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1

28.10.2012, 12:27

Nebenverdienst steuerlich angeben

Meine Freundin macht einige Sachen neben der eigentlichen Arbeit und verdient dabei noch einige 100 im Jahr hinzu. Hab auf die Schnelle nix mit der SuFu gefunden. Muss man das irgendwo angeben und Steuern zahlen auf diese Einkünfte? Wenn nicht, ab welchem Betrag wäre das fällig? Und wo steht das alles?

Handelt sich um solche Tätigkeiten wie Vorträge neben der Arbeit (so ähnlich wie Peer :D) und Musizieren, was beides eben selten statt findet, dann aber recht akzeptabel vergütet wird ...

Besten Dank schonmal für die Hilfe des allwissenden Masters
Zitat von »Lesmue« Wenn ich 2 Abende in der Woche mal Ruhe vor Frau,Freundin,Kindern usw hab will ich einfach ganz entspannt am Rechner was daddeln und mir dabei 3 Weizen in den Kopf jagen, und mit Kumpels dummes Zeug in Skype labern.

2

29.10.2012, 07:09

machs schwarz, dann haste das problem auch nicht ^^

3

29.10.2012, 08:30

1. will sie das nicht.
2. schreibt sie ja tielweise dafür auch rechnungen, denke also nicht, dass dies sinnvoll ist

keiner der sich mit sowas auskennt? ?(
Zitat von »Lesmue« Wenn ich 2 Abende in der Woche mal Ruhe vor Frau,Freundin,Kindern usw hab will ich einfach ganz entspannt am Rechner was daddeln und mir dabei 3 Weizen in den Kopf jagen, und mit Kumpels dummes Zeug in Skype labern.

MfG_Grandpa

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4

29.10.2012, 09:02

also wenn sie rechnungen schreibt sollte sie die auch angeben, den bei dem der die rechnung bekommt, der nimt sie ja auch in seine bücher, und wen der die einreicht kann es passieren, das sie manche unterlagen auch quer prüfen, und wen dan dein frauchen nichts eingereicht hat , siehs nich so gut aus

Gruss MfG_Grandpa

5

29.10.2012, 09:05

Wenn sie selber Rechnungen schreibt klingt das nach selbständiger Arbeit? Evtl Kleingewerbe das sie anmelden muss? Bin da nich wirklich firm, googlen? Mal doof n Telefonhörer genommen und zB bei der IHK nachgefragt?

In jedem Falle, sofern das geklärt ist was das genau ist, ist sie verpflichtet das ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, dass dort noch ein Nebenerwerb stattfindet.

6

30.10.2012, 05:37

Sobald Quittungen ausgestellt werden muss doch ein Gewerbe angemeldet sein. Wie soll denn sonst ne Finanzprüfung durchgeführt werden. Sieht so aus als wenn sie ne Einnahmenüberschussrechnung machen muss. Der Steuerfreibetrag liegt bei ca. 8000 € ab dann muss sie schucken....Gewerbesteuer erst ab ca. 20000 €.

Ich würde mir beim Steuerberater deines Vertrauens (Telefonbuch) ein Erstgespräch für LAU holen

Hummi

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7

30.10.2012, 07:05

Der (Einkommens-)Steuerfreibetrag wird wohl keine Rolle spielen, wenn yellow schreibt "neben der eigentlichen Arbeit". Die eigentliche Arbeit wird wohl mehr als 8000 brutto im Jahr bringen ;)

Nebeneinkünfte sind Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und einkommenssteuerpflichtig. Warum man sich da jetzt drum drücken will, nur weil es Millionen Maurer auch machen, weiß ich nicht. Schade, dass man als Deutscher schon so erzogen wird, dass Steuer etwas schlechtes sind und das Ziel zu verfolgen ist, sie möglichst zu umgehen

http://de.wikipedia.org/wiki/Eink%C3%BCn…A4ndiger_Arbeit


Mit Gewerbe hat das übrigens nicht wirklich was zu tun, imo. Zählt unter Freiberufler
Zone: Hummi__ (nur fürs Masters !!! ^^ )

8

30.10.2012, 08:21

ja, sie macht das nebenbei, also neben der eigentlichen arbeit.

hab herausgefunden, dass sie 410 € pro jahr einfach so hinzuverdienen darf, alles was drüber ist, muss versteuert werden. aber sicherlich muss man das halt dennoch irgendwo angeben bei der steuererklärung. aber kA wo genau. werde da wohl mal mit lohnsteuerhilfering, oder sowas liebäugeln, glaub das lohnt schon.

dieses jahr wird das aber vorerst nicht mehr als diese 410 €
Zitat von »Lesmue« Wenn ich 2 Abende in der Woche mal Ruhe vor Frau,Freundin,Kindern usw hab will ich einfach ganz entspannt am Rechner was daddeln und mir dabei 3 Weizen in den Kopf jagen, und mit Kumpels dummes Zeug in Skype labern.

CoK_a_cola

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9

30.10.2012, 09:31

nebenberuflich kann man doch diese 400 euro im monat verdienen. die müssen selbstverständlich bei der steuererklärung angegeben werden.

10

30.10.2012, 09:39

hm, also ich fand 410 euro/jahr steuerfrei als ich google bemühte :S

nix mit 400/monat
Zitat von »Lesmue« Wenn ich 2 Abende in der Woche mal Ruhe vor Frau,Freundin,Kindern usw hab will ich einfach ganz entspannt am Rechner was daddeln und mir dabei 3 Weizen in den Kopf jagen, und mit Kumpels dummes Zeug in Skype labern.

CoK_a_cola

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11

30.10.2012, 09:51

Eine geringfügige Beschäftigung (auch „Minijob“, „Mikrojob" oder „400-Euro-Job“ genannt) ist nach deutschem Sozialversicherungsrecht einBeschäftigungsverhältnis mit einer geringen absoluten Höhe des Arbeitsentgelts (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder ein Beschäftigungsverhältnis von kurzer Dauer (kurzfristige Beschäftigung). Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ist für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei, auch im Lohnsteuerrecht gibt es Besonderheiten. Die Arbeitsentgeltgrenze bei geringfügig entlohnter Beschäftigung wird in Deutschland zum 1. Januar 2013 von 400 Euro auf 450 Euro angehoben.[1]

12

30.10.2012, 09:57

Bei einer geringfügigen Beschäftigung is man schon irgendwo angestellt ;)

Wie sich das als Freiberufler "nebenher" verhält kA, vermutlich auch die Summe heisst dann aber anders? Daher mal informieren (IHK, Steuerbüro etc) bevor man viele Halbwahrheiten hört oder selber findet.

CoK_a_cola

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13

30.10.2012, 10:10

eisbär sollte der richtige ansprechpartner sein ^^

könnte auch über eine gewerbeanmeldung laufen, die kostet glaube ich einmalig <100 euro, dann muss sie nur eine ein- und ausgabenrechnung bei der steuer mit abgeben. kleinstunternehmerregelung oder so...

14

30.10.2012, 11:14

Ich denke mal hier solltest Du alles finden was du suchts.

Bzw. kann Dir geholfen werden.
Diese Seite hat mir auch super weitergeholfen!

http://www.traum-projekt.com/forum/