amazon gesehen: Patton nix wert: €14,95 Glück gehabt :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pawnee« (24.10.2003, 07:33)


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unregistriert

9

24.10.2003, 08:50

Also da ich zufällig in nem supermarkt arbeite:
Wenn wir waren so vverkaufen, wies draufsteht, dann müssten die kunden auf viele Sonderangebote verzichten:D

Und wenns billiger ausgezeichnet ist, dann schaut ma, ob die restlichen auch billiger sind, und wenn ja, dann stimmts halt:D

10

24.10.2003, 08:52

Patton habe ich schon mehrfach für 9,99 gesehen.

11

24.10.2003, 08:59

Von Patton gibt es 2 Fassungen. Eine DVD für € 9,90 und eine mit 2 DVD und teurer.

12

24.10.2003, 09:29

Zitat

Original von uNiQuE

Zitat

Original von DIC_Thaomir
invitatio ad offerendum, also kein antrag zum abschluss eines kaufvertrages. den antrag machst du, also völlig unverbindlich.


Was heisst das auf Deutsch?


Soviel wie: Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes...Thaomir kann das sicher aber noch ganz genau übersetzen :)

NLG_playr

Schüler

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13

24.10.2003, 09:36

die preisschilder sind für den verkäufer (marktkauf) unverbindlich. bedeutet: er muss nicht für den preis verkaufen! (sollte hier zB ein irrtum vorliegen)

siehe thaomir: hier gibt der käufer (du) mit dem gang zur kasse das angebot zum kauf ab.

zur frage warum umklebesichere preisschilder: weil jedesmal, wenn der kunde an der kasse steht und terz macht ("da steht aber 9,99EUR!") , das die kundenzufriedenheit senkt und unmut auslöst, sowie zeit an der kasse kostet.

14

24.10.2003, 09:42

Wer klebt denn heute noch Schilder auf die Ware?? :baaa:

15

24.10.2003, 09:43

Zitat


Ich hab mal gehört, daß die die Preise, die sie drauf kleben, auch einhalten müssen



Falsch.

Es ist die Aufforderung eines Angebotes wobei sich jeder Händler vorbehält den Kaufvertrag auch einzugehen. Würde also ein Diamantring für 5 Euro im Schaufensterliegen und du würdest sagen den nehme ich für 5 könnte der Verkäufer von seinem Angebot den Ring anzubieten jederzeit zurücktreten. Es ist nicht verbindlich !

Und noch was. Preisschilder umkleben ist kein Kavaliersdelikt ! Es ist eine Straftat die zu einer Anzeige führt ! Außerdem wird das Umkleben eines Preisschildes als Betrug gewertet. Hierauf stehen schwere Strafen (klaubt man manchmal gar nicht).

16

24.10.2003, 10:02

Zitat

Es ist die Aufforderung eines Angebotes wobei sich jeder Händler vorbehält den Kaufvertrag auch einzugehen. Würde also ein Diamantring für 5 Euro im Schaufensterliegen und du würdest sagen den nehme ich für 5 könnte der Verkäufer von seinem Angebot den Ring anzubieten jederzeit zurücktreten. Es ist nicht verbindlich !


aha, und ich dachte das ist unlauterer wettbewerb.
sprich, preist der dönerman seinen döner für 2 euro draussen auf dem preisschild an muß er ihn auch für 2 euro drinne verkaufen?!

17

24.10.2003, 10:16

Zitat

PAngV § 1 Grundvorschriften

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile unabhängig von einer Rabattgewährung zu zahlen sind (Endpreise). Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.

Zitat

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 Preise nicht, nicht richtig oder nicht vollständig angibt,


wenn ich das richtig verstanden habe, gibts bußgeld für falsche preisauszeichnung :D

18

24.10.2003, 10:53

wie GURA schon sagte: schaufensterauslagen etc. (auch die artikel im Markt) sind an die Öffentllichkeit gerichtet und stellen kein Angebot dar. Das Angebot zum Kaufvertrag macht ihr als kunden indem ihr an die Kasse geht, die Annahme d. Kaufvertrages erfolgt an der Kasse durch die Kassiererin.

Wenn der Verkäufer wissentlich falsche Ware auspreist ist das unlauterer Wettbewerb (Verstoß gegen die guten Sitten). Der Kaufvertrag kommt aber nicht zu stande da ihr den Antrag mit dem auf dem Produkt aufgedruckten Preis macht, er kann nur unter demselben Preis Annehmen, alles andere wäre ein neuer Antrag und bedarf eurer Zustimmung.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_EA_BlacK_SharK« (24.10.2003, 10:54)


19

24.10.2003, 10:58

jepp ..hatte ich beim Studium :(
ist schon ein paar Jahre her ...

