Na was willst du jetzt tun? Im Mietvertrag steht nichts von einer Einbauküche soweit ich es verstanden habe und sie haben den Mietvertrag unterschrieben.
Damit ist die Sache doch recht eindeutig.Und was sie mit der Nummer der Vormieter wollen ist mir auch nicht klar. Mal abgesehn davon ,dass ich der Maklerin den Hintern aufreißen würde, wenn die meine Nummer an Nachmieter weitergibt. Das Wohnungen bei der Besichtigung noch möbliert sind, da der Vormieter noch nicht ausgezogen ist, ist normal, deshalb besteht doch aber kein Anspruch auf die Sachen die man da sieht. Das die Vormiete ihre eigene Küche verkaufen ist doch ganz legitim und normal. Sie können froh sein, das in Berlin zumindest Herd und Spühle Standard sind(diese werden auch im Mietvertrag stehen), sonst hätten sie ein leeres Zimmer.^^
Was sie machen können ist maximal die Maklerin wegen Vortäuschung falscher Tatsachen beim Vermieter anzuzeigen, aber ne Küche werden Sie dadurch nicht bekommen. Ohne hier was schriftlich zu haben, können sie meines erachtens nichtmal die Maklergebühr einbehalten.Und auf Kulanz durch die Maklerin zu hoffen, das die ihnen ne Küche schenkt, ist eher vergebens.
Als Erfahrung abbuchen ,das man Verträge lesen sollte bevor man sie unterschreibt und sich jemanden suchen der grad auszieht und dessen gebrauchte Küche kaufen.