Zitat

Wirksamer Kaufvertrag (§ 433 I 1) zwischen K und V

Für einen wirksamen Kaufvertrag (§ 433 ) über eine Sache (§ 90) zwischen K und V bedarf es zwei inhaltlich übereinstimmender Willenserklärungen in Form von Angebot ( § 145 ) und Annahme ( § 147 ).



Auf jeden Fall müssen beide eine Willenserklärung abgeben. Ist die Ware falsch ausgepreist muss der V nicht zustimmen also seine Willenserklärung nicht abgeben. Somit entsteht auch kein Kaufvertrag.

20

24.10.2003, 10:58

wow, jetzt hat er schneller editiert als ich korrigieren konnte :D

letztlich gilt nicht der preis der im system ist, es gilt der preis auf den der händler bock hat. er kann also auch an der kasse sagen, heute bin ich schlecht drauf alles kostet 20 euro mehr (rein auf die frage wirksamer kaufvertrag bezogen, wettbewerbsrecht is ne andere geschichte).

in deutschland ist man gewohnt ansprüche zu haben, sozialstaat bla bla bla.
ein händler ist aber kein teil des staats^^

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DIC_Thaomir« (24.10.2003, 11:02)


21

24.10.2003, 11:09

Tjo wenn er keine Lust hat Dir was zu verkaufen muss er das auch nicht. Rein rechtlich. Ach ja im Zweifel gilt übrigens immer höheres Recht BGB ist da höher als PAngV (Preisangabenverordnung) wobei ich nicht mal weiß ob das überhaupt gilt :)

22

24.10.2003, 11:14

Erstmal viel Dank für die Aufklärung.

Sollten sie das nächste mal wieder Special Editions als Dödel-DVD auspreisen (da liegt immer der Fehler, die sieht halt fast gleich aus), dann freut man sich erst, wenn man bezahlt hat. Vorher ist es ungewiss. Gut zu wissen.

NLG_playr

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23

24.10.2003, 11:58

gutes schlusswort ;)

Partizan_ch

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24

24.10.2003, 13:26

ich bin im verkauf tätig und wir müssen immer zu dem preis verkaufen, der auf dem ettiket steht, der ist absolut verbindlich!

25

24.10.2003, 13:35

Das ist dann aber intern so geregelt, wohl, um die Kunden nicht zu reizen...

26

24.10.2003, 13:44

bah,
bin zu spät... wollte doch auch mal den jura-studenten rauskehren...
aber thaomir ist leider nix mehr hinzuzufügen...
zumindest in simplifizierter fassung ;)

cu
Zitat von Faith:<br>bis der gemerkt hatte das die anderen schon ne zeit weiter waren, hätte ich seine häfen mit fischerbooten einmauern können

27

24.10.2003, 14:54

Zitat

aha, und ich dachte das ist unlauterer wettbewerb.
sprich, preist der dönerman seinen döner für 2 euro draussen auf dem preisschild an muß er ihn auch für 2 euro drinne verkaufen?!


Ja genau das dachte ich auch. Deshalb schien mir das mit den Preisschildern auch plausibel.

Übrigens "Unlauterer Wettbewerb" ist sowieso so ein Ding, das in der Praxis mehr Normalität als Ausnahme ist (in D. wohlgemerkt!).
Ich sag z.B. nur Teleshopping! Da ist ja wohl alles gelogen. Angefangen von durchgestrichenen Preisen über Falschangaben zu Produkten bis hin zu Tricks wie angeblichen Warenbeständen ("nur noch 30 Stück auf Lager" - ja ja!).
Wenn da der Verbraucherschutz (gibt es sowas in D. überhaupt) mal aktiv werden würde ...

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24.10.2003, 22:25

..wer riskiert wegen Patton ein Strafverfahren? :D :D

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24.10.2003, 22:25

Früher als böser Teenie hab ich auch mal umgeklebt, und zwar (mein größter Clou) ein 6xCD-Rom-Laufwerk für 59 DM anstatt 599DM. Damals war das High-End schlechthin. Und das hat ganze dreimal geklappt. Mit Computerspielen hat das auch ganz wunderbar geklappt. Command&Conquer 1 für 19,99 anstatt 119,99 DM. Man waren die Verkäuferinnen doof damals :)

Schwierig war es immer, so ein Preisschild zu besorgen, denn die machten riesen Krach, wenn man sie von anderen Packungen (geeignete meist in Wühltischen zu finden) abmachte. Da mußte man schon ordentlich bei husten... ;)

Einige Zeit später hat man dann den Scanner eingeführt. Und noch einige Zeit später ist man ehrlich geworden...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TKCB_Cranberry_« (24.10.2003, 22:26